Steuerbefreiung für Haushaltswaren in Costa Rica

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Steuerbefreiung für Haushaltswaren in Costa Rica: Voraussetzungen

Grundlegende Anforderungen (Gesetz Nr. 6986, 3. Mai 1985, Artikel 21)

Um die Steuerbefreiung für Haushaltswaren in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende grundlegende Anforderungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss costaricanischer Staatsbürger und volljährig sein.
  • Er muss sich mindestens 24 Monate vor seiner endgültigen Rückkehr nach Costa Rica ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben.
  • Sollte der Antragsteller innerhalb dieser 24 Monate Costa Rica besucht haben, wird die Aufenthaltsdauer von den 24 Monaten abgezogen.

Was gilt als Haushaltsware?

Als Haushaltswaren gelten alle Waren, die der Bequemlichkeit oder dem Schmuck eines Hauses dienen. Dazu gehört auch ein Mikrocomputer mit einem CIF-Wert von bis zu 1.500,00 $. Bei Haushaltsgeräten wird grundsätzlich nur ein Gerät pro Art befreit.

Nicht als Haushaltswaren gelten:

  • Gepäck
  • Baumaterialien
  • Whirlpools
  • Elektrische Schalter
  • Keramikfliesen oder -böden
  • Garagentoröffner
  • Bürogeräte (Kopierer, Archive, Ordner usw.)

Wichtige Hinweise zur Steuerbefreiung

  • Die Befreiung ist nicht vollständig, bestimmte Steuern müssen entrichtet werden.
  • Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise gestellt werden.
  • Die Befreiung muss innerhalb von neun Monaten in Anspruch genommen werden.
  • Dem Antrag sind das Original und vier lesbare Kopien beizufügen.

Zusätzliche Anforderungen und Nachweise

Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen müssen folgende Nachweise erbracht werden (gemäß Executive Order Nr. 17041-H vom 21. Mai 1986):

  • Migrationszertifikat: Bestätigung des letzten Aufenthalts im Ausland von mindestens 24 Monaten und Angabe des letzten Einreisedatums.
  • Wohnsitznachweis: Dokument zum Nachweis des Wohnsitzes im Ausland in den letzten 24 Monaten, beglaubigt durch das costaricanische Konsulat und das Außenministerium. Empfohlen wird eine Bescheinigung der Gemeinde des ausländischen Wohnsitzes. Alternativ können Originale oder beglaubigte Kopien von Aufenthaltsgenehmigungen, Mietverträgen oder anderen Dokumenten eingereicht werden, die den Aufenthalt belegen.
  • Reisepass: Kopie des Reisepasses (Einzelseite).
  • Personalausweis: Kopie des Personalausweises (beide Seiten).
  • Frachtbrief: Kopie des Frachtbriefs.
  • Eidesstattliche Versicherung:
    • Bestätigung, dass in den letzten fünf Jahren keine Zollbefreiung für Haushaltswaren in Anspruch genommen wurde.
    • Bestätigung des ständigen Wohnsitzes in Costa Rica.
    • Ermächtigung des Finanzministeriums zur Überprüfung der zollfrei eingeführten Waren.
    • Angabe, ob minderjährige oder ältere costaricanische Staatsbürger im Haushalt leben.
  • Eidesstattliche Versicherung des Ehepartners oder volljähriger Familienmitglieder: Verzicht auf das Recht, Haushaltswaren auf ihren Namen zu befreien.

Alle eidesstattlichen Versicherungen müssen mit den entsprechenden Steuermarken versehen sein. Dokumente in anderen Sprachen als Spanisch müssen mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.

Änderung, Verlängerung und Stornierung der Befreiung

Für die Änderung, Verlängerung oder Stornierung der Befreiung sind gesonderte Anträge und Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich hierfür an die zuständige Zollbehörde.

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