Tarifverhandlungen: Inhalt, Ablauf und Herausforderungen
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Der Inhalt der Tarifverhandlungen
Der Inhalt der Vereinbarungen (Wichtig)
A) Die Regulierungsbehörde (Voraussetzungen für die Beschäftigung)
Sie können frei verhandeln, nur mit der Grenze der Achtung der Gesetze. Es wird unterschieden zwischen:
- 112 Relaciones - Individueller Arbeitsvertrag = Arbeitsbedingungen (Gehälter, Beförderungen, ...)
- 113 Condiciones - Bedingungen der Arbeitsbeziehungen: Garantien von Vertretern, Teilnahme der Arbeitnehmer ...
- 114 Actuación - Betriebliche Sozialarbeit (Wohnen, Kinderbetreuung, ...)
- 115 Situación - Wirtschaftliche Situation
Die Grenzen, die nicht überschritten werden können, sind:
- 116 Deberán - Beachtung der Mindestanforderungen
- 117 Deberán - Achtung des Vertrags
- 118 Principio - Günstigste Quelle der Nicht-Diskriminierung
- 119 Cláusulas - Klauseln dürfen den Interessen der anderen nicht schaden
B) Der schuldrechtliche Inhalt
Dient dazu, die Wirksamkeit der Vereinbarung sicherzustellen, indem Aufgaben und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt werden. (z.B. Friedenspflichtklauseln)
C) Unlautere Abgrenzungsklauseln
Artikel 85,2 spricht von Abgrenzungsklauseln = Mindeststandards = Konfigurationsstandards. Konkret:
- 120 Determinación - Bestimmung der Parteien, die das Konzert (= berechtigten)
- 121 Personal - Persönlicher, funktionaler, territorialer und zeitlicher Geltungsbereich
- 122 Forma - Form, Bedingungen und Kündigungsfrist der Anzeige
- 123 Obligación - Verpflichtung zur Ernennung eines paritätischen Ausschusses, bestimmte Verfahren zur Behebung von Diskrepanzen in diesem Ausschuss
- 124 En - In überbetrieblichen Übereinkommen braucht es eine Lohn-Klausel
Der Prozess der Verhandlungen
Die Initiative der Verhandlungen erfolgt durch den Projektträger. Um die Verhandlungen zu fördern, muss im jeweiligen Anfangsschreiben folgendes enthalten sein:
- 3) Die Legitimation, die die Verhandlung fördert
- 4) Der Gegenstand
- 5) Die Materien
Eine Durchschrift ist an die zuständige Arbeitsverwaltung zu senden.
B) Die Pflicht der empfangenden Partei zu verhandeln
Eine Verweigerung ist nur möglich, wenn sie gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt ist oder wenn eine Vereinbarung zur Überarbeitung bereits abgelaufen ist (ART84 und 84).
C) Die Konstituierung der Regulierungskommission
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Aufnahme der Verhandlungen müssen die Parteien einen Zeitplan oder Plan für die Verhandlungen erstellen. Bei Tarifverträgen auf betrieblicher Ebene oder niedriger darf die Zahl der Vertreter jeder Partei 12 nicht überschreiten. Es gibt keine rechtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit, daher werden die Sätze in der Regel nach Repräsentativität gebildet.
D) Die Verpflichtung, nach Treu und Glauben zu verhandeln
Die Parteien sind verpflichtet, sich aufrichtig zu bemühen, eine Einigung zu erzielen (nicht verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, sondern es zu versuchen). Bei Scheitern können die Behörden eingreifen und Sanktionen verhängen.
E) Das Versagen der Parteien
Das Gesetz sagt dazu nichts.
F) Die in der Aushandlung von Abkommen
Die Aushandlung von Abkommen erfordert in jedem Fall die Zustimmung einer Mehrheit jeder der beiden Vertretungen.
G) Das Scheitern der Verhandlungen
Das ET gibt nicht an, was zu tun ist, aber nach dem königlichen Erlass kann bei Nichteinigung ein Streik ausgerufen oder ein Interessenkonflikt ausgelöst werden.
H) Die mögliche Mediation im Falle von Meinungsverschiedenheiten
Jederzeit während der Verhandlungen kann die Mediation durch einen von ihnen beauftragten Vermittler vereinbart werden, dessen Entscheidung nach Vereinbarung innerhalb des Ausschusses bindend ist.
I) Die schriftliche Form der Vereinbarung
Die Vereinbarung ist nichtig, wenn sie nicht schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird.
J) Das Verwaltungsverfahren nach der Verabschiedung eines Abkommens
- 1) Schriftlich und unterzeichnet
- 2) Vorlage bei der Registrierung bei der zuständigen Behörde innerhalb von 15 Tagen nach der Unterzeichnung
- 3) Verweisung des Übereinkommens an die SMAC (zentral oder autonom) zur Hinterlegung
- 4) Versand der Vereinbarung zur Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb von 10 Tagen
K) Herausforderungen des Kollektivvertrages
Die Herausforderung des Handels: durch die Arbeitsbehörde, wenn sie diese für illegal (in Form und/oder Inhalt) oder nachteilig (real und potenziell, aber nicht legal) hält. Die Parteien müssen die Bedingungen löschen oder ändern. Es gibt keine Frist im ET, da es nach der Registrierung erfolgt. Es gibt zwei Arten:
- 1) Generisch oder absolut: Kann nur von Gruppen vor Gericht angefochten werden, um die Nichtigkeit zu erklären. Sie haben allgemeine Gültigkeit.
- 2) Wenn ein Arbeitnehmer nicht einverstanden ist: Wenn der Richter entscheidet, dass die Klausel nichtig ist, gilt die Wirksamkeit nur für diesen Arbeitnehmer. Wenn ein anderer Arbeitnehmer die Nichtigkeit wünscht, muss er den Vorgang wiederholen.