Strafverfahren: Ablauf, Einigung & Urteilsfindung
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Einleitung zum Strafverfahren
- Dies kann mündlich sofort oder innerhalb von 5 Tagen vorgelegt werden, sofern das Gericht dies vorsieht.
- Im letzteren Fall wird der Brief den Richtern des Strafgerichtshofs vorgelegt.
- Die Richter sind verpflichtet, die Parteien innerhalb von 15 Tagen vor die Strafjustiz zu laden.
IV. Die Einigung (Plea Bargaining)
- Das typische Verfahren in diesem Kontext ist die "Einigung im Bereitschaftsdienst".
Voraussetzungen für die Einigung (Art. 801 StPO):
- Wenn die Staatsanwaltschaft die einzige Partei ist, muss die Eröffnung der Untersuchung und Verfolgung sofort beantragt werden. Der Angeklagte muss dem zustimmen. Bei Vorliegen einer Privatklage muss die Einigung mit dem Verteidigungsschreiben vorgelegt werden. Die Taten, die zur Anklage führen, hätten eine Verurteilung von bis zu 3 Jahren Haft nach sich gezogen.
- Die beantragte Freiheitsstrafe oder deren Höhe darf zwei Jahre Gefängnis nicht überschreiten und wird um ein Drittel reduziert.
Allgemeine Einigung im Bereitschaftsdienst (Art. 801 Abs. 3 StPO):
- Wenn zivilrechtliche Ansprüche vorbehalten bleiben, verpflichtet sich der Angeklagte, die Verbindlichkeiten innerhalb einer vom Richter im Bereitschaftsdienst festgelegten Frist zu erfüllen.
- Wenn der Angeklagte sich in Behandlung befindet oder entwöhnt werden muss, ist eine Bescheinigung oder die Verpflichtung zur Aufnahme in eine zugelassene oder genehmigte öffentliche oder private Einrichtung vorzulegen.
Der Richter prüft:
- Den völlig freien Willen des Angeklagten zur Einigung.
- Die fehlerfreie rechtliche Qualifikation des Falls.
- Die Grundlage des Strafmaßes gemäß der Klassifikation.
- Wenn der Richter einen Fehler in der rechtlichen Einordnung oder im Strafmaß feststellt, muss die Partei, die den Antrag gestellt hat, eine Ratifizierung verlangen, sofern dies angezeigt ist.
- Es ist nur eine Einigung zulässig, andernfalls wird das Verfahren fortgesetzt.
- Wenn die Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Verurteilung im Rahmen der Vereinbarung angenommen.
- Das reduzierte Strafmaß ermöglicht die Aussetzung oder Substitution der Freiheitsstrafe, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
V. Das Hauptverfahren
- Wenn keine Einigung (Plea Bargaining) erzielt wird, wird das Verfahren vor Gericht fortgesetzt, wobei die Prozesswege verkürzt werden.
VI. Das Urteil
- Das erlassene Urteil folgt den gleichen Regeln wie bei abgekürzten Verfahren.