Struktur und Planung des Sozialen Dienstleistungssystems (SSSS)
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a) SSSS-Programme für ethnische Minderheiten
Ziel ist es, Aktivitäten zu fördern und zu entwickeln, die unter Beachtung der kulturellen Werte nationaler Minderheiten die tatsächliche Gleichheit der Bürger, die diesen Minderheiten angehören, im Verhältnis zu anderen Bürgern fördern, indem institutionelle oder soziale Diskriminierung verhindert wird. Die Dienste können von Bürgern, die den Roma und anderen ethnischen Minderheiten angehören, in den CCAA (Autonomen Gemeinschaften) in Anspruch genommen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Die Entwicklung sozialer Kampagnen zur Sensibilisierung für die Integration der Roma und anderer ethnischer Minderheiten.
- Die Förderung und Verbreitung ihrer kulturellen Werte.
- Die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten, um traditionelle Berufe wiederzubeleben und neue Tätigkeiten zu fördern.
b) SSSS-Programme für soziale Notlagen
Ziel dieser Programme und Maßnahmen ist die Schaffung der notwendigen Unterstützung für jene Personen oder Gruppen, die aufgrund eigener oder anderer Umstände von sozialer Ausgrenzung bedroht sind und diese Situation nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
Die Begünstigten werden in jedem Programm ermittelt. In der Regel sind dies Personen, die von Katastrophen und deren Folgen betroffen sind und diese nicht mit ihrem üblichen Einkommen bewältigen können.
Zu den Aufgaben gehören die Formulierung und Durchführung von Programmen zur Prävention und sozialen Rehabilitation sowie die Bereitstellung einer minimalen wirtschaftlichen Unterstützung.
6. Kompetenzverteilung: Funktionell und Territorial
6.1. Funktionelle Organisation
Die verschiedenen Gesetze der Autonomen Gemeinschaften (CCAA) definieren die funktionelle Organisation der SSSS durch die Einrichtung und Verwaltung von Unterkünften und Dienstleistungen, die Erbringung weiterer Aktivitäten und die Zusammenarbeit zwischen diesen.
Das öffentliche SSSS-System jeder CCAA umfasst alle Stellen und Abteilungen der regionalen und lokalen Verwaltungen der jeweiligen Gemeinschaft. Dieses System ist auf zwei Ebenen organisiert:
a) Primäre Sozialfürsorge (Primary Social Care)
Dies ist die Struktur, über die Bürger Kontakt zum SSSS-System und seinen Diensten aufnehmen. Die Dienste sind:
- Umfassend: Sie decken das gesamte Spektrum der erforderlichen sozialen Aufmerksamkeit ab, nehmen Probleme auf und entwickeln verschiedene Lösungsansätze.
- Gemeindenah: Sie bieten eine Antwort auf die sozialen Betreuungsbedürfnisse der Menschen in ihrem eigenen Umfeld, in dem sie koexistieren und interagieren (Familie, Nachbarschaft, Kreis oder Gemeinde).
Zu den Funktionen gehören:
- Erkennung, Analyse und Bewertung des Bedarfs im Zuständigkeitsbereich.
- Identifizierung und Erfassung der Risikobevölkerung sowie Entwicklung von Kampagnen und Präventionsmaßnahmen.
- Entwicklung von Gemeinschaftsprogrammen zur Stärkung von Einzelpersonen und Bevölkerungsgruppen sowie zur Prävention und Früherkennung von Risikosituationen.
- Entwicklung von Programmen und Aktivitäten zur Verhinderung von Ausgrenzung und zur Erleichterung der sozialen Wiedereingliederung.
- Förderung von Solidarität und sozialem Zusammenhalt.
b) Spezialisierte Sozialfürsorge (Specialized Social Welfare)
Diese Struktur reagiert auf Situationen von besonderer Komplexität. Die hier vorgesehenen Leistungen erfordern eine stärkere technische Spezialisierung, Konzentration und geschickte Ressourcenverwaltung.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erkennung, Analyse und Bewertung des Bedarfs.
- Diagnostik und technische Bewertung von Situationen, Bedürfnissen und besonderen Problemen.
- Beratung, Unterstützung und spezialisierte Behandlung.
- Entwicklung sozialpädagogischer Aktivitäten zur Stärkung oder Rehabilitation.
- Verwaltung der wirtschaftlichen Leistungen, mit Ausnahme der sozialen Nothilfe.
6.2. Territoriale Gliederung
Die Gesetze der Autonomen Gemeinschaften (CCAA) definieren die territoriale Gliederung der SSSS als die Zuweisung von Zentren, SSSS-Dienstleistungen und Ressourcen zu einem bestimmten geografischen Gebiet, um die sozialen Bedürfnisse der dort ansässigen Bürger zu befriedigen.
Zur Umsetzung dieses Konzepts ist die Erstellung von SSSS-Karten in jeder Gemeinschaft erforderlich. Diese Karten müssen die territoriale Gliederung darstellen, welche die Organisation des SSSS-Systems und die notwendigen Koordinierungsmechanismen umfasst, um die Kommunikation und die Synergie zwischen allen vorhandenen Ressourcen – sowohl der primären als auch der spezialisierten sozialen Betreuung – zu erleichtern.
7. Planung des SSSS gemäß den Gesetzen der CCAA
7.1. Strategische SSSS-Pläne
Jede der Autonomen Gemeinschaften (CCAA) legt in ihren SSSS-Gesetzen die Entwicklung eines strategischen Plans fest. Dieser Plan umfasst die Maßnahmen, Dienste, Ressourcen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um die Ziele des SSSS in der jeweiligen autonomen Gemeinschaft zu erreichen.
7.2. Sektorübergreifende Pläne und Programme
Zur Ergänzung und Weiterentwicklung der strategischen Pläne erstellen die CCAA auch sektorale Pläne, basierend auf den identifizierten sozialen Bedürfnissen und Problemen.
Sektorale Pläne sind konzipiert, um soziale Betreuung für folgende Gruppen zu bieten:
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit Behinderung
- Ältere Menschen
- Personen in Abhängigkeitssituationen
- Ausländische Einwanderer
- Menschen mit sozialer Ausgrenzung
Darüber hinaus werden Pläne oder Programme für Kreise, Bundesländer oder andere territoriale Gebiete erstellt, wenn die besonderen Umstände der dort lebenden Menschen, ihre Lebensbedingungen in Bezug auf die Umgebung oder andere Gegebenheiten dies erfordern. Diese Pläne umfassen situative Maßnahmen für den kurz- bis mittelfristigen Zeitraum.