Straßenverkehr: Arten, Vorschriften und Verträge

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Straßenverkehr: Eine Übersicht

Der Straßenverkehr umfasst den Transport von Passagieren und Gütern mit Fahrzeugen ohne feste Fahrbahn. Dies gilt für alle Arten von Straßen, sowohl innerorts als auch außerorts, öffentlich und privat, sofern der Transport öffentlich ist.

Fahrzeugtypen

  • Bus oder Reisebus: Fahrzeug für die Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer).
  • Tourismus: Fahrzeug für die Personenbeförderung mit maximal 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer).
  • Leichtes Fahrzeug: Fahrzeug für den Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 6 Tonnen oder einer Nutzlast von bis zu 3,5 Tonnen.
  • Schweres Fahrzeug: Fahrzeug für den Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 6 Tonnen und einer Nutzlast von über 3,5 Tonnen. Traktoren mit einer Anhängelast von über 3,5 Tonnen gelten ebenfalls als schwere Fahrzeuge.
  • Crossover: Fahrzeug für den gleichzeitigen Transport von Personen (bis zu 9 inkl. Fahrer) und Gütern, wobei die Ladefläche teilweise oder vollständig durch Sitze ersetzt werden kann.

Straßentypen

  • Highway (Autopista): Gepflasterte Straße außerhalb der Stadt, ohne Kreuzungen in Abschnitten.
  • Journey (Travesía): Straßenabschnitt, der durch die Stadt führt.
  • Autobahn (Autovía): Straße, die speziell für den Verkehr von Kraftfahrzeugen konzipiert, gebaut und gekennzeichnet ist. Sie hat folgende Merkmale:
    • Kein Zugang zu angrenzenden Grundstücken.
    • Keine Kreuzung mit anderen Straßen, Eisenbahnlinien oder Dienstbarkeiten.
    • Getrennte Fahrbahnen für jede Richtung, getrennt durch einen Mittelstreifen oder andere Mittel.
  • Schnellstraße (Vía rápida): Einspurige Straße mit vollständiger Zugangsbeschränkung zu angrenzenden Grundstücken. Sie kreuzt keine anderen Straßen oder Eisenbahnlinien.
  • Autostraße (Vía Auto): Linie, die ausschließlich für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen reserviert ist, mit einer einzigen Fahrbahn und Zugangsbeschränkung zu angrenzenden Grundstücken. Sie ist mit den Zeichen S-3 und S-4 gekennzeichnet.
  • Straßen (Carreteras convencionales): Straßen, die nicht die Merkmale von Autobahnen, Schnellstraßen oder Autostraßen aufweisen.
  • Korridore (Corredores): Straßen mit eingeschränktem Zugang zu angrenzenden Grundstücken und einer einzigen Fahrbahn. Sie sind für eine zukünftige Erweiterung ausgelegt.

Gütertransport auf der Straße

Der Gütertransport auf der Straße erfolgt in Fahrzeugen, die speziell für diesen Zweck ausgestattet sind. Er wird stets als willkürlich betrachtet und erfordert in der Regel eine Genehmigung. Die Genehmigungen haben keine feste Laufzeit, unterliegen aber einer regelmäßigen Überprüfung (Biennale).

Arten von Gütertransport

  • Volllast: Keine Zwischenvorgänge, ein einziger Absender und Empfänger.
  • Stückgut (Fraccionado): Zusätzliche Vorgänge (Handhabung, Lagerung, Sortierung, Verteilung) durch den Frachtführer. Es können mehrere Absender oder Empfänger beteiligt sein.

Öffentlicher und privater Verkehr

  • Öffentlicher Verkehr: Erfordert eine Genehmigung (Stückgutkarte).
    • Leichte Fahrzeuge: Nur nationale Zulassungen (Fahrzeug ≤ 6 Jahre alt).
    • Schwere Fahrzeuge: Lokale (100 km) und nationale Papiere. Keine Quote für nationale schwere Fahrzeuge.
  • Privater Verkehr:
    • Einzelpersonen: Für persönliche oder familiäre Bedürfnisse in leichten Fahrzeugen ist keine Genehmigung erforderlich.
    • Ergänzend: Für Unternehmen, deren Hauptzweck nicht der Transport ist, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich (nationale Ebene).

Der Beförderungsvertrag im Straßengüterverkehr

Beteiligte Personen

  • Carrier (Transportista): Inhaber eines Unternehmens, das für den Güterkraftverkehr ausgestattet ist.
  • Spediteur (Cargador): Person, die den Transport beantragt.
  • Transporthalter (Titular de la autorización de transporte): Person, die berechtigt ist, die Beschaffung von Gütern zu vermitteln (Spediteur, Agenten oder Lagerhalter-Händler).
  • Absender (Remitente): Person, die die Waren dem Spediteur übergibt (kann mit dem Verlader übereinstimmen oder nicht).
  • Empfänger (Destinatario): Person, an die die Waren geliefert werden müssen (kann mit dem Verlader übereinstimmen oder nicht).

Reale Elemente

  • Ware
  • Preis: Referenzkurse (keine obligatorischen Tarife mehr).

Be- und Entladen

  • Volllast: Be- und Entladen im Namen des Absenders und des Empfängers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Stückgut: Be- und Entladen im Namen des Spediteurs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Formalitäten

  • Allgemeine Vertragsbedingungen (Beschluss vom 25. April 1997).
  • Obligatorische Kontrolldokumentation (gemäß Auftrag FOM/238/2003): Rechnung, "Frachtbrief" oder andere Dokumente. Inhalt:
    • Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers (falls abweichend).
    • Name und Anschrift des Transportunternehmers.
    • Ursprung und Bestimmung der Sendung.
    • Datum des Transports.
    • Verwendete(s) Fahrzeug(e).
    • Art, Gewicht und Anzahl der beförderten Pakete.

Ausnahmen von der Dokumentationspflicht: Transporte, die keiner Genehmigung bedürfen, internationale Beförderung gefährlicher Güter, Umzüge, Müll in Spezialfahrzeugen, Pannenhilfe.

Für Streitigkeiten, Berichte, Bewertungen usw. gibt es Transportschiedsstellen.

Für Anregungen, Fragen oder Reservierungen können Sie sich gerne an uns wenden.

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