Steuerliche Begriffe und Einkommensklassen: Definitionen und Übersicht
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Wichtige Steuerliche Definitionen
Einkünfte
- Einkünfte (Definition 1): Bezieht sich auf das Eigentum an einem Titel, der einen Kredit finanziert, unabhängig von dessen aktueller Fälligkeit (Exigibilität).
- Einkünfte (Definition 2): Bezieht sich auf körperlich vorhandenes Gut einer Person.
Minimale Vermutete Einkommen
Ist der Betrag, der dem Steuerzahler ohne jegliche Abzüge verbleibt.
Effektives Kapital
Die Bilanzsumme unter Ausschluss aller Werte, die keine tatsächlichen Investitionen darstellen (z.B. immaterielle, nominelle, vorübergehende oder Ordnungswerte).
Gesellschaft Person
Unternehmen jeder Art, ausschließlich der anonymen Gesellschaften.
Kalenderjahr
Ein Zeitraum von 12 Monaten, der am 31. Dezember endet.
Geschäftsjahr
Ein Zeitraum von 12 Monaten, der am 31. Dezember oder am 30. Juni endet. Wenn das erste Jahr des Steuerpflichtigen beginnt oder eine Änderung des genehmigten Bilanzstichtags erfolgt, umfasst der Zeitraum das jeweilige Geschäftsjahr gemäß den Bestimmungen der Ziffern 7 und 8 des Artikels 16 der Abgabenordnung.
MwSt. Jahr
Der Zeitraum, auf den sich die im ersten Satz genannten Zahlungen oder Anteile beziehen.
Die Zweite Steuerklasse im Detail
Wer gehört zur Zweiten Steuerklasse?
Die folgenden Gruppen sind typischerweise der zweiten Steuerklasse zugeordnet:
- Diplomaten
- Beamte internationaler Organisationen
- Ausländische Sportler
- Arbeiter auf den Osterinseln
- Mitarbeiter, die Dienstleistungen im Ausland erbringen
Mindestens 3 Arten von Personen mit steuerlicher Stellung der 2. Klasse
Personen, die unter die zweite Steuerklasse fallen, sind unter anderem:
- Abhängige Arbeitnehmer und Rentner
- Freiberufler oder Arbeitgeber
- Taxifahrer
Steuerliche Freigrenze der 2. Klasse für die monatliche Berechnung
Die Grenze liegt bei nicht mehr als 13,5 UTM (Unidades Tributarias Mensuales).
Wer muss die Zweite Einzelsteuerklasse liquidieren?
Arbeitnehmer, die während des gesamten Kalenderjahres oder eines Teils davon Einkommen bezogen haben, gleichzeitig von mehr als einem Arbeitgeber, Chef oder Zahlungspflichtigen, und deren Einkommen den festgelegten Betrag von 13,5 UTM übersteigt.
Besteuerung des Flüssigen Einkommens für Steuerprofis der 2. Kategorie
Die Besteuerung erfolgt auf Basis von zwei Komponenten:
- Basis der jährlichen Bruttoeinnahmen: Nach Abzug der Ausgaben, die zur Erzielung dieser Einnahmen während des Geschäftsjahres notwendig waren. Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben müssen auf den 31. Dezember aktualisiert werden, in diesem Jahr erzielt und nach der gesammelten CPI (Verbraucherpreisindex) angepasst werden.
- Basis des Bruttoeinkommens: Nach Abzug von pauschalen Abschlägen von 30 % für vermutete Ausgaben (Katzen), begrenzt auf maximal 15 UTM.