Tarifvertrag: Definition, Verhandlung und Streikrecht
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Definition und Geltungsbereich des Tarifvertrages
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitnehmern (oder deren Vertretung) und Arbeitgebern (oder deren Verbänden) geschlossen wird, um die Arbeitsbeziehungen für einen bestimmten Zeitraum zu regeln, in der Regel für vier Jahre.
Diese Vereinbarungen (Konventionen) können auf verschiedenen Ebenen gelten:
- National
- Regional
- Lokal
Ein Tarifvertrag kann sich auch nur auf einen Teil des Unternehmens beziehen.
Verhandlung und Abschluss eines Tarifvertrages
Die Verhandlungsparteien
Ein Tarifvertrag kann durch die Organe der Gesellschaft oder die Personalvertreter ausgehandelt werden. Auf nationaler Ebene sind die Gewerkschaften diejenigen, die die stärkste Vertretung der Arbeitnehmer haben. Die Gegenseite, die die Verhandlungen führt, sind die Arbeitgeberverbände oder die Unternehmer selbst.
Initiative und Verhandlungsprozess
Die Initiative zur Entwicklung eines Tarifvertrages kann sowohl von Vertretern der Arbeitnehmer als auch von Arbeitgebern getragen werden. Zur Durchführung der Verhandlungen wird ein Ausschuss eingerichtet, der Arbeitnehmer und ihre Vertreter integriert.
Verhandelt wird über zentrale Aspekte wie:
- Das Grundgehalt
- Die Arbeitssicherheit
- Arbeitsbedingungen
Alle Beteiligten müssen in den Prozess eingebunden sein. Die Vorschläge werden mit Mehrheit angenommen. Der endgültige Text muss schriftlich abgefasst werden.
Registrierung und Veröffentlichung
Der Vertrag muss bei den zuständigen Arbeitsmarktbehörden (z. B. der Generaldirektion für Arbeit) registriert werden. Die Art der Vereinbarung (national oder regional) ist dabei entscheidend. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es im entsprechenden Amtsblatt (z. B. dem BOE oder dem regionalen Amtsblatt) veröffentlicht wurde.
Umfang des Abkommens
Das Abkommen muss die Identität der Vertragsparteien klar benennen. Alle Parteien müssen den Geltungsbereich des Übereinkommens bestimmen:
- Persönlich
- Funktional
- Zeitlich
- Räumlich
Zudem müssen die Bedingungen und Verfahren der Arbeit bestimmt werden.
Kollektive Konflikte und Streikrecht
Definition des kollektiven Konflikts
Ein kollektiver Konflikt ist eine Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Parteien, die sich in externalisierten Maßnahmen wie Streiks oder Aussperrungen äußern kann. Der Streik ist die vorübergehende und kollektive Niederlegung der Arbeit zur Durchsetzung von Forderungen.
Voraussetzungen für einen legalen Streik
Die Voraussetzungen für die Legalität eines Streiks sind:
- Ankündigung: Der Arbeitgeber und die Arbeitsmarktbehörde müssen mindestens 5 Tage zuvor über die Streikabsicht informiert werden. Die Gründe für den Streik müssen dargelegt werden.
- Streikleitung: Es muss eine Streikleitung gebildet werden, die aus Arbeitnehmern besteht, die mit dem Unternehmen verhandeln.
- Sicherheitsmaßnahmen: Die Streikleitung muss sich um die Sicherheit von Personen und Sachen kümmern und sicherstellen, dass keine Schäden an den Einrichtungen des Unternehmens entstehen.