Strafprozessordnung: Grundlagen, Zuständigkeit und Verfahrensprinzipien
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Grundlagen der Prozesskostenrechnung
Grundlagen der Prozesskostenrechnung — Adversarial, Offizialprinzip / Verpflichtung, Dualität, Gleichheit, Widerspruch. (Das Recht des letzten Wortes ist ein sehr persönliches Recht der Verteidigung, das allen Angeklagten zusteht; vgl. Art. LECrim 739.) Wird eine Anhörung nicht gegeben oder abgeschnitten, ist das Recht auf das letzte Wort verletzt und die Entscheidung kann dadurch angefochten werden. Es darf keine Verurteilung des Angeklagten allein wegen der Ausübung dieses Rechts erfolgen. Freie Beweiswürdigung (Unschuldsvermutung): Niemand darf verurteilt werden ohne stichhaltige Beweise für die Schuld. Weitere Grundsätze sind die Verhältnismäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Gelegenheit sowie das Streben nach materieller Wahrheit.
Testprinzip
Testprinzip — Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Zwei-Instanzen, Öffentlichkeit, Verwirkung, Geschwindigkeit, Konzentration.
Konzept: Strafprozessordnung
Konzept der Strafprozessordnung — Das strafrechtliche Verfahren ist gemischt und gliedert sich in zwei Stufen: 1. Ermittlungen und 2. Hauptverfahren (Strafprozess). Es ist das Mittel des Staates, um das Strafrecht durchzusetzen. Nur durch das Strafverfahren kann eine Strafe verhängt werden. Es gibt kein rein privates Strafrecht; das Verfahren zeichnet sich durch öffentliches Interesse und praktische Zwecke aus. Das eingesetzte Medium im Prozess: Es ist das staatliche Recht, Handlungen zu bestrafen (Strafmonopol des Staates); die Verfolgung wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft geführt, kann aber auch vom Verletzten oder einer natürlichen oder juristischen Person angestrengt werden.
Beweisaufnahme
Beweisaufnahme — Die einzigen in der Hauptverhandlung geprüften Beweise sind die zur Verhandlung erzielten Beweismittel. Es gibt zwei Ausnahmen: vorläufige Beweise und Belege (Vorlagerung).
Einleitung von Strafverfahren
Einleitung des Strafverfahrens — Ein Verfahren kommt vor Gericht, weil: a) der Richter etwas erfährt oder zufällig Kenntnis erlangt; b) weil ein Polizeibericht vorliegt; c) weil eine Beschwerde/Anzeige vom Geschädigten oder durch die Staatsanwaltschaft eingebracht wurde; d) oder weil das Gericht von Amts wegen Kenntnis nimmt.
Konzept der Urkunde (Zeuge)
Konzept der Urkunde — Ein Urkunde ist eine dritte Person (nicht Partei), die Kenntnis von einer Tatsache hat, die für das Verfahren erheblich ist, entweder weil sie diese unmittelbar wahrgenommen hat oder weil ihr jemand davon berichtet hat. Erste Kategorie: unmittelbare Zeugen. Zweite Kategorie: Zeugen aus zweiter Hand (Hörensagen) — die Einordnung richtet sich nach den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln.
Konzept des Sachverständigen
Konzept des Sachverständigen — Der Perito / Sachverständige ist ein Dritter, nicht Partei, mit oder ohne offiziellen Titel, spezialisiert auf ein bestimmtes Fachgebiet (fachlich, künstlerisch o.ä.), der zur Aufklärung bestimmter Fragen des Gerichts herangezogen wird. Der Sachverständige steht in direktem sachlichen Zusammenhang mit den bei der Verhandlung relevanten Ereignissen; Klassen können z. B. Hochschulabsolventen und andere Experten sein.
Staatsanwaltschaft, Private und Popularanklage
Staatsanwaltschaft, private Verfolgung und Popularanklage — Die Staatsanwaltschaft ist das Organ, das die Allgemeininteressen verteidigt und zur Einleitung strafrechtlicher Verfolgung verpflichtet ist; sie handelt in öffentlichen und halböffentlichen Straf- und Zivilverfahren, ohne die Möglichkeit des Rücktritts oder der Einschränkung zivilrechtlicher Maßnahmen auszuschließen. Private Strafverfolgung (oder Sonderanklage) kann direkt vom Geschädigten ausgeübt werden, mit oder ohne Zivilklage. Die Popularanklage kann von jedem Bürger erhoben werden, auch wenn dieser nicht selbst verletzt oder geschädigt wurde.
