Tarifvertrag, Geltungsbereich und kollektives Handeln
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,22 KB
1. Tarifvertrag
Tarifvertrag: Eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen; eine Arbeits- und Wirtschaftsvereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
2. Scope
Scope: Die Ebene, auf die das Abkommen gilt. Es wird unterschieden zwischen Business-Level-Agreements oder niedrigeren Level-Agreements (supraempresarial).
3. Einteilung der Bereiche
- Geografisch oder territorial: Bezieht sich auf das Gebiet, in dem das Abkommen gilt.
- Funktional: Bezieht sich auf die Zweigniederlassung oder den Wirtschaftssektor, für den es gilt.
- Personal: Bezieht sich auf die Arbeitnehmer, auf die das Abkommen Anwendung findet.
- Temporal: Bezieht sich auf die Länge oder Dauer der Vereinbarung.
4. Übereinkommen: Inhaltstypen
- „Schuldverhältnis“: Enthält Klauseln, wonach die Parteien sich verpflichten, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
- Standards: Enthält die Klauseln, die die Arbeitsbeziehungen regeln.
5. Verfahren für die Aushandlung von Tarifverträgen
- Vorschlag für Verhandlungen: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber schlagen Verhandlungen vor; der Vorschlag ist schriftlich der anderen Partei zu übermitteln.
- Antwort: Es ist innerhalb eines Monats zu antworten.
- Bildung des Vermittlungsausschusses: Innerhalb eines Monats nach dem Vorschlag sollten die Verhandlungsparteien einen Ausschuss bilden, der verpflichtet ist, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verhandeln.
- Acuerdos: Für die Annahme von Vereinbarungen ist die Zustimmung mit Mehrheit jeder der beiden Parteien erforderlich.
- Registrierung und Veröffentlichung: Die Vereinbarung muss schriftlich abgefasst, von den Parteien unterzeichnet und bei der Arbeitsmarktbehörde zur Registrierung eingereicht werden. Die Behörde muss die Veröffentlichung im Amtsblatt der autonomen Region innerhalb von 10 Tagen veranlassen.
6. Kollektives Handeln
„Die Veröffentlichung der Positionen der Parteien.“
- Events
- Streik: Ist ein Grundrecht der Arbeitnehmer, die Arbeit einzustellen, um ihre Interessen mit Druckmitteln zu verteidigen.
- Lockout: Ist die vollständige oder teilweise Einstellung der Tätigkeit des Unternehmens durch den Arbeitgeber.
7. Schritte des Kollektivs
- Erforderliche Maßnahmen: Bei einem Konflikt ist eine Erklärung an die Arbeitsmarktbehörde zu übermitteln. Die Arbeitsmarktbehörde fordert eine Kopie des Schreibens an die andere Partei an und lädt die Parteien vor.
- Abwicklungsverfahren: Vereinbarung zwischen den Parteien nach der Ankündigung.
- Vorlage an Schiedsverfahren.
- Wenn keine Einigung erzielt wird oder die Einreichung beim Schiedsgericht abgelehnt wird, erstellt die Verwaltung einen Bericht über das Verfahren und leitet ihn an das zuständige Gericht zur Lösung des Konflikts weiter.