Steuerfreistellung und Bemessungsgrundlagen: Ein Überblick
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Steuerfreistellung / Keine Steuerpflicht
Wir haben festgestellt, dass der Steuerpflichtige ein steuerpflichtiges Ereignis auslöst, das an das Finanzamt gemeldet wird. Allerdings bedeutet keine Steuerpflicht, dass es Fälle gibt, in denen der Steuerpflichtige kein steuerpflichtiges Ereignis auslöst und somit keine Steuerschuld entsteht. Das heißt, alle Fälle, in denen keine steuerpflichtigen Ereignisse vorliegen, fallen unter die Annahme keiner Steuerpflicht.
Die Steuerfreistellung tritt in allen Fällen ein, in denen ein steuerpflichtiges Ereignis vorliegt, aber der Gesetzgeber eine andere sachliche Voraussetzung vorsieht, die verhindert, dass durch deren Realisierung die Steuerschuld entsteht.
LGT Art. 22 definiert die Befreiung wie folgt:
"Ausnahmen sind Annahmen, die, obwohl sie besteuert werden könnten, vom Gesetz von der Einhaltung der wichtigsten Steuerschuld befreit sind."
Methoden zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist der Geldbetrag oder eine andere Größe, die sich aus der Messung und Bewertung des steuerbaren Vorgangs ergibt.
Es gibt 3 Systeme zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage:
1. Direkte Schätzung
Dieses System der Ermittlung der Bemessungsgrundlage basiert auf der genauen Messung der Höhe der Einkommen und Ausgaben (z.B. Gewinn- und Verlustrechnung).
2. Zielschätzung oder Module
In diesem System wird die Bemessungsgrundlage nicht direkt ermittelt, sondern über bestimmte Zeichen, Indizes oder Module, die das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen auf der Grundlage der jeweiligen Tätigkeit festlegt.
3. Schätzung nach Hinweis
Dieses System der Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird subsidiär zu den beiden anderen angewendet und kommt nur in folgenden Fällen zum Einsatz:
- Versäumnis, Erklärungen vorzulegen oder Vorlage unvollständiger oder unrichtiger Angaben.
- Widerstand, Behinderung oder Verweigerung der Duldung von Inspektionen.
- Verletzung der Publizitätspflichten oder Registrierungspflichten.
- Fehlende oder Zerstörung, auch durch höhere Gewalt, von Büchern und Unterlagen oder Informationen zur Unterstützung der darin aufgeführten Operationen.
MwSt. Gebühr (Steuerschuld)
Im Steuerrecht wird die "Steuerschuld" als der Geldbetrag bezeichnet, den der Steuerzahler zur Begleichung der Steuerschuld zu zahlen hat. Es gibt 2 Möglichkeiten zur Bestimmung des zu zahlenden Betrags:
1. Grundgebühren
Das Gesetz legt den Fall fest und einen direkt zu zahlenden Betrag, wie bei Gebühren.
2. Variable Abgaben
Dieser Wert wird durch zwei Elemente bestimmt: die Bemessungsgrundlage und die Art der Besteuerung.