Steuerpflicht und Steuerwohnsitz in Spanien

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Der Steuerzahler

Wenn Steuerpflichtige ihren Wohnsitz in Spanien haben:

  1. Juristische Personen, außer *civiles*.
  2. Joint Ventures (JV).
  3. Fonds (Investment-, Venture-Capital-, Renten-, zur Regelung des Hypothekenmarktes, Hypotheken- und Asset-Backed Securities, die garantierte Investitionen).
  4. Die Holding-Gemeinden in *Berg Nachbarschaft común*.

Steuerpflichtige haften für das Gesamteinkommen, unabhängig davon, wo es erzielt wurde oder wo der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat.

Steuerschuld und Adresse

Wer hat seinen Wohnsitz in Spanien?

Institutionen/Unternehmen, in denen eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  1. Gegründet nach den Gesetzen *españolas*.
  2. Sozialer Sitz in Spanien.
  3. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Spanien, d.h. wenn die Leitung und Kontrolle aller Aktivitäten dort liegt.

Der steuerliche Wohnsitz von in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen ist der Sitz, wenn dort die zentrale Verwaltungs- und Geschäftsleitung ist. Falls nicht, ist der Ort maßgeblich. Wenn der Ort des steuerlichen Wohnsitzes nicht bestimmt werden kann, ist der Ort maßgeblich, an dem der größte Wert der Vermögenswerte liegt.

Steuerdomizil

Ort, an dem sich alle Unterlagen der Gesellschaft befinden. In den meisten Fällen sind der Sitz und das Steuerdomizil identisch.

Glaubhaftmachung für den Aufenthalt in Spanien

Die Steuerverwaltung kann davon ausgehen, dass ein Unternehmen seinen Sitz in einem Land oder Gebiet hat, in dem keine Besteuerung erfolgt oder das als Steuerparadies gilt, wenn:

  1. Seine wichtigsten Vermögenswerte direkt oder indirekt Eigentum oder Rechte in Spanien umfassen oder dort ausgeübt werden, oder
  2. seine Haupttätigkeit in Spanien ausgeübt wird, es aber angibt, dass seine Leitung oder Geschäftsführung effektiv in einem anderen Land oder Gebiet erfolgt, als aus verfassungsrechtlichen oder betrieblichen Gründen das Unternehmen auf wirtschaftliche oder geschäftliche Gründe reagiert, die über die einfache Verwaltung von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten hinausgehen.

Vollständige Befreiung

Vollständig befreit sind:

  1. Der Staat, autonome Körperschaften oder lokale Behörden.
  2. Autonome und staatliche juristische Körperschaften öffentlichen Rechts, die den autonomen Gemeinschaften und lokalen Behörden ähneln.
  3. *Banco de España*, Garantiefonds an den Standorten und Einlagensicherungsfonds.
  4. Einrichtungen, die für die Verwaltung der Sozialen Sicherheit zuständig sind.

Teilweise Befreiung

Teilweise befreit sind gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen (NGOs).

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