Strafvollzug: Einstufung und Behandlung von Gefangenen

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Regelung der Gefängniseinstufung

Die Einstufung im Strafvollzug bestimmt die Bedingungen des täglichen Lebens und hängt von der jeweiligen Verurteilung ab. Die Einstufung dient der Gestaltung des Lebens im Vollzug und nicht umgekehrt.

Standards der Einstufung

  • a) Flexibilität: Ein Wechsel zwischen den Stufen ist jederzeit möglich, ohne dass ein Präzedenzfall vorliegen muss. Die Einstufung ist nicht starr; man kann in einer Stufe beginnen, auf- oder absteigen oder die gesamte Haftzeit in einer Klasse verbringen.
  • b) Zielgruppe: Nur rechtskräftig verurteilte Strafgefangene werden eingestuft, niemals Untersuchungshäftlinge.
  • c) Zuweisung: Insassen werden der Einrichtung zugeordnet, deren Regelung am besten geeignet ist, auch wenn sie nicht zwingend die ideale Lösung darstellt.

Kriterien für die Einstufung

Die Einstufung basiert auf folgenden Faktoren:

  • Persönlichkeit und persönliche Geschichte
  • Familiäres, soziales und kriminelles Umfeld
  • Dauer der Haftstrafe
  • Soziale Ressourcen, Möglichkeiten und Schwierigkeiten für den Behandlungserfolg

Die Art der begangenen Straftat ist wichtig, aber nicht allein entscheidend. Bei laufenden Gerichtsverfahren kann der Behandlungsausschuss dennoch eine Neueinstufung vornehmen oder die 3. Klasse beibehalten, um den Prozess der Resozialisierung zu unterstützen.

Die Grade des Vollzugs

1. Grad (Höchste Sicherheitsstufe)

Dies ist die restriktivste und härteste Stufe, vorgesehen für extrem gefährliche Personen oder bei schwerwiegenden Störungen des Zusammenlebens. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzellen in geschlossenen Modulen, getrennt von anderen Gefangenen. Es gelten begrenzte gemeinsame Aktivitäten sowie eine verstärkte Kontrolle und Überwachung. In speziellen Abteilungen gelten bei extremer Gefahr noch restriktivere Bedingungen. Die Zuweisung in diese Stufe erfolgt mit äußerster Sorgfalt.

2. Grad (Regelvollzug)

Dies ist das System, in dem die Mehrheit der Gefangenen eingestuft ist. Hier gelten die normalen Regeln des Vollzugs, die auf einem geregelten Zusammenleben basieren. Dies umfasst auch die Möglichkeit von Ausreisegenehmigungen und Freizeitaktivitäten.

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