Struktur und Organe der Zentralbanken: BDE und ESZB
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Organe der Banco de España (BDE)
Die Organe der Bank sind:
Der Gouverneur der BDE
Der Gouverneur wird vom König auf Vorschlag der Regierung ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und ist nicht verlängerbar.
Der stellvertretende Gouverneur der BDE
Der stellvertretende Gouverneur wird von der Regierung auf Vorschlag des Gouverneurs ernannt. Die Amtszeit beträgt ebenfalls sechs Jahre und ist nicht verlängerbar.
Der Rat der Gouverneure der BDE
Der Rat der Gouverneure besteht aus dem Gouverneur, dem stellvertretenden Gouverneur, sechs von der Regierung ernannten Direktoren, dem Generaldirektor des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaftspolitik sowie dem Vizepräsidenten der CNMV.
Das Exekutivkomitee der BDE
Das Exekutivkomitee besteht aus dem Gouverneur, dem Vizegouverneur und zwei Direktoren.
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
Das ESZB umfasst:
Zusammensetzung des ESZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Zentralbanken aller Länder der Europäischen Union (EU), einschließlich jener aus Ländern außerhalb der WWU.
Rolle der EZB und nationalen Zentralbanken
Die EZB greift auf die nationalen Zentralbanken zur Durchführung von Operationen im Rahmen des ESZB zurück. Der Grad der Beteiligung der einzelnen Zentralbanken an den Aufgaben des Systems hängt vor allem von ihrem Status im Hinblick auf ihre Vollmitgliedschaft in der WWU ab.
Leitungsgremien des ESZB
Der Vorstand der EZB
Der Vorstand ist zuständig für die tägliche Verwaltung der EZB und insbesondere die Umsetzung der Geldpolitik, wobei er sich an den Richtlinien des EZB-Rates orientiert. Er besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.
Der EZB-Rat
Der EZB-Rat trifft die notwendigen Entscheidungen, damit das ESZB seine Aufgaben erfüllen kann. Er entwirft und formuliert die Geldpolitik und schafft die notwendigen Leitlinien für deren Umsetzung. Er ist somit das höchste Entscheidungsgremium der EZB, und seine Beschlüsse legen die Richtlinien fest, die vom Direktorium umgesetzt werden. Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums, dessen Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender auch für beide Gremien zuständig sind, sowie den Gouverneuren der Zentralbanken der Länder, die der WWU angehören.
Der Erweiterte Rat der EZB
Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Gouverneuren der Zentralbanken aller EU-Länder. Die Aufgaben des Erweiterten Rates sind vorübergehender Natur, da sie sich auf jene Länder beziehen, die vorübergehend von der Teilnahme an der WWU ausgenommen sind.
Unabhängigkeit der EZB und des ESZB
Jedes Mitglied dieser Gremien hat eine Stimme für die Entscheidungsfindung, die in den meisten Fällen mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden. Das heißt, die EZB und das ESZB sind in der Ausübung der Geldpolitik vollkommen unabhängig von nationalen und europäischen politischen Kräften. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass sie im Widerspruch zur Wirtschaftspolitik der EU oder ihrer Mitgliedstaaten stehen können.