Struktur und Organisation der Öffentlichen Verwaltung in Spanien

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Organisation der Zentralen Dienste im Ministerium

Die Gemeinsamen Dienste des Ministeriums unterstehen dem Allgemeinen Technischen Sekretariat. Dieses Sekretariat hat die Zuständigkeit über die gemeinsamen Dienste, die ihm nach dem Königlichen Dekret über die Struktur der Abteilung zugewiesen wurden, und ist in jedem Fall zuständig für die Regelsetzung, Produktion, Rechtshilfe und Publikationen.

Der Generaldirektor ist verantwortlich für die Verwaltung eines oder mehrerer funktional homogener Bereiche des Ministeriums.

Der Stellvertretende Generaldirektor ist der allgemeinen oder sonstigen höheren Ebene unterstellt. Er ernennt auch einen Regierungsdelegierten und delegiert Regierungsaufgaben.

Das Territoriale Verwaltungsmodell Spaniens

Das von den Autonomen Gemeinschaften (CC. AA.) angenommene regionale Modell ist der Verwaltung des Staates sehr ähnlich. Es beinhaltet eine zentrale Organisation, die wiederum in eine Reihe von Branchen unterteilt ist, sowie Vermögenswerte in den Autonomen Regionen und Gemeinden.

Aufbau der Verwaltung (ADM)

Die Verwaltung (ADM) ist in zentrale, periphere und institutionelle Bereiche gegliedert:

  1. Zentrale ADM der Gemeinschaft:
    • Regierung oder Verwaltungsrat
    • Ministerien der ADM
  2. Periphere ADM: Sie wird reguliert oder geplant und besteht aus einem Delegierten und territorialen Regierungsvertretern der Fachministerien.
  3. Institutionelle ADM: Sie wird in der Regel durch ein allgemeines Gesetz geregelt. Sie kann jedoch auch im Finanzrecht angepasst werden oder durch die Schaffung spezifischer Regeln für jede Körperschaft.

Lokale Verwaltung (ADM)

Die lokale ADM besteht aus Körperschaften, deren Zuständigkeit sich auf ein bestimmtes Gebiet (Provinz oder Gemeinde) beschränkt und die frei ihre jeweiligen Interessen verwalten. Die lokale ADM wird durch Titel VIII der Spanischen Verfassung von 1978 (Kapitel 2) und das Gesetz 7/1985 vom 2. April über die Grundlagen der lokalen Selbstverwaltung geregelt.

Die lokalen Behörden müssen voll geschäftsfähig sein, um alle Arten von Immobilien zu erwerben, zu halten, zu beanspruchen, auszutauschen, zu belasten oder zu veräußern, Verträge abzuschließen, öffentliche Bau- oder Dienstleistungen zu errichten und zu betreiben sowie Klagen nach dem Recht einzureichen.

Territoriale Gebietskörperschaften

Zu den territorialen Gebietskörperschaften gehören:

  • Gemeinde
  • Provinz
  • Inselgruppen (Balearen und Kanarische Inseln). Auf den Inselgruppen haben die Inseln ihre eigene Verwaltung (ADM) als Räte oder Kommunen und lokale Behörden.

Nicht-Territoriale Gebietskörperschaften

Dazu zählen:

  • Gebietseinheiten unterhalb der Stadt
  • Landkreise (Counties)
  • Metropolregionen
  • Verbände der Gemeinden

Institutionelle und Korporative Verwaltung

Institutionelles Management bezeichnet die Gesamtheit der instrumentellen Körperschaften mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit. Das heißt, die Rechtspersönlichkeit der institutionellen ADM ist nicht einzigartig, sondern es gibt so viele verschiedene juristische Personen, wie Entitäten geschaffen werden.

Mit dem Gesetz über die Organisation und Funktionsweise der Allgemeinen Staatsverwaltung (AGE) wurde beschlossen, die Gesamtheit der Entitäten, aus denen sich die institutionelle ADM des Staates zusammensetzt, allgemein als Öffentliche Körperschaften zu bezeichnen. Innerhalb dieser Gattungsbezeichnung können wiederum zwei Modelle von öffentlichen Organisationen unterschieden werden:

  1. Autonome Organisationen: Abhängig von dem Ministerium, das für die strategische Ausrichtung, Steuerung und Kontrolle der Ergebnisse ihrer Tätigkeit zuständig ist.
  2. Öffentliche Einrichtungen der ADM.

Korporative Körperschaften sind Vereinigungen von Personen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen und eine juristische Person bilden, an deren Verwaltung die Mitglieder beteiligt sind. Beispiele hierfür sind:

  • Berufsverbände
  • Handels-, Industrie- und Schifffahrtskammern
  • Landwirtschaftskammern
  • Fischerverbände

Zitate zur Verwaltung

Peter Drucker: „Die Regierung der Institutionen ist der Körper, der eine Menge in einer Organisation und menschlichen Bemühungen in Aktion setzt.“

Ken Adelman: „Ein Führer weiß, was zu tun ist. Ein Administrator weiß nur, wie man es macht.“

Die Öffentliche Verwaltung in der Spanischen Rechtsordnung

3. ADM des Staates, Autonome, Lokale, Institutionelle und Korporative ADM

Das Verwaltungsrecht betrachtet die öffentliche ADM als eine juristische Person, die durch eine Vielzahl von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen gebildet wird, um die vom Gesetz vorgeschriebenen Zwecke des allgemeinen Interesses zu erfüllen.

Eigenschaften der Öffentlichen Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung weist folgende Merkmale auf:

  • Sie wird durch eine Vielzahl von Unternehmen gebildet, die Rechtspersönlichkeit und Vermögen besitzen.
  • Sie ist eine juristische Person, deren Hauptzweck die Erreichung des allgemeinen Interesses ist.
  • Ihre Leistung unterliegt dem Recht und dem Gesetz.

Rechtliche Regelung der Öffentlichen Verwaltungen

Artikel 2 des Gesetzes über die rechtliche Regelung der öffentlichen Verwaltungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren besagt, dass für die Zwecke dieses Gesetzes unter Regierung zu verstehen sind:

  1. Die Allgemeine Staatsverwaltung (AGE), die ADM der Autonomen Gemeinschaften (CC. AA.) und die lokalen Körperschaften.
  2. Öffentliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die mit einer der öffentlichen Verwaltungen verbunden oder von ihr abhängig sind, gelten ebenfalls als öffentliche Verwaltung.

Klassifizierung nach Art: Territorial vs. Institutionell

Nach ihrer Art kann die öffentliche ADM unterteilt werden in territoriale und institutionelle Verwaltung:

a) Territoriale Verwaltung

Dazu gehören der Staat, die Autonomen Gemeinschaften (CC. AA.), die Provinzen und die Gemeinden sowie andere Behörden. Wesentliche Elemente sind:

  • Ein wesentliches Element der Planung.
  • Ihre Position innerhalb des Rechtssystems.
  • Die Pluralität und Allgemeinheit ihrer Zwecke.
  • Ihr Ursprung, der dem Gesetz vorausgeht.
  • Der geschlossene Charakter ihrer Anzahl.

b) Institutionelle Verwaltung

Dazu gehören Unternehmen und Stiftungen. Das Gebiet bestimmt hier nur ihren Anwendungsbereich. Merkmale sind:

  • Sie werden per Gesetz geschaffen.
  • Ihre Ziele sind spezialisiert.
  • Sie sind dem Gesetz unterworfen.
  • Die Zahlen sind offen und können verschiedene Formen annehmen.

Die Allgemeine Staatsverwaltung (AGE)

Die Allgemeine Staatsverwaltung (AGE) ist jener Teil der öffentlichen ADM, der für die Verwaltung aller nationalen Hoheitsgebiete zuständig ist und jene Dienste und Funktionen für den Bestand der Gemeinschaft bereitstellt. Ihre Eigenschaften sind:

  • Sie arbeitet als Ganzes mit einheitlicher Rechtspersönlichkeit.
  • Sie ist der instrumentelle Teil der grundlegenden politischen Einheit des Staates.
  • Sie ist überwiegend hierarchisch und auf Abteilungsebene strukturiert.
  • Sie entwickelt eine exekutive Verwaltungstätigkeit unter der Leitung der Regierung.

Funktionen der Minister

Die Minister haben folgende Funktionen:

  • Regulierungsbefugnisse, deren Klassifizierung durch die übergeordneten Organe erfolgt.
  • Genehmigung der Aktionspläne des Ministeriums und der vorgeschlagenen Ausgaben.
  • Interne Organisation des Ministeriums.
  • Beziehungen zu den Autonomen Gemeinschaften (CC. AA.).
  • Lösung von Rechtsmitteln, die automatische Überprüfung von Verwaltungsakten und Kompetenzkonflikten.

Funktionen der Staatssekretäre

Die Staatssekretäre haben folgende Funktionen:

  • Leitung und Koordination der allgemeinen Richtungen in den administrativen Tätigkeitsbereichen.
  • Ernennung des stellvertretenden Generaldirektors des Staatssekretariats.
  • Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Autonomen Gemeinschaften (CC. AA.).
  • Verantwortung für Verträge und Vereinbarungen, die nicht dem Minister oder dem Regierungsrat vorbehalten sind.
  • Lösung von Verwaltungsklagen gegen Entscheidungen der Organe des Staatssekretärs.

Leitungsorgane und Generalsekretär

Die Leitungsorgane bestehen aus dem Generalsekretär, der für die normale Vertretung des Ministeriums und die juristische Beratung des Ministers qualifiziert ist. Er ist der Leiter des gesamten Abteilungspersonals und überprüft die Dienste des Ministeriums.

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