Steuern und Unternehmensformen: Eine Übersicht

Classified in Rechtswissenschaft

Written at on Deutsch with a size of 3,31 KB.

Steuern: Eine Einführung

Steuern sind gesetzlich festgelegte Zahlungen, zu denen Personen je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet sind, um Einnahmen für die Regierung zu generieren (Allgemeines Steuergesetzbuch).

Einsatzmöglichkeiten von Steuern

  • Sie sind ein Mittel zur Einkommensverteilung.
  • Sie dienen der Verbesserung des Volkseinkommens.

Grundlegende Elemente der Besteuerung

  • Steuergegenstand: Das Budget für rechtliche oder wirtschaftliche Aktivitäten, das durch gesetzlich festgelegte Sätze besteuert wird und dessen Realisierung die Beitragspflicht bestimmt.
  • Steuerpflichtiger: Die natürliche oder juristische Person, die zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist.
  • Aktives Subjekt: Die staatliche Behörde, die die Steuereinnahmen einzieht.
  • Bemessungsgrundlage: Der Betrag, der zur Berechnung der Steuer verwendet wird.
  • Steuerbares Einkommen: Der Betrag, der nach Abzug von Ermäßigungen oder Boni von der Bemessungsgrundlage verbleibt.
  • Steuersatz: Der Prozentsatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird, um die Steuer zu berechnen.
  • Steuerschuld: Der endgültige Betrag, der zu zahlen ist, einschließlich Zinsen, Zuschläge und Sanktionen, abzüglich etwaiger Subventionen oder Zahlungen.

Steuerarten und steuerpflichtige Ereignisse

  • Persönliche Einkommensteuer: Eine direkte Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Eine indirekte Steuer auf den Konsum, die auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
  • Körperschaftsteuer: Eine direkte Steuer auf das Einkommen von Unternehmen und anderen juristischen Personen. Das steuerpflichtige Ereignis ist die Quelle der Einkünfte (Gewinn) des Steuerpflichtigen.
  • Gewerbesteuer (IAE): Eine direkte Steuer, die die Ausübung einer gewerblichen, beruflichen oder künstlerischen Tätigkeit umfasst.

Unternehmensformen

Aktiengesellschaft (SA)

  • Mindestkapital: 60.101,21 EUR (kein Maximum).
  • Einteilung in Aktien.
  • Bei Gründung müssen 25% des Kapitals gezeichnet und eingezahlt sein.
  • Kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden.
  • Die Haftung ist auf die Einlagen beschränkt.
  • Gründungsurkunde muss notariell beglaubigt werden und die Satzung enthalten.
  • Eintragung im Handelsregister erforderlich.
  • Der Firmenname ist frei wählbar, muss aber den Zusatz "SA" enthalten.
  • Gründung kann gleichzeitig (gesamtes Kapital wird in einem Akt gezeichnet) oder sukzessive (öffentliche Zeichnungsfrist) erfolgen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL)

  • Gründung durch öffentliche Urkunde vor einem Notar, einschließlich der Satzung.
  • Eintragung im Handelsregister erforderlich.
  • Der Firmenname ist frei wählbar, muss aber den Zusatz "SL" enthalten.
  • Gründung kann gleichzeitig (gesamtes Kapital wird in einem Akt gezeichnet) oder sukzessive (öffentliche Zeichnungsfrist) erfolgen.

Entradas relacionadas: