Steuern und Steuerrecht: Definitionen, Elemente und Arten

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Steuern und Steuerrecht: Eine Einführung

STEUERN: Das sind Einnahmen, die dem öffentlichen Recht unterliegen. Ihre Zahlung ist verpflichtend und wird durchgesetzt. Die Beitragspflicht muss rechtlich festgelegt sein, und ihr Zweck ist es, die finanziellen Mittel des Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben zu sichern. UNTERRICHT: Gebühren (öffentlicher Preis), Beiträge und Steuern (ohne spezielle Gegenleistung). STEUERBEHÖRDE: Die Behörde, die Steuern erhebt, im Namen des Staates. STEUERVERWALTUNG: Die Stellen, die an der Durchsetzung von Steuergesetzen, der Verhängung von Strafen und der administrativen Überprüfung beteiligt sind. QUELLEN des Steuerrechts: Gesetze und Verordnungen, die das Steuerrecht regeln. MATERIELLE STEUERPFLICHTEN: Die Zahlung der Steuer, Vorauszahlungen, Pflichten zwischen Individuen, die sich aus der Steuer ergeben, sowie Nebenpflichten. FORMELLE STEUERPFLICHTEN: Alle Verpflichtungen, die durch Steuergesetze erzwungen oder auferlegt werden und deren Einhaltung das Verfahren zur Entwicklung der Steuersysteme betrifft. STEUER: Eine durch Gesetz geschützte, wirtschaftliche Zwangsübertragung an den öffentlichen Sektor.

ELEMENTE der Steuer

Steuerpflichtiger Tatbestand: Das im Gesetz definierte Verhalten, das die Steuerpflicht auslöst. Entstehung der Steuerpflicht: Der Zeitpunkt, zu dem die Steuerpflicht entsteht. Ausnahmen: Sachverhalte, die zwar steuerbar wären, aber von der Besteuerung ausgenommen sind. Bemessungsgrundlage: Die Quantifizierung des steuerpflichtigen Ereignisses. Steuerbasis: Die Größe, die sich aus der Anwendung von Kürzungen auf die Bemessungsgrundlage ergibt. Steuersatz: Der Prozentsatz oder Betrag, der auf die Bemessungsgrundlage angewendet wird, um die Steuer zu berechnen. Steuersatztypen: Proportional, progressiv, degressiv, kontinuierlich, stufenweise progressiv. Steuerschuld: Der Betrag, der als Ergebnis der Steuerberechnung zu zahlen ist. Steuerschulden: Der zu zahlende Betrag, der sich aus der Hauptsteuerschuld oder Vorauszahlungen ergibt. Arten von Steuern: Nach Steuerzahler, nach Bemessungsgrundlage, nach Einkunftsart.

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