Gründe für eine Aussetzung des Urteils (Art. LECrim 746)
Gründe für eine Aussetzung des Urteils — Art. LECrim 746 nennt folgende Gründe:
- 1. Vorfrage zu klären, die sich nicht sofort lösen lässt.
- 2. Außergerichtliche Ermittlungen, die zwischen zwei Sitzungen nicht überprüft werden können.
- 3. Nichterscheinen erforderlicher Zeugen oder Sachverständiger.
- 4. Erkrankung einer Prozesspartei (nicht des Angeklagten), die jedoch durch Ersatz ohne große Nachteile für die Verteidigung ausgeglichen werden kann.
- 5. Krankheit des Angeklagten, die ihn vorübergehend am Erscheinen hindert.
- 6. Unerwartete neue Erkenntnisse, die erhebliche Änderungen bewirken und neue Anhaltspunkte oder Beweismittel erfordern.
Klagegründe und Gerichtsstand
Klagegründe — Inhibitorische und hemmende Wirkungen der Parteien können einen Fall betreffen; die Frage wird dem zuständigen Richter vorgelegt, wenn dieser von ihrer Zuständigkeit nicht Kenntnis hatte. Gerichtsstand: Hier kann der Richter sich dazu veranlasst sehen, anzunehmen, er sei ungeeignet, den konkreten Gegenstand zu beurteilen.
Vorsitzender der Jury: zuständige Delikte
Vorsitzende der Jury: Zuständigkeit — Zuständig sind schwere Straftaten gegen Menschen, gegen die Ehre und öffentliche Sicherheit, Brandstiftung und Vergehen gegen Amtspflichten, insbesondere wenn sie von Amtsträgern bei der Ausübung ihres Amtes begangen wurden. Auch bei Straftaten wie Mord, Bedrohung, Unterlassung der Hilfeleistung, Einbruchdiebstahl, Waldbrände, Untreue in der Verwahrung von Dokumenten, Bestechung, Bestechlichkeit, Veruntreuung, öffentlicher Betrug und Erpressung durch Amtsträger sowie Untreue in Gewahrsam des Gefangenen können Verfahren vor einer Jury oder einem qualifizierten Gericht untersagt sein, je nach gesetzlicher Regelung.
Zielfunktionalität und örtliche Zuständigkeit
Zielfunktionalität und örtliche Zuständigkeit — Die Regeln des Wettbewerbs (Zuständigkeitsregeln) verteilen bestimmte Angelegenheiten den Gerichten. Drei Bereiche bestimmen, welches Gericht für einen Fall zuständig ist:
- Ziel (sachliche Zuständigkeit): Die Geschäftsordnung ermöglicht die Zuständigkeit für einen konkreten Fall aufgrund des Objekts oder Gegenstands der Behandlung.
- Funktionaler Wettbewerb: Hier wird bestimmt, welche Rechtsmittel vor welchem Organ anzubringen sind (erste Instanz, Berufung/Zweite Instanz, Beschwerde).
- Territorialer Gerichtsstand: Welche Stelle örtlich befugt ist, einen bestimmten Fall zu verhandeln.
Rechtsbehelfe (Remedios / Recursos)
Rechtsbehelfe — Verschiedene Verfahrensmittel werden unterschieden:
- Reform (Revision): Gegen Entscheidungen der Gerichte; Klasse: horizontal/ordentlich; wird am selben Gericht gelöst, das die Entscheidung erlassen hat; Wirkungen: in der Regel keine.
- Petición (Eingabe): Gegen gerichtliche Entscheidungen; Klasse: horizontal/ordentlich; wird am selben Gericht gelöst; Wirkungen: keine.
- Beschwerde (apelación): Klasse: vertikal/ordentlich; wird von einer höheren Instanz gelöst; Wirkungen: subsidiär/mehrfach möglich.
