Technische Begriffe: Aktien und Kapital
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Technische Begriffe: Aktien und Kapital
Eigenkapitalinstrumente
Eigenkapitalinstrumente sind Finanzinstrumente, deren Wert von Variablen wie der wirtschaftlichen Stabilität abhängt und die nicht zeitlich definiert sind.
- Aktien: Verbrieftes Eigentum an einem Bruchteil des Vermögens eines Unternehmens.
- Stammaktien: Aktien, die auf unbestimmte Zeit bestehen und die Möglichkeit bieten, alle Rechte auszuüben. Sie sind Namensaktien, und die Übertragung wird in den Büchern der ausgebenden Gesellschaft festgehalten.
- Vorzugsaktien: Gewähren bestimmte Privilegien gegenüber Stammaktien, insbesondere bei Dividendenzahlungen.
Ausgabe von Aktien
Die Erhöhung des Aktienkapitals erfolgt durch eine Kapitalerhöhung.
Dividenden
Gewinnausschüttungen der Gesellschaft an die Aktionäre. Das Aktiengesellschaftsrecht schreibt vor, dass jährlich mindestens 30 % des Reingewinns als Bardividende ausgeschüttet werden müssen.
Kapitaltransaktionen
- Liquidationserlös: Kapitaltransaktion durch eine Gesellschaft in Liquidation.
- Kapitalveränderung: Bilanzierungsmethode bei Änderung des Kapitals und/oder Eigenkapitals eines Unternehmens.
- Bezugsrechte: Vorrecht zur Zeichnung von Aktien bei Kapitalerhöhungen. Unternehmen müssen bestehenden Aktionären die neuen Aktien anbieten.
- Bezahlte Bezugsrechte: Kapitaltransaktion, bei der jede Aktie ein Recht auf Zeichnung eines Anteils an Neuemissionen gegen Barzahlung gewährt.
- Gratisaktien: Kapitaltransaktion, bei der das Unternehmen für jede Aktie im Besitz eines Aktionärs eine bestimmte Anzahl von Aktien kostenlos ausgibt.
Öffentliches Übernahmeangebot (OPA)
Ein Käufer äußert öffentlich seinen Wunsch, eine bestimmte Anzahl von Aktien eines bestimmten Unternehmens zu erwerben.
Börsenbewegung (Aktiensplit/Reverse Split)
Das Unternehmen ändert die Anzahl der ausstehenden Aktien durch eine Änderung des Nennwerts.
Aktientransfer
- Wenn ein Wertpapier den Besitzer wechselt. Diese Änderung wird in den Büchern der Gesellschaft erfasst und durch die Übertragung legalisiert.
- Übertragungsdokument: Ermöglicht die Übertragung von Aktien. Muss den Namen des Unternehmens und die Unterschriften von Käufer und Verkäufer enthalten.
Aktionärsrechte
Mehrere Rechte sind vorbehalten, insbesondere:
- Recht auf Dividende
- Recht auf Teilnahme am Liquidationserlös
- Bezugsrecht bei Neuemissionen
- Recht auf Meinungsäußerung und Stimmabgabe in Hauptversammlungen
- Widerrufsrechte