Struktur und Funktionen der Institutionen der Autonomen Gemeinschaft

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Gesetzgebende Versammlung

Die Mitglieder der Gesetzgebenden Versammlung werden durch allgemeines Wahlrecht gewählt. Ihre Funktionen umfassen die Budgetplanung, die regionale Kontrolle der Regierung und die Wahl der Senatoren der Autonomen Gemeinschaft in Angelegenheiten, die ihrer Kompetenz zugeschrieben sind.

Regierungsrat

Der Regierungsrat übt die gesetzgebende Tätigkeit aus. Seine Mitglieder sind die ernannten Direktoren und die Mitglieder der Autonomen Gemeinschaft.

Oberster Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof ist auf das Gebiet der Gemeinde beschränkt. Er ist in Kammern unterteilt: Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialdienste.

Verfassungsgericht

Zu seinen Aufgaben gehört die Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze. Die Mitglieder werden von der Legislative, Judikative, Exekutive und den Autonomen Gemeinschaften gewählt, wenn sie gegen Verfassungsnormen verstoßen. Zwölf gewählte Mitglieder setzen sich zusammen aus: 2 von der Regierung, 3 vom Allgemeinen Justizrat, 4 vom Kongress und 4 vom Senat. Die Amtszeit dieser Richter beträgt 9 Jahre, wobei alle 3 Jahre eine Erneuerung um ein Drittel erfolgt.

Ministerium

Das Ministerium setzt Ziele, erlässt Verordnungen, genehmigt die Kosten der öffentlichen Einrichtungen, die interne Organisation des Ministeriums, bewertet Aktionspläne, ernennt und leitet Gremien und legt administrative Ressourcen fest, die sich auf die Autonome Gemeinschaft beziehen.

Verordnungen und Bandos

Verordnungen

Verordnungen sind Vorschriften, die vom Stadtrat und den Provinzräten erlassen werden, um wirtschaftliche Aktivitäten oder einen Lebensbereich in der Gemeinde im Rahmen der anerkannten Standards zu regeln.

Bandos

Bandos sind Bestimmungen des Bürgermeisters zu Angelegenheiten von geringer Bedeutung.

Stadtrat

Der Stadtrat stellt Anfragen an den Bürgermeister, kontrolliert die Politik des Bürgermeisters, kann den Bürgermeister tadeln, verabschiedet Zulassungsbestimmungen, Satzungen und den kommunalen Haushalt sowie legt Steuern und Abgaben fest.

Bürgermeister

Der Bürgermeister ist der Vertreter des Rates und leitet die Stadtregierung und -verwaltung. Er ernennt und entlässt den stellvertretenden Bürgermeister, beruft und leitet die Plenarsitzungen, setzt städtische Verordnungen durch, leitet und kontrolliert Arbeiten und Dienstleistungen, führt die städtische Polizei, ist für die Sicherheit und den Verkehr zuständig, erteilt Lizenzen für die Eröffnung von Geschäften und ist für die Vertragsabwicklung und die Arbeiten verantwortlich.

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