- Recurso extraordinario (Cassation): Klasse: vertikal/außerordentlich; wird vor dem Obersten Gerichtshof behandelt; Wirkungen: Aufhebung und ggf. Rückverweisung der Sache.
- Revision: Klasse: außergewöhnlich; vor dem Obersten Gerichtshof; keine unmittelbare aufschiebende Wirkung.
Diese Rechtsbehelfe dienen der Überprüfung, Korrektur oder Aussetzung von Entscheidungen.
Zuständigkeit, Kompetenz und Verteilungsregeln
Zuständigkeit, Kompetenz und Aufteilungsregeln — Der Gerichtsstand ist die staatliche Befugnis zur Beurteilung und Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen. Er verkörpert sich in den Richtern und Staatsanwälten. Der Wettbewerb (Wettbewerbsregel) ist die Zuweisung von Fällen zur Verhandlung an eine gerichtliche Instanz, die dadurch anderen Instanzen Ausschließlichkeit gibt. Fehlt die Zuständigkeit oder ist sie abwesend, bestimmt dies die Nichtigkeit des Prozesses. Die Zuständigkeit kann von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei geprüft werden.
Verwandte Straftaten (Beziehungen)
Related / Verbundenheit — Straftaten stehen zueinander in objektiven, subjektiven oder sachlichen Beziehungen, die sie als eine Einheit behandeln lassen. Verbundenheit liegt vor, wenn ein gemeinsames Element besteht.
Subjektive Verbundenheit: Aufgaben/Handlungen mehrerer Personen, die zusammenarbeiten oder an verschiedenen Orten/Zeiten begangen werden, wenn ein gemeinsamer Vorsatz oder ein Konzert bestand.
Objektive (zielbezogene) Verbundenheit: Eine Tat dient als Mittel zur Begehung einer anderen Tat, erleichtert deren Anwendung oder sichert die Straffreiheit anderer begangener Verbrechen.
Gerichtsstand bei Verbundenheit: In der Regel wird die Zuständigkeit demjenigen Gericht zugewiesen, vor dem die schwerste zu erwartende Strafe verhängt werden kann.
Ausgeschlossene Delikte vom Geschworenengericht: Bestimmte Delikte und damit verbundene Straftaten können separat verfolgt werden, ohne dass das Geschworenengericht zuständig ist.
Beispielfragen: Fang-, führende und irrelevante Fragen
Fangfrage: Fragen, die irreführend erstellt werden, um den Zeugen zu einer bestimmten Antwort zu verleiten und damit die Partei zu unterstützen, die die Frage stellt.
Führende Frage: Fragen, die die Antwort im Inhalt bereits vorwegnehmen oder nahelegen.
Irrelevante oder nicht substantielle Fragen: Fragen, die versuchen, Informationen zu kontrollieren, die keine wesentliche Beziehung zu den relevanten Tatsachen des Falles haben; aus logischer Sicht liegen sie außerhalb der relevanten Theorie beider Parteien.
Afores (Ausnahmen von der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit)
Afores — Subjektive Ausnahmen, die von der gewöhnlichen Strafgerichtsbarkeit ausgenommen sind, umfassen unter anderem:
- a) Staatsoberhaupt (wegen Unverletzlichkeit der Person);
- b) Abgeordnete und Senatoren in Ausübung ihrer parlamentarischen Aufgaben (Schutz für Meinungsäußerungen im Amt);
- c) Mitglieder der Parlamente;
- d) Der Bürgerbeauftragte und sein Stellvertreter;
- e) Verfassungsgerichtsrichter;
- f) Mitglieder gesetzgebender Versammlungen der autonomen Gemeinschaften;
- g) Internationale Personen nach dem Wiener Übereinkommen von 1961.
