Steuerverwaltung: Rechnungsstellung und Meldepflichten

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,29 KB

Application Management in der Steuerverwaltung

1. Steuerliche Erfassung (Censo)

Die Regelungen finden sich in der Abgabenordnung und der Verordnung zur Steuerinspektion. Die Erfassung von Unternehmern ist Teil der allgemeinen steuerlichen Erfassung.

Die steuerliche Erfassung umfasst Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen. Die Anmeldung dient dazu, der Verwaltung den Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit mitzuteilen. Eine Änderungsanzeige erfolgt im Falle einer Änderung der Stammdaten. Die Abmeldung wird eingereicht, wenn die Tätigkeit effektiv beendet wurde.

2. Rechnungsstellung (Invoicing)

Die Regulierung erfolgte im Jahr 2003 durch das Königliche Dekret (RD) zur Rechnungsstellung. Zur Dokumentation der Mehrwertsteuer gehören Rechnungen, Belege (Tickets) sowie Dokumente, die das Import-Steuersystem und Einnahmen aus der Landwirtschaft betreffen.

Der Steuerpflichtige ist zur Ausstellung und zur Aufbewahrung der Rechnungen verpflichtet. Es gibt grundsätzlich drei Fälle, in denen eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht:

  • 1. Die Lieferung durch den Arbeitgeber (Ausgangsumsatz).
  • 2. Wenn der Empfänger ein Unternehmer ist.
  • 3. Wenn der Empfänger die Rechnung für den Vorsteuerabzug anfordert.

In Bezug auf den Beleg (Ticket) gilt: Dieser dient als Ersatz für die Rechnung. Anwendungsfälle, in denen Belege verwendet werden können, sind unter anderem Einzelhandelsumsätze, Mautstraßen, Verkehrsmittel und Hotels. Der Beleg muss eine Beschreibung der Transaktion, den Kaufpreis sowie den Steuersatz oder den Begriff "Mehrwertsteuer" enthalten.

Es besteht die Pflicht, Rechnungen zu empfangen und die Rechnungsmatrix aufzubewahren; die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre.

3. Buchführung und Aufzeichnungspflichten

Der Steuerzahler muss stets ein Buch über die ausgestellten Rechnungen sowie ein Buch über die erhaltenen Rechnungen führen.

Im Buch der ausgestellten Rechnungen müssen die Identität des Empfängers, das Entgelt, die Steuerbeträge und der Zeitpunkt der Ausstellung erfasst werden. Im Buch der Eingangsrechnungen werden die Identität des Verkäufers, das Entgelt (Preis), der Mehrwertsteueranteil und der Erhalt dokumentiert.

In der landwirtschaftlichen Sonderregelung muss der Betriebsinhaber ein Buch über die Systemvorgänge führen.

4. Steuerfestsetzung und Voranmeldung

Im Rahmen der Mehrwertsteuer-Systematik muss am Ende jedes Abrechnungszeitraums eine Selbstveranlagung (Self-Assessment) erfolgen. Diese erfolgt in der Regel vierteljährlich, wobei es auch Fälle mit monatlichen Zeiträumen gibt.

Dabei werden die fälligen Steuerbeträge und die abzugsfähige Vorsteuer gegenübergestellt. Bezüglich der monatlichen Abrechnungszeiträume ist festzuhalten, dass die Reform von 2008 die Option für monatliche Zeiträume unter bestimmten Bedingungen eingeführt hat. Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige eine jährliche Zusammenfassung gemäß Artikel 71 Abs. 6 einreichen. Diese muss eine Zusammenfassung der Daten aus den Selbstveranlagungen aller Zeiträume des Kalenderjahres enthalten.

5. Informationspflichten gegenüber Dritten

Die Regelung findet sich in den allgemeinen Bestimmungen der Steuerinspektion von 2007. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, Geschäfte mit Dritten, die steuerliche Auswirkungen haben können, zu melden. Hierzu muss jährlich eine Erklärung über Transaktionen mit Dritten eingereicht werden. Dabei sind Lieferungen (Ausgang) und der Bezug von Waren (Beschaffung) getrennt aufzuführen, sofern diese pro Person den Betrag von 3.005 € (was 500.000 Peseten entspricht) übersteigen.

6. Steueraufteilung und Zuständigkeiten

Dies betrifft die Übertragung von Teilbeträgen der Mehrwertsteuer (VAT) an die Autonomen Gemeinschaften in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet. Die Autonomen Gemeinschaften (CCAA) haben keine Regelungsbefugnis im Bereich der Mehrwertsteuer.

Die Verwaltung und Anwendung der Steuer verbleibt beim Finanzamt. Der Anknüpfungspunkt für die Autonomen Gemeinschaften ist der vom Nationalen Statistikinstitut zertifizierte territoriale Verbrauchsindex.

Verwandte Einträge: