Tarifverhandlungen, Streikrecht und Aussperrung

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Tarifverhandlungen und Tarifverträge

Tarifverhandlungen: Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Diese werden zwischen dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmervertretungen durchgeführt, welche die Arbeitnehmerschaft repräsentieren.

Der Tarifvertrag

  • a) Abschluss: Ein Tarifvertrag ist erreicht, wenn die Mehrheit der Stimmen jeder der verhandelnden Parteien erhalten wurde.
  • b) Form: Zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit muss der Vertrag schriftlich abgefasst werden.
  • c) Registrierung: Der Vertrag muss innerhalb von 15 Tagen nach der Unterzeichnung bei der zuständigen Behörde registriert werden.

Der Leistungs-Streik: Ablauf und Regeln

  1. Erklärung des Streiks: Direkte Erklärung durch die Mitarbeiter oder deren Vertreter.
  2. Kommunikation: Mitteilung durch die Vertreter der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber und die Beschäftigungsbehörde mit einer Kündigungsfrist von 5 (natürlichen) Tagen bzw. 10 Tagen im öffentlichen Dienst.
  3. Schriftliche Mitteilung: Diese muss das Streikziel, die unternommenen Schritte zur Beilegung der Differenzen, das Anfangsdatum des Streiks sowie die Zusammensetzung des Streikkomitees enthalten.
  4. Streikkomitee: Dieses Gremium darf 12 Personen nicht überschreiten. Es muss verhandeln, um eine Einigung zur Beendigung des Streiks zu erzielen. Dabei müssen minimale Dienstleistungen sowie die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen durch das notwendige Personal vor Ort gewährleistet sein.
  5. Veröffentlichungen: Das Recht, auf friedliche Weise für den Streik zu werben. Es gibt keine Einschränkungen der Freiheit für diejenigen, die arbeiten möchten.
  6. Beendigung des Streikrechts:
    • 1. Abstandnahme: Die Arbeitnehmer entscheiden selbst über das Ende des Streiks; die Entscheidung wird durch die Arbeitnehmervertreter übermittelt.
    • 2. Einigung: Die Parteien können im Laufe der Verhandlung vereinbaren, dass die Beendigung des Streiks wirksam wird (auch als extra-statutarischer Tarifvertrag).
    • 3. Obligatorisches Schiedsverfahren: Die Regierung kann ein verbindliches Schiedsverfahren anordnen, um den Streik zu beenden. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Unparteilichkeit, wenn der Streik lange andauert, die Positionen der Parteien zu weit auseinanderliegen oder ein ernsthafter nationaler Schaden droht.

Aussperrung (Lockout)

  • a) Offensive Aussperrung: Wird durchgeführt, um die Strategie der Arbeitnehmer (z. B. einen Streik) zu behindern oder sie zu Änderungen zu bewegen.
  • b) Defensive Aussperrung oder Abwehrreaktion: Unternehmerisches Verhalten, um negative Folgen zu verhindern und die Integrität von Personen, Sachen oder Einrichtungen zu bewahren.
  • c) Teilweise verdeckte Aussperrung: Hierfür gibt es keine gesetzlich festgelegten Gründe, die eine Schließung rechtfertigen, und es erfolgt keine Mitteilung an die Arbeitsbehörde.

Wiedereröffnung des Arbeitszentrums

  • a) Eigene Initiative: Die Schließung muss zeitlich begrenzt sein, um die Wiederaufnahme der Aktivitäten sicherzustellen.
  • b) Initiative der Arbeitnehmer: Wenn die Schließung als illegal betrachtet wird, können Anträge zur Normalisierung der Arbeit gestellt werden.
  • c) Anordnung durch die Arbeitsbehörde: Unter Angabe der Option, dass die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und die Aktivität wieder aufnehmen. Im Falle einer illegalen Schließung können Sanktionen folgen.

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