Anhörung vor der Richterakademie: Zuständigkeiten
Anhörung Richterakademie: Angelegenheiten — A) Strafverfolgung und Verurteilung von Fällen, in denen schwere Verbrechen betroffen sind. Nach Art. 65 LOPJ sind bestimmten Gerichten spezielle Delikte zugewiesen, z. B. Straftaten gegen den Kroninhaber, dessen Ehegatten, Nachfolger, leitende Staatsorgane und die Regierungsform. Dazu gehören Fälschungen, Delikte gegen Währungs- und Devisenbestimmungen, groß angelegte Betrugsdelikte mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft, Drogenhandel in organisierter Form, Betrug in Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Straftaten mit Wirkung in mehr als einer Gebietskörperschaft sowie Straftaten, die außerhalb des nationalen Territoriums begangen wurden, wenn die Strafverfolgung nach Gesetz oder Vertrag der spanischen Justiz obliegt. B) Fragen der Übertragung von Zuständigkeiten aufgrund internationaler Verträge. C) Entscheidungen über den Europäischen Haftbefehl. D) Passive Auslieferung.
Autoöffnung des Verfahrens
Autoöffnung — Eine Eröffnung von Amts wegen ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht in Bezug auf die persönliche Situation des Angeklagten ohne gesetzliche Grundlage.
Inhalt und Verteidigung
Inhalt der Anklage und Verteidigung — Nach Art. 650 wird die Anklage in separaten und nummerierten Absätzen präsentiert und umfasst in der Regel:
- 1) Sachverhalt (Aussage/Schilderung),
- 2) rechtliche Würdigung (Tatbestandsbeschreibung),
- 3) Schuld- oder Beteiligungsfragen,
- 4) Änderungen der Umstände,
- 5) Strafzumessung,
- 6) Zivilrechtliche Haftung und Kostenfragen.
Rechtskraft
Rechtskraft — Rechtskraft hat zwei Effekte: Unumkehrbarkeit und Unmöglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf denselben Gegenstand, für den eine endgültige Entscheidung ergangen ist. Rechtskraft tritt gegenüber denselben Beklagten und dem gleichen Tatbestand ein.
Beschwerde und Rekurs: Unterschiede
Beschwerde und Rekurs: Differenz — Die Beschwerde kann in allgemeinen Fällen eingelegt werden. Sie ist oft formlos, unterliegt aber formellen Anforderungen; der Beschwerdeführer ist nicht immer Partei des Prozesses und es handelt sich um ein Zulassungsverfahren. Der Rekurs (Berufung) wird von der Partei eingelegt, die Teil des Verfahrens ist; er ist im Allgemeinen die private Anklage/Parteistellung.
Verbindliche Maßnahmen im Hauptverfahren
Verbindliche Maßnahmen im Hauptverfahren — Empfang und Beachtung von Anweisungen des Angeklagten, wobei prozessuale Vorschriften und Garantien zu wahren sind.
Obligatorische Verfahrenshandlungen im ordentlichen Verfahren
Obligatorische Verfahrenshandlungen — Erklärung und Durchführung der Untersuchung sind grundsätzliche Schritte im ordentlichen Verfahren.
Vorbereitende Maßnahmen
Vorbereitende Maßnahmen — Ermittlungen unter Leitung des Gerichts, die darauf abzielen, sämtliche Umstände der Tatsachen und die Verantwortlichkeit festzustellen sowie gegebenenfalls persönliche Maßnahmen und Sicherstellungen vorzunehmen.
Verfahren vor der Polizei
Verfahren vor der Polizei — Untersuchungen, die der Staatsanwaltschaft und/oder der Untersuchungsbehörde obliegen; diese sind naturgemäß nicht gerichtlicher Natur und mit früheren Strafermittlungen unvereinbar, sofern sie das gleiche Untersuchungsobjekt betreffen.
Äußere Struktur des Urteils
Äußere Struktur des Urteils — Typische Gliederung:
- Rubrik (Header): Ort, Datum, Identifikation der Prozessbeteiligten (Kläger, Beklagter, Berichterstatter).
- Tatsachen (Facts): Getrennte und nummerierte Absätze; darstellende Erklärung der bewiesenen Tatsachen mit Belegen zur Rechtfertigung der Feststellungen.
- Rechtliche Würdigung (Law): Getrennte Nummern mit Normen, Tatbestandsmerkmalen (Typizität, Teilnahme, Ausführung, Änderung der Umstände), rechtswissenschaftlichen Gründen und Qualifikation.
- Ergebnis/Urteil: Verurteilung oder Freispruch, Strafzumessung, zivilrechtliche Haftung und Kosten; sowie Entscheidungen zu verleumderischer Denunziation oder Klage.
