Steuerrechtliche Protokolle und Verfahrensfolgen nach LGT

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Steuerrechtliche Protokolle und deren Auswirkungen

Vereinbarungsprotokoll (Actas con acuerdo)

Beendigung und Auswirkungen: Der Inhalt des Protokolls umfasst die Integration der Mittel, die für den Interessenten und die Inspektion von Bedeutung sind. Es wird eine Reduzierung von 50 % der Sanktion gewährt, wenn diese akzeptiert wird. Um Garantien zu erhalten, kann eine Umschuldung oder Zahlung erfolgen. Die Sicherheit für die Zahlung muss über die Website (Zahlungsbeleg) oder, falls keine Sicherheitsleistung vorliegt, innerhalb der freiwilligen Zahlungsfrist gemäß Art. 62.2 LGT geleistet werden. Es wird auf ein separates Sanktionsverfahren verzichtet. Die stillschweigende Festsetzung der Sanktion gilt als benachrichtigt, sofern innerhalb von 10 Tagen nach der Aufzeichnung keine Korrekturen an gemeldeten Fehlern vorgenommen wurden.

Konformitätsprotokoll (Actas de conformidad)

Auswirkungen: Es erfolgt eine Reduzierung von 30 % der Sanktion sowie eine weitere Reduzierung von 25 % für prompte Zahlung oder die Einhaltung der Fristen. Die stillschweigende Festsetzung erfolgt, wenn innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Protokolls kein neuer Festsetzungsvorschlag korrigiert wird. Die Fakten und Elemente der Steuerbemessungsgrundlage werden vom Interessenten so akzeptiert, dass eine spätere Anfechtung (außer bei nachgewiesenen Fehlern) ausgeschlossen ist.

Einspruchsprotokoll (Actas de disconformidad)

Auswirkungen: Es gibt keine Einschränkungen bei der Anfechtung und keine Reduzierung der Sanktionen. Eine ausdrückliche Festsetzung erfolgt erst, nachdem die Behauptungen des Antragstellers berücksichtigt wurden; hierzu ist ein ausdrücklicher Vergleich zu diktieren.

Folgen des Widerrufs und der Abfrage

Folgen des Widerrufs eines Verfahrens

Die Beendigung eines Verfahrens durch Einstellung kann durch die Administration oder erzwungen erfolgen:

  • 1) Sie kann aus eigener Initiative oder auf Anfrage gelten.
  • 2) Sie steht nicht im Widerspruch zur Verjährung von Rechten.
  • 3) In abgelaufenen Verfahren geleistete Zahlungen verlieren ihre Wirksamkeit zur Unterbrechung der Verjährung.
  • 4) Die Einstellung gilt nicht als administrative Anforderung für die Anwendung von Zuschlägen bei verspäteten Anpassungen.
  • 5) Sie kann das Ende des Erbfalls und Verzugszinsen seitens der Administration verhindern.
  • 6) Im Allgemeinen wird die Eröffnung eines neuen Verfahrens für denselben Zweck verhindert.

Folgen einer verbindlichen Auskunft

Auswirkungen der Antwort:

  1. Das Kriterium bindet die Administration, außer bei: neuen Tatsachen, Änderungen in der Gesetzgebung oder Änderungen der Rechtsprechung.
  2. Die Auswirkungen erstrecken sich auch auf dritte Berater, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.
  3. Ausschluss der Strafe: Dies gilt für Fälle mit erheblicher Identität zum angefragten Sachverhalt.

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