Steuerrecht in Spanien: Unternehmens- und Einkommensteuer
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Unternehmensbesteuerung in Spanien
Steuerpflicht und Geltungsbereich
Die Steuerpflicht konstituiert sich durch die Erzielung von Einnahmen durch Personen, die ihren Wohnsitz in Spanien haben, unabhängig von deren Herkunft oder Ursprung.
Steuerpflichtige: Die Steuerzahler dieser Steuer sind juristische Personen sowie andere Einheiten wie Investmentfonds und Pensionsfonds.
Zahlungsmodalitäten und Fristen
Die Erklärung muss innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Steuerperiode eingereicht werden. Dies erfolgt beim Verwaltungsbüro, dem Finanzamt oder durch zugelassene Kooperationsorgane.
Besteuerung der Einkünfte natürlicher Personen
Definition der Steuerpflichtigen
Die Steuerpflicht besteht aus der Erzielung von Einnahmen durch den Steuerpflichtigen. Steuerpflichtig sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben. Dies gilt auch für Einzelunternehmer und bestimmte Gesellschaftsformen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Steuersatz und Progression
Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer. Das bedeutet, der Steuersatz steigt proportional zur Höhe der Bemessungsgrundlage an.
Fragmentierte Zahlungen
Zahlungen sollten obligatorisch vierteljährlich geleistet werden, und zwar:
- In den ersten 20 Tagen der Monate April, Juli und Oktober.
- In den ersten 30 Tagen des Monats Januar des folgenden Jahres.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Steuergegenstand und Steuerpflichtige
Die Steuer betrifft die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch Unternehmer und Freiberufler, den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Einfuhr von Waren.
Steuerpflichtige: Unternehmer und Fachleute, die steuerpflichtige Operationen durchführen, sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer an den Käufer weiterzugeben.
Bemessungsgrundlage und Steuersätze
Die Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag des Kaufs oder der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Nebenkosten wie Transport, Verpackung und ähnliches.
Steuersätze:
- Allgemeiner Steuersatz: 16 %
- Ermäßigter Steuersatz: 7 %
- Super-ermäßigter Steuersatz: 4 %
Pflichten des Steuerpflichtigen
Zu den Pflichten gehören die Einreichung periodischer Erklärungen (vierteljährlich oder monatlich) sowie die Rechnungsstellung über tägliche steuerpflichtige Vorgänge. Zudem sind eine ordnungsgemäße Buchführung, die Führung von Registern für ausgestellte und erhaltene Rechnungen, die Erfassung von Investitionsgütern sowie die Aufzeichnung innergemeinschaftlicher Transaktionen erforderlich.
Zahlungsfristen und Formulare
Die Zahlung erfolgt bis zu 20 Tage nach dem Abrechnungszeitraum.
- Modell 300: Für das allgemeine System.
- Modell 310: Für die vereinfachte Regelung.