Strafrechtliche Bestimmungen im Straßenverkehr

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Artikel 379: Fahren unter Einfluss

Redacción según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

Wer ein Kraftfahrzeug oder Kleinkraftrad führt und dabei unter dem Einfluss von toxischen Medikamenten, Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen oder Alkohol steht, wird bestraft. Eine Verurteilung erfolgt, wenn der Atemalkoholwert 0,60 Milligramm pro Liter oder der Blutalkoholwert 1,2 Gramm pro Liter überschreitet.

Artikel 380: Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

Redacción según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

  1. Wer ein Kraftfahrzeug oder Kleinkraftrad mit grober Fahrlässigkeit führt und dabei eine besondere Gefahr für Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen geschaffen hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Motorräder für länger als ein Jahr und bis zu sechs Jahre bestraft.
  2. Als offensichtlich rücksichtsloses Fahren im Sinne dieser Bestimmung gilt ein Verhalten, das unter den im ersten Absatz genannten Umständen sowie unter den in Artikel 379, Absatz 2, genannten Bedingungen erfolgt.

Artikel 381: Gefährdung des Lebens anderer

Redacción según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

  1. Wer mit offensichtlicher Missachtung des Lebens anderer an den im vorherigen Artikel beschriebenen Verhaltensweisen beteiligt ist, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren, einer Geldbuße in Höhe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten und dem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Motorräder über einen Zeitraum von sechs bis zehn Jahren bestraft.
  2. Wenn keine konkrete Gefahr für Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen bestand, betragen die Strafen Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren, eine Geldbuße in Höhe von sechs bis zwölf Monaten und der Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Motorräder für die im vorherigen Absatz genannte Zeit.
  3. Das Kraftfahrzeug oder Motorrad, das bei den unter diese Bestimmung fallenden Handlungen verwendet wird, gilt als Tatwerkzeug im Sinne des § 127 dieses Gesetzbuches.

Artikel 382: Zusammentreffen von Straftaten

Redacción según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

Wenn die Handlungen, die unter Artikel 379, 380 und 381 unter Strafe gestellt sind, zusätzlich zu den genannten Risiken ein schädliches Ergebnis hervorrufen, das ein Verbrechen darstellt, unabhängig von dessen Schwere, so bewerten die Richter und Gerichte nur die am stärksten mit Strafe bedrohte Handlung. Die Strafe wird am oberen Ende des Strafrahmens angewandt, und die Verurteilung in einem Fall gilt als Erfüllung der entstandenen Schuld.

Artikel 383: Verweigerung der Kontrolle

Redacción según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

Der Fahrer, der von einem Strafverfolgungsbeamten rechtmäßig zur Überprüfung des Blutalkoholgehalts (BAK) und des Vorhandenseins von toxischen Medikamenten, Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen aufgefordert wird und sich weigert, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und dem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Motorräder für länger als ein Jahr und bis zu vier Jahre bestraft.

Artikel 384: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Redacción según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

Wer ein Kraftfahrzeug oder Kleinkraftrad führt, obwohl die Fahrerlaubnis aufgrund des vollständigen Verlusts der gesetzlich zugewiesenen Punkte entzogen wurde, wird mit Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder mit einer Geldbuße in Höhe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten und gemeinnütziger Arbeit von einunddreißig bis neunzig Tagen bestraft.

Este párrafo entra en vigor el 1 de mayo de 2008 según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

Die gleichen Strafen werden dem auferlegt, der ein Kraftfahrzeug führt, nachdem ihm die vorläufige oder unbefristete Fahrerlaubnis oder Lizenz durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde, oder der ein Kraftfahrzeug oder Moped fährt, ohne jemals eine Genehmigung oder einen Mopedführerschein erhalten zu haben.

Artikel 385: Gefährdung des Straßenverkehrs

Redacción según Ley Orgánica 15/2007, de 30 de noviembre.

Wer ein ernstes Risiko für den Straßenverkehr verursacht durch eine der folgenden Handlungen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten und gemeinnütziger Arbeit von zehn bis vierzig Tagen bestraft:

  • Platzieren unvorhergesehener Hindernisse auf der Fahrbahn,
  • Schieben oder Verschütten brennbarer Stoffe oder anderer Substanzen,
  • Entfernen oder Verändern von Verkehrszeichen,
  • oder auf andere Weise die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, insbesondere durch das Unterlassen notwendiger Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit, sofern eine solche Pflicht besteht.

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