Technische Richtlinien: Außenbeleuchtung & Erdung

Eingeordnet in Elektronik

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 6,53 KB

Allgemeine Anforderungen

Zulässige Stromstärken & Tragfähigkeit

Zulässige maximale Stromstärken:

  • 16 mm²: 75 A
  • 25 mm²: 100 A
  • 50 mm²: 150 A
  • 95 mm²: 230 A
  • 150 mm²: 305 A

Tragfähigkeit der Stützen (kg):

  • Holz (Klasse III): 9, 10, 460 kg
  • Material (Klasse V): 1213, 845 kg
  • Beton (Typ 11. September 1913): 250, 400, 630, 800, 1000 kg
  • Celosia (Typ 1214): 1000, 2000 kg

Schutz von Freileitungen & Sicherungen

Für einen ausreichenden Schutz der Freileitung vor Überspannung und Kurzschlüssen im Niederspannungsbereich (BT) werden Sicherungen der Klasse gL/gG angebracht. Diese müssen entsprechend dem zu schützenden Kabelquerschnitt dimensioniert werden. Sicherungen sind Schutzelemente, die sehr hohe Gleichströme sicher abschalten können. Diese Sicherungen für Oberleitungen sind in den Nennstromstärken 63, 100, 125, 160, 200 und 250 A erhältlich.

Installationen nach Siedlungsdichte

Installationen werden je nach Siedlungsdichte unterschieden:

  • Städtische Gebiete mit hoher Dichte sowie neue Entwicklungen mit hoher Dichte umfassen: BT-Telefonzentralen, CT-Schränke und städtische Verteilpunkte. Die Installation umfasst Schaltkästen.
  • Gebiete mittlerer Dichte umfassen: BT-Verteilerkästen in CT-Schränken und städtische Verknüpfungspunkte (Facility CS).
  • Für Wohn- oder Einfamilienhaus-Siedlungen werden spezielle Verteilerkästen für Wohnanlagen eingesetzt.

Leuchten

Eigenschaften von Außenleuchten

Die in der Außenbeleuchtung eingesetzten Leuchten müssen den Normen UNE-EN 60598-2-3 und UNE-EN 60598-2-5 (im Falle externer Projektoren) entsprechen.

Elektrische Installation von Pendelleuchten

Der Anschluss erfolgt über flexible Leitungen, die an die Leuchte angeschlossen werden. Dabei ist ausreichend Spielraum vorzusehen, um schädliche Zugkräfte auf Kabel und Klemmen durch Schwankungen zu vermeiden. Es sind Geräte zu verwenden, die die Schutzart IPX3 der Leuchte gemäß UNE 20324 nicht beeinträchtigen.

Die Aufhängung der Leuchten erfolgt mittels korrosionsgeschützter Stahlseile, die ausreichend dimensioniert sein müssen, um eine mechanische Festigkeit mit einem Sicherheitsfaktor von mindestens 3,5 zu gewährleisten. Die minimale Höhe über dem Boden beträgt 6 m.

Elektrische Lichtpunkte

Allgemeine Anforderungen an Lichtpunkte

Lichtpunkte können intern oder extern sein, und die Installation erfolgt je nach verwendetem Typ.

Elektrische Geräte für die Außenaufstellung müssen mindestens der Schutzart IP54 und der Schlagfestigkeitsklasse IK08 (gemäß UNE-EN 50102) entsprechen. Sie sind in einem Mindestabstand von 2,5 m über dem Boden zu montieren, wobei die Eingangs- und Ausgangskabel an der Unterseite des Gehäuses anzubringen sind.

Jeder Lichtpunkt muss individuell einen Leistungsfaktor von 0,90 oder höher aufweisen und zusätzlich gegen Überstrom geschützt sein.

Schutz vor direktem & indirektem Kontakt

Schutzklassen & Erdung zugänglicher Teile

Die Leuchten sind der Schutzklasse I oder II zuzuordnen.

Zugