Subjektive Rechte: Klassifizierung und Ausübung
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Subjektive Rechte: Konzept und Klassifizierung
Konzept
Ein subjektives Recht ist eine rechtliche Befugnis, die es einer Person erlaubt, bestimmte Interessen zu schützen. Diese Befugnisse werden durch das Gesetz verliehen und ermöglichen es den Inhabern, ihre Rechte gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.
Aktive und passive Legitimation
- Aktive Legitimation: Die Befugnis, ein Recht geltend zu machen (z. B. Mieter).
- Passive Legitimation: Die Verpflichtung, ein Recht zu erfüllen (z. B. Vermieter).
Klassifizierung der subjektiven Rechte
Öffentliches Recht
Diese Rechte ermöglichen es, die Durchsetzung bestimmter Vorschriften gegenüber dem Staat zu verlangen.
Beispiele:
- Recht auf Arbeitslosengeld gegenüber dem INEM.
- Recht auf Sozialhilfeleistungen gegenüber der Regierung.
Privatrecht
Diese Rechte werden in drei Kategorien unterteilt:
1. Persönlichkeitsrechte
Diese Rechte schützen die grundlegenden Aspekte der menschlichen Persönlichkeit und sind unveräußerlich.
Beispiele:
- Recht auf Ehre
- Recht auf Bild
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Namen und Nachnamen
2. Familienrechte
Diese Rechte ergeben sich aus der Zugehörigkeit zu einer Familiengruppe.
Beispiele:
- Rechte und Pflichten zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern.
- Pflicht zur gegenseitigen Hilfe.
- Unterhaltspflicht in bestimmten Fällen.
- Ausgleichsleistungen: Ein Ehepartner kann eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn seine wirtschaftliche Situation durch die Ehe beeinträchtigt wurde.
- Vermögensausgleich: Gilt nur bei Gütertrennung. Ein Ehepartner kann eine Entschädigung erhalten, wenn er während der Ehe maßgeblich durch Hausarbeit zum Vermögen des anderen beigetragen hat.
3. Vermögensrechte
Diese Rechte haben wirtschaftlichen Charakter und ergeben sich in der Regel aus privaten Beziehungen (z. B. Verträgen).
a) Erbrecht
Das Gesetz gewährt bestimmten Familienmitgliedern Rechte im Erbfall.
Beispiele:
- Gesetzliche Erbfolge: Anspruch auf einen Teil der Erbschaft, wenn kein Testament vorhanden ist.
- Pflichtteil: Recht der Kinder auf einen Teil der Erbschaft (25 %) im Todesfall der Eltern.
b) Sonstige Vermögensrechte
- Forderungsrechte: Persönliche Rechte, die nur zwischen den Vertragsparteien geltend gemacht werden können.
- Dingliche Rechte: Rechte, die gegenüber jedermann (erga omnes) durchgesetzt werden können, auch wenn sie aus einem Vertrag stammen.
- Nutzungsrecht: Das Recht, eine Sache zu nutzen, um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
- Nießbrauch: Das Recht, alle Erträge (z. B. Mieteinnahmen) einer Sache zu erhalten.
- Wohnrecht: Das Recht, einen bestimmten Ort zu bewohnen, beschränkt auf den zum Leben notwendigen Raum.
Absolute und relative Rechte
- Absolute Rechte: Können gegenüber jedermann durchgesetzt werden (z. B. dingliche Rechte, Persönlichkeitsrechte).
- Relative Rechte: Können nur gegenüber bestimmten Personen durchgesetzt werden, die durch einen Vertrag oder ein anderes Dokument gebunden sind (z. B. Forderungsrechte).
Inhaber subjektiver Rechte
Jede natürliche oder juristische Person kann Inhaber eines subjektiven Rechts sein. Der Umfang der Befugnisse hängt von der Art des Rechts ab.
Beispiele:
- Alleineigentümer: Einzige Person, die einen Vertrag unterzeichnet hat.
- Nutznießer: Hat das Recht, die Erträge einer Sache zu erhalten, ist aber nicht Eigentümer.
- Eigentümer: Hat sowohl das Eigentum als auch den Besitz einer Sache.