SUNP und PAU: Leitfaden zur städtischen Entwicklung

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,76 KB

SUNP: Potenzial für städtische Grundstücke

Die Kategorie SUNP weist viele Gemeinsamkeiten mit unbebauten Grundstücken auf und besitzt großes Potenzial, sich nach einem festgelegten Zeitplan in städtisches Bauland zu verwandeln. Entgegen der häufigen Fehlinterpretation in vielen Programmen bedeutet die Einstufung als städtisches Entwicklungsprojekt nicht, dass bestehende Beschränkungen für die UNS (nicht bebaubares Land) ignoriert werden können.

Die Funktion der SUNP besteht darin, eine Reserve an Grundstücken für die Stadtentwicklung bereitzustellen, sofern dies als angemessen oder notwendig erachtet wird (nach Erstellung eines PAU). Dabei müssen grundlegende städtische Normen eingehalten werden, um inkompatible Nutzungen zu vermeiden (z. B. Industriebetriebe mit Geruchs- oder Abfallbelastung in Wohngebieten). Primäre Nutzungen (Wohnzwecke) können durch kompatible Zusatznutzungen wie Geschäfte, Bars, Restaurants oder Büros in den Untergeschossen ergänzt werden.

PAU: Programm für städtische Aktionen

Ein PAU (Programm für städtische Aktionen) definiert die Mindestanforderungen, Nutzungen, Zeitpläne sowie die notwendigen Leistungen und Ausstattungen für das jeweilige Land. Diese Parameter bilden die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Um eine SUNP-Funktion zu aktivieren, muss im Voraus ein PAU erstellt werden, das lokale Institutionen dazu befähigt, Ausschreibungen für die Planung und Durchführung städtischer Entwicklungsprogramme durchzuführen. Die Wettbewerbsrichtlinien legen dabei die geeigneten Flächen für die Maßnahmen fest.

Inhalt eines PAU

  1. Kostenlose Übertragung: Abtretung von Land an die örtlichen Behörden für öffentliche Stiftungen.
  2. Infrastruktur: Bau des vollständigen Straßennetzes sowie der Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, sanitäre Einrichtungen, öffentliche Beleuchtung etc.).
  3. Externe Anlagen: Bau der erforderlichen Anlagen außerhalb des Aktionsgebiets, die mit den bestehenden Netzen verbunden sind.
  4. Soziale Einrichtungen: Antizipation und Durchführung relevanter Bestimmungen, insbesondere die Schaffung von Sozial- und Berufsschulen.
  5. Verwaltungsflächen: Abtretung von Grundstücken für die Verwaltung gemäß dem Landgesetz.
  6. Preisvorgaben: Festlegung von Höchstpreisen oder Mietobergrenzen für Gebäude, sofern dies in den Grundlagen verankert ist.
  7. Wirtschafts- und Zeitplan: Ein detaillierter Wirtschaftsplan, der die Gesamtkosten (Bau, Lizenzen, Enteignungen, Projekte) aufzeigt, sowie ein Zeitplan für die Fristen des gesamten Prozesses.

Verwandte Einträge: