Steuern in Spanien: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer

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Öffentliche Einnahmen und Steuern in Spanien

Arten von öffentlichen Einnahmen

  • Öffentliche Preise: Zahlungen für öffentliche Dienstleistungen, die einen finanziellen Nachteil ausgleichen.
  • Abgaben:
    • Steuern: Zahlungen für die Erbringung oder Verwaltung von Dienstleistungen, die ausschließlich dem Staat zustehen.
    • Beiträge: Zahlungen, die aufgrund eines Vorteils durch öffentliche Arbeiten geleistet werden.
    • Gebühren: Zahlungen, die unabhängig von einer steuerpflichtigen Tätigkeit erhoben werden.

Klassifizierung von Steuern

  • Nach Steuerpflichtigem:
    • Direkte Steuern: Erfassen das Einkommen oder Vermögen des Steuerzahlers.
      • Realsteuern (z. B. Grundsteuer)
      • Personalsteuern (z. B. Einkommensteuer)
    • Indirekte Steuern: Erfassen die Verwendung des Einkommens, unabhängig von den Umständen des Steuerzahlers (z. B. Mehrwertsteuer).
  • Nach Steuersatz:
    • Steuern mit festem Satz: In Spanien nicht vorhanden. Jeder Steuerzahler zahlt den gleichen Betrag.
    • Proportionale Steuern: Der Steuersatz ist konstant, unabhängig von der Bemessungsgrundlage (z. B. Mehrwertsteuer).
    • Progressive Steuern: Bei steigendem Einkommen oder Vermögen steigt der Steuersatz (z. B. Einkommensteuer).
    • Regressive Steuern: Bei steigendem Einkommen sinkt der Steuersatz.

Körperschaftsteuer in Spanien

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte, persönliche und proportionale Steuer. Steuerpflichtige sind juristische Personen mit gewerblicher Tätigkeit, mit Ausnahme von bestimmten Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit, die gesetzlich festgelegt sind, und Unternehmensgruppen.

  • Steuerbemessungsgrundlage: Einkünfte abzüglich Aufwendungen, korrigiert um bestimmte Posten.
  • Steuersatz:
    • Allgemein: 30 % (2008)
    • KMU (Umsatz < 8 Mio. €): 25 % für die ersten 120.202 € der Bemessungsgrundlage, darüber 30 %.
    • Genossenschaften und andere: 20 %.
  • Steuerschuld: Bemessungsgrundlage (korrigiert) x Steuersatz.
  • Zahlbetrag: Steuerschuld abzüglich Abzügen.
  • Zu zahlender Betrag: Zahlbetrag abzüglich Abzügen und Vorauszahlungen.

Mehrwertsteuer (MwSt.) in Spanien

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte, reale und proportionale Steuer. Sie besteuert den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen. Sie gilt im spanischen Hoheitsgebiet, auf den Balearen, sowie im See- und Luftraum bis zu 12 Seemeilen vor der Küste, außer in Ceuta, Melilla und auf den Kanarischen Inseln (dort gilt die Allgemeine Indirekte Steuer der Kanarischen Inseln). Steuerpflichtige sind natürliche oder juristische Personen, die Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen. Der Endverbraucher trägt die Steuerlast.

  • Steuerbemessungsgrundlage: Gesamtbetrag der Gegenleistung.
  • Steuersatz:
    • Allgemein: 16 %
    • Ermäßigt: 7 % (z. B. Transport, Verpflegung)
    • Super-ermäßigt: 4 % (z. B. Grundnahrungsmittel, Milch)
  • Steuerschuld: Bemessungsgrundlage x Steuersatz.
  • Fälligkeit: Zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Rechnungsstellung.
  • Erklärung und Zahlung: Unternehmen erklären und zahlen vierteljährlich die Differenz zwischen der Ausgangssteuer (aus Verkäufen) und der Vorsteuer (aus Einkäufen):
    • 1. Quartal: 1. - 20. April
    • 2. Quartal: 1. - 20. Juli
    • 3. Quartal: 1. - 20. Oktober
    • 4. Quartal: 1. - 20. Januar

Sonderregelung für Einzelhändler

Der Lieferant ist verpflichtet, zusätzlich zu den regulären MwSt.-Sätzen einen Aufschlag zu erheben:

  • 4 % - 0,5 %
  • 7 % - 1 %
  • 16 % - 4 %

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