Jury-Angelegenheiten: Richterzuständigkeit
Jury-Angelegenheiten: Richter — Für bestimmte Verbrechen (gegen Personen, Ehre, Sicherheit, Brandstiftung, Amtspflichtverletzungen u.ä.) sind besondere Regelungen zur Zuständigkeit und Verhandlungsführung zu beachten. Dies umfasst u. a. Mord, Bedrohung, Unterlassung der Hilfeleistung, Einbruchdiebstahl, Waldbrände, Untreue, Bestechung, Veruntreuung und öffentlichen Betrug.
Regeln der Distribution (Verteilung von Fällen)
Regeln der Distribution — Die Verteilung von Fällen zwischen gleichartigen Einheiten und Territorialbezirken dient dem Ausgleich der Arbeitsbelastung und richtet sich nach festgelegten Verteilungsregeln.
Sachverständiger: Begriff und Klassen
Sachverständiger (Perito), Konzept — Der Perito ist ein Dritter, nicht Parteimitglied, mit oder ohne offiziellen Titel, der in einem bestimmten Fachgebiet tätig ist und zur Aufklärung für das Gericht beiträgt. Klassen: Hochschulabsolventen, sonstige Sachverständige.
Wiederholung: Fang-, führende und irrelevante Fragen
Siehe oben: Fangfrage, Führende Frage, Irrelevante Frage — jeweils wie bereits erklärt.
Strafprozessordnung: Das Konzept
Strafprozessordnung: Das Konzept — Die Strafprozessordnung ist ein gemischtes System mit zwei Stufen: 1. Forschung/Ermittlungen und 2. Hauptverfahren. Sie ist das staatliche Instrument zur Durchsetzung des Strafrechts. Nur durch das Strafverfahren können Strafen verhängt werden. Merkmale: notwendiger Charakter, öffentliches Interesse und praktischer Zweck. Das Prozessmittel ist das staatliche Recht zur Bestrafung; das Strafverfolgungsmonopol liegt beim Staat, wobei Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft, dem Geschädigten oder anderen berechtigten Personen initiiert werden können.
Strafverfahren: Beginn
Strafverfahren: Beginn — Das Verfahren beginnt, wenn der Richter Kenntnis erlangt: a) weil er selbst etwas erfährt oder zufällig Kenntnis erhält; b) aufgrund einer Anzeige/Polizeimeldung, einer Beschwerde des Geschädigten oder einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft; c) oder wenn der Richter von Amts wegen kriminelle Tatsachen zur Kenntnis nimmt.
Prozessprinzipien
Prozessprinzipien — Zu den Grundprinzipien gehören das Adversarialprinzip, das Offizialprinzip/Verpflichtungsprinzip, Dualität, Gleichheit und der Widerspruch. Das Recht auf das letzte Wort ist ein essentielles persönliches Rechtsinstitut (vgl. Art. LECrim 739). Fehlt eine ordnungsgemäße Anhörung, so ist die Entscheidung angreifbar. Weitere Prinzipien sind die freie Beweiswürdigung, die Unschuldsvermutung (niemand darf ohne ausreichende Beweise verurteilt werden), Verhältnismäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Gelegenheit sowie die Suche nach materieller Wahrheit.
Abnorme Beendigung des Verfahrens
Abnorme Beendigung des Verfahrens — Gründe für eine abnorme Beendigung können sein: Tod des Angeklagten, Verzicht des Opfers, Vergebung des Verletzten (gilt nicht bei Verurteilungen durch Überzeugung) und die Übereinstimmung des Angeklagten.
Verfahrensabbruch
Verfahrensabbruch — Der Verfahrensabbruch bezieht sich auf die Hauptsache, die Zulässigkeit einer Beschwerde oder die Archivierung der Ermittlungsakten und der vorhergehenden Maßnahmen.
Grundsätze des Verfahrens (Wiederholung)
Siehe oben: Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Zwei-Instanzen, Öffentlichkeit, Verwirkung, Geschwindigkeit, Konzentration.
Wer leitet das Strafverfahren? Wer scheitert?
Leitung des Strafverfahrens — Die Gerichte sind für die Leitung der Verfahren zuständig. Gerichte erster Instanz leiten in der Regel die Verfahren; bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten oder besonderer Zuständigkeit (z. B. Audiencia Nacional) wird die Untersuchung durch übergeordnete Kammern oder spezialisierte Richter geführt. In der Audiencia Nacional obliegt die Untersuchung dem Zentralen Strafgericht. Ausnahmen betreffen Jugendgerichte, in denen die Staatsanwaltschaft eine zentrale Rolle spielt. Fehler in der Verfahrensleitung können etwa durch einen nicht zuständigen Richter verursacht werden.
Rechtsbehelfe (Wiederholung)
Siehe oben: Reform, Petition, Beschwerde, Rechtsmittel, Cassation, Revision — jeweils mit der genannten Klassifikation (horizontal/vertical, ordentlich/außerordentlich), Lösungsorten (gleiches Gericht, übergeordnetes nationales Gericht, Oberster Gerichtshof) und Wirkungen (aufhebend, aufschiebend, keine Wirkung etc.).
Urteilsarten
Urteilsarten — A) Endgültiges Urteil: Entscheidung, die die Sache in einer Instanz abschließend klärt. B) Unanfechtbares Urteil: Gegen das keine Berufung möglich ist, außer ggf. in besonderen Fällen (Schreiben oder Rehabilitation). C) Vollstreckungsurteil: Urteil, das die Vollstreckung einer Strafe in einem öffentlichen Verfahren regelt.
Hauptsache
Hauptsache — Die rechtskräftige gerichtliche Anordnung, die von der zuständigen Stelle in einem Zwischenstadium erlassen wird und in dem das Verfahren vorübergehend oder endgültig eingestellt werden kann, ohne die Möglichkeit staatlicher Strafverfolgung auszuschließen. Sie kann im Ermittlungsstadium von zuständigen Stellen ausgestellt werden (z. B. Einstellungsanordnungen, summarische Verfahren, Verfahren vor dem Gericht erster Instanz und Landgericht im ordentlichen Verfahren). Gegen Anordnungen der Entlassung ist nach Art. 636 in der Regel nur eine Beschwerde zulässig. Klassen der Anordnung: Total (Archivierung der Akten, Rückgabe der Beweisstücke an den Eigentümer, Aufhebung von Pfändungen) oder Teilweise (für den Rest wird das Verfahren eröffnet). Der besondere Effekt der Entlassung kann die Aussetzung des Verfahrens sein; das Verfahren kann wieder eröffnet werden, solange die Tat nicht verjährt ist.
Suspendierung der Aufhebung (Art. LECrim 746)
Suspendierung der Aufhebung — Vgl. Art. LECrim 746: Gründe für die Suspendierung entsprechen den oben genannten Punkten (Vorfragen, außergerichtliche Ermittlungen, Nichterscheinen von Zeugen, Erkrankung, neue wesentliche Enthüllungen etc.).
Klassen: Konzept und Zeuge (Wiederholung)
Klassen: Konzept und Zeuge — Ein Zeuge ist eine dritte Person (nicht Partei), die Kenntnis von einer Tatsache hat, entweder weil sie diese unmittelbar erfahren hat oder weil sie darüber informiert wurde. Klassen: unmittelbare Zeugen und indirekte Zeugen (Hörensagen), wobei die Verwertbarkeit jeweils verfahrensrechtlich geprüft wird.
Oberster Gerichtshof: Zuständigkeiten
Supreme Court / Oberster Gerichtshof: Angelegenheiten — A) Überprüfungsausschuss und andere außerordentliche Revisionen im Strafrecht gemäß Gesetz. B) Anleitung und Verfolgung von Fällen gegen hochrangige Amtsträger (Ministerpräsidenten, Mitglieder von Kongress und Senat, Präsidenten und Direktoren von Staatsorganen, Bürgerbeauftragter etc.), wenn die Handlungen in Ausübung ihres Amtes stehen und speziell diesem Gericht zugewiesen sind. C) Untersuchung und Verfolgung von Fällen gegen Richter der höheren Instanzen. Der Oberste Gerichtshof ist ferner zuständig für Einwände gegen Richter, die dessen Zusammensetzung und Kompetenzen berühren, sowie für Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Gerichten, die keinem gemeinsamen Vorgesetzten unterstehen.