Streik und Aussperrung im Arbeitsrecht: Rechte und Verfahren
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,38 KB
Arbeitskampfmaßnahmen: Streik und Aussperrung
Der Streik: Definition und Bedeutung
Der Streik ist das wichtigste Druckmittel der Arbeitnehmer. Er ist eine Aussetzung der Arbeitsleistung, die gemeinsam und zuvor von den Arbeitnehmern vereinbart wurde. Während der Dauer des Streiks ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Löhne für die Arbeitnehmer zu zahlen, die ihre Arbeit einstellen oder nicht fortsetzen. Es sollte außerdem das Recht der Mitarbeiter respektiert werden, die sich dem Streik nicht anschließen möchten.
Arten von Streiks und ihre Rechtmäßigkeit
Nicht alle Streiks sind rechtmäßig. Zu den rechtswidrigen Streiks zählen unter anderem:
- Streiks, deren Befürworter politische Gründe verfolgen, die nicht mit den Interessen der Arbeitnehmer übereinstimmen.
- Solidaritäts- oder Unterstützungsstreiks, wenn sie nicht dem beruflichen Interesse der Streikenden dienen.
- Streiks, die darauf abzielen, Inhalte eines gültigen Tarifvertrags zu ändern.
- Rotationsstreiks und Streiks in strategischen Sektoren, die eine Produktionsunterbrechung bezwecken.
- Bummelstreiks oder Dienst nach Vorschrift.
Auswirkungen eines Streiks
Ein Streik hat verschiedene Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
- Der Arbeitsvertrag wird ausgesetzt; Arbeitnehmer erhalten während des Streiks keinen Lohn.
- Die Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialversicherung ist während des Streiks ausgesetzt.
- Der Arbeitgeber darf keine Ersatzkräfte für die Streikenden einstellen.
- Streiktage dürfen nicht von den Urlaubstagen abgezogen werden.
Verfahren für einen Streik
Die Erklärung eines Streiks erfordert die Annahme einer ausdrücklichen Vereinbarung in jedem Arbeitsplatz. Dies kann von den Arbeitnehmervertretern oder von den Arbeitnehmern selbst beantragt werden, wenn mehr als 25 % der Betroffenen eine Abstimmung darüber beschließen.
- Ankündigung des Streiks: Die betroffenen Arbeitgeber und das Arbeitsamt müssen innerhalb von fünf Kalendertagen vor Beginn des Streiks benachrichtigt werden. Handelt es sich um ein Versorgungsunternehmen, beträgt die Frist zehn Tage. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen und die Streikziele, den Starttermin sowie die Zusammensetzung des Streikausschusses angeben.
- Streikausschuss: Dieser besteht aus maximal 12 Arbeitnehmern, die die Vertreter der Konfliktparteien sind. Ihre Rolle ist es, eine Einigung zu erzielen und Mindeststandards zu gewährleisten.
Die Aussperrung: Definition und Anwendung
Eine Aussperrung ist eine kollektive Aussetzung der Arbeit und Beendigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann eine Aussperrung nur im Falle eines Streiks oder anderer schwerwiegender Unregelmäßigkeiten in der gemeinsamen Arbeitsorganisation anordnen.
Voraussetzungen für eine Aussperrung
Eine Aussperrung kann unter folgenden Umständen erfolgen:
- Gefahr von notorischer Gewalt gegen Personen oder schweren Sachschäden.
- Illegale Besetzung des Arbeitsplatzes oder einer seiner Einrichtungen, sowie die unmittelbare Gefahr, dass dies geschieht.
- Ein Ausmaß an Abwesenheiten oder Arbeitsunregelmäßigkeiten, das den normalen Produktionsprozess ernsthaft behindert.