Steuern und Unternehmensformen: Eine Übersicht
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Steuern: Eine Einführung
Steuern sind gesetzlich festgelegte Zahlungen, zu denen Personen je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet sind, um Einnahmen für die Regierung zu generieren (Allgemeines Steuergesetzbuch).
Einsatzmöglichkeiten von Steuern
- Sie sind ein Mittel zur Einkommensverteilung.
- Sie dienen der Verbesserung des Volkseinkommens.
Grundlegende Elemente der Besteuerung
- Steuergegenstand: Das Budget für rechtliche oder wirtschaftliche Aktivitäten, das durch gesetzlich festgelegte Sätze besteuert wird und dessen Realisierung die Beitragspflicht bestimmt.
- Steuerpflichtiger: Die natürliche oder juristische Person, die zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist.
- Aktives Subjekt: Die staatliche Behörde, die die Steuereinnahmen einzieht.
- Bemessungsgrundlage: Der Betrag, der zur Berechnung der Steuer verwendet wird.
- Steuerbares Einkommen: Der Betrag, der nach Abzug von Ermäßigungen oder Boni von der Bemessungsgrundlage verbleibt.
- Steuersatz: Der Prozentsatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird, um die Steuer zu berechnen.
- Steuerschuld: Der endgültige Betrag, der zu zahlen ist, einschließlich Zinsen, Zuschläge und Sanktionen, abzüglich etwaiger Subventionen oder Zahlungen.
Steuerarten und steuerpflichtige Ereignisse
- Persönliche Einkommensteuer: Eine direkte Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen.
- Mehrwertsteuer (MwSt.): Eine indirekte Steuer auf den Konsum, die auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
- Körperschaftsteuer: Eine direkte Steuer auf das Einkommen von Unternehmen und anderen juristischen Personen. Das steuerpflichtige Ereignis ist die Quelle der Einkünfte (Gewinn) des Steuerpflichtigen.
- Gewerbesteuer (IAE): Eine direkte Steuer, die die Ausübung einer gewerblichen, beruflichen oder künstlerischen Tätigkeit umfasst.
Unternehmensformen
Aktiengesellschaft (SA)
- Mindestkapital: 60.101,21 EUR (kein Maximum).
- Einteilung in Aktien.
- Bei Gründung müssen 25% des Kapitals gezeichnet und eingezahlt sein.
- Kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden.
- Die Haftung ist auf die Einlagen beschränkt.
- Gründungsurkunde muss notariell beglaubigt werden und die Satzung enthalten.
- Eintragung im Handelsregister erforderlich.
- Der Firmenname ist frei wählbar, muss aber den Zusatz "SA" enthalten.
- Gründung kann gleichzeitig (gesamtes Kapital wird in einem Akt gezeichnet) oder sukzessive (öffentliche Zeichnungsfrist) erfolgen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL)
- Gründung durch öffentliche Urkunde vor einem Notar, einschließlich der Satzung.
- Eintragung im Handelsregister erforderlich.
- Der Firmenname ist frei wählbar, muss aber den Zusatz "SL" enthalten.
- Gründung kann gleichzeitig (gesamtes Kapital wird in einem Akt gezeichnet) oder sukzessive (öffentliche Zeichnungsfrist) erfolgen.