Steuerrecht & Verwaltungsrecht: Prinzipien und Verfahren

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Grundlagen des Steuerrechts und der Verwaltung

Adam Smiths Steuerprinzipien

  • Grundsatz der Gerechtigkeit: Alle Bewohner eines Landes müssen proportional zur Aufrechterhaltung der Regierung beitragen.
  • Grundsatz der Rechtssicherheit: Alle Steuern müssen in ihren wesentlichen Elementen klar definiert sein, um Willkür der Behörden zu vermeiden. Die wesentlichen Elemente sind: Objekt, Subjekt, Bemessungsgrundlage.
  • Grundsatz der Bequemlichkeit: Steuern sollten zum Zeitpunkt und auf die Art und Weise erhoben werden, die für den Steuerzahler am günstigsten ist.
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Die Erhebung von Steuern sollte für den Staat möglichst effizient und kostengünstig sein.

Erläuterungen zu ausgewählten Artikeln

  • Artikel 16: Alle Entscheidungen der Behörde müssen den Formerfordernissen des Rechts entsprechen.
  • Artikel 31: Für die Erhebung von Steuern müssen diese verhältnismäßig sein und gerechten öffentlichen Ausgaben dienen.
  • Artikel 73: Die Abgeordnetenkammer hat die ausschließliche Befugnis zur Bereitstellung und Genehmigung des Haushaltsplans sowie der Haushaltsausgaben.
  • Artikel 13: Steuergesetze sollten nicht auf einzelne Personen abzielen, sondern allgemein gültig sein und eine gerechte Besteuerung gewährleisten.

Grundlegende Konzepte im Steuer- und Verwaltungsrecht

  • Rückwirkung von Rechtsvorschriften: Für rechtliche Zwecke wird argumentiert, dass Bestimmungen nicht rückwirkend auf Personen angewendet werden sollten. Dasselbe Prinzip gilt für steuerliche Vorschriften.
  • Wann entsteht die Steuerschuld? Die Steuerschuld entsteht zu dem Zeitpunkt, der gesetzlich festgelegt ist, typischerweise durch einen Sachverhalt, der eine Steuerpflicht auslöst.
  • Unterschied zwischen Verjährung und Verfall: Verjährung bedeutet, dass Rechte und Ansprüche nach einer bestimmten Frist nicht mehr durchgesetzt werden können.
  • Administrative Maßnahmen: Dies sind Mittel, die eingesetzt werden, um Streitigkeiten zwischen der Regierung und Bürgern durch administrative Anwendung beizulegen.
  • Hauptunterschied zwischen Verwaltungs- und Zivilverfahren: Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Parteien in Verwaltungsverfahren der Staat und eine Privatperson sind.
  • Definition einer Beschwerde: Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das Betroffenen die Möglichkeit bietet, von der zuständigen Behörde die Aufhebung eines Verwaltungsaktes zu erwirken.

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