Strafverfahren im Crown Court

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Nach den gesetzlichen Fristen für die Vorbereitung von Anklage und Verteidigung

Argumente und Strategien (Fall), beginnt die Verhandlung über den ersten Akt des Prozesses im Crown Court (Verhandlung vor dem Crown Court), (Anklage), bestehend aus:

  • a) Identifizierung des Angeklagten
  • b) Verlesung der Anklageschrift (Anklageschrift)
  • c) Aufforderung zur Abgabe eines Schuldbekenntnisses zu den Verbrechen, derer er angeklagt ist (schuldig) oder nicht schuldig (nicht schuldig).

Die Verteidigung kann vorläufige Anträge (Einreden) stellen, um zu versuchen, die Anklagepunkte ohne ausreichende Rechtsgrundlage abzuweisen, was, wenn es sich als erfolgreich erweist (Erfolg), die Fortsetzung des Verfahrens verhindert. Autrefois acquit (bereits freigesprochen) und autrefois convict (bereits verurteilt) werden hervorgehoben.

Das Anklagedokument, das dem Angeklagten vorgelegt wird und in dem die Straftaten aufgeführt sind, beginnt mit der Einleitung (Einleitungsfragen), in der auf das Gericht (Gericht) und den Angeklagten (Name des Angeklagten) Bezug genommen wird, und beginnt mit dem Namen des Monarchen. Wenn die Straftat durch Gesetz geahndet wird (durch ein Gesetz begründet), wird auf die Artikel (Abschnitte) des einschlägigen Gesetzes verwiesen. Die Einzelheiten der Anklage müssen sehr präzise sein.

Wenn der Angeklagte die Schuld akzeptiert (er bekennt sich schuldig), wird das Verfahren minimiert. Die Staatsanwaltschaft (Ankläger) legt eine kurze Zusammenfassung (Zusammenfassung) der Beweismittel (Beweise) zusammen mit historischen Daten (Hintergrund und Vorstrafen) vor. Die Verteidigung legt dann die mildernden Umstände dar (ein Plädoyer auf Milderung), und der Richter verkündet das Urteil.

Wenn der Angeklagte die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe nicht akzeptiert, sondern für ein geringeres Verbrechen (ein minderschweres Vergehen) schuldig befunden wird, spricht man von einer Änderung der Verteidigungsargumente (Änderung des Klagegrundes), die mit Zustimmung des Gerichts nach einer Absprache (Absprache) zwischen ihm und der Staatsanwaltschaft erzielt wurde.

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