Steuerliche Meldepflicht (Modell 036/037) und IAE in Spanien
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Steuerliche Meldepflicht (Zensus-Erklärung)
Diese Erklärung dient rein informativen Zwecken und stellt keine Steuerfestsetzung dar. Sie ermöglicht es der Verwaltung, die steuerlichen Pflichten der Steuerpflichtigen zu erfassen, eine Übersicht über die relevanten Steuern zu führen und die Verwaltung sowie die Kontrolle der Steuerzahlungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit zu gewährleisten.
Zweck der Meldepflicht
Die Zensus-Erklärung dient unter anderem folgenden Zwecken:
- Beantragung der Steuer-ID (nur für Unternehmen).
- Mitteilung der Regelungen zur Mehrwertsteuer (MwSt.).
- Verzicht auf das Verfahren der objektiven Schätzung (Pauschalmethode) oder die vereinfachte Methode der direkten Schätzung der Einkommensteuer.
- Beantragung der Aufnahme in das Register für innergemeinschaftliche Vorgänge (VIES).
- Entscheidung für die Anwendung spezieller anteiliger Steuern.
- Mitteilung von Änderungen der Identifikationsdaten, der Beendigung der Steuerpflicht oder der Aufnahme/Beendigung einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit.
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
- Alle natürlichen und juristischen Personen, die in Spanien eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aufnehmen und Einkünfte erzielen, die der Quellensteuer unterliegen.
- Personen ohne Rechtspersönlichkeit, die als Unternehmer oder Freiberufler innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen tätigen, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
- Nicht ansässige Personen oder Einrichtungen, die in Spanien über eine Betriebsstätte verfügen und Einkünfte erzielen, die der Quellensteuer unterliegen.
Erforderliche Dokumentation
Offizielles Formular Modell 036 oder Modell 037 (Kurzversion), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (für Unternehmen) sowie die Anmeldung zur IAE (Gewerbesteuer).
Frist zur Einreichung
Die Erklärung muss vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden.
Ort der Einreichung
Bei der zuständigen Delegation der Verwaltung oder der Staatlichen Agentur für Steuerverwaltung (AEAT) am Geschäftssitz der Gesellschaft.
Die Gewerbesteuer (IAE - Impuesto sobre Actividades Económicas)
Die IAE ist eine lokale Steuer, die für die Ausübung gewerblicher, beruflicher oder künstlerischer Tätigkeiten erhoben wird, unabhängig davon, ob diese lokal oder überregional durchgeführt werden.
Befreiungen von der IAE
Seit dem 01.01.2003 sind von der Zahlung der IAE befreit:
- Alle natürlichen Personen (Einzelunternehmer).
- Handelsunternehmen, deren Netto-Umsatz 1 Million Euro nicht übersteigt.
(Quelle: Königliches Dekret 1041/2003)
Erforderliche Dokumentation für die IAE
Offizielles Formular Modell 845 oder Modell 846, abhängig davon, ob die Gebühr kommunal oder provinzial ist, sowie der jeweilige Identitätsnachweis (ID).
Anmeldefrist für die IAE
Die Anmeldung muss einen Monat vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Für jede ausgeübte Aktivität ist eine gesonderte Erklärung abzugeben.
(Anmerkung: Die ursprüngliche Quelle Real Decreto 1041/2003 war bis zum 01.01.2008 gültig.)
Ort der Einreichung der IAE-Anmeldung
Beim zuständigen Verwaltungsbüro oder Finanzamt des Ortes, an dem die Aktivität ausgeübt wird.
Charakteristik der IAE
Die IAE ist eine direkte Steuer mit realem Charakter.
Definition der steuerpflichtigen Tätigkeit
Eine Tätigkeit gilt als gewerblich, beruflich oder künstlerisch ausgeübt, wenn sie die Planung und den Einsatz eigener Produktionsmittel und menschlicher Ressourcen umfasst, um in den Produktionsprozess oder die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen einzugreifen.
Vorgänge, die nicht der IAE unterliegen
- Die Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens von Unternehmen, sofern diese vor der Übertragung mindestens 2 Jahre lang als solche inventarisiert wurden.
- Der Verkauf von Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt waren und mindestens 2 Jahre lang genutzt wurden.
- Der Verkauf von Produkten, die im Rahmen persönlicher oder beruflicher Leistungen am Arbeitsplatz erhalten wurden.
- Die Durchführung einer einzelnen, isolierten Handlung oder eines einzelnen Einzelhandelsvorgangs.
- Rein dekorative Gegenstände, die zur Ausstellung der Einrichtung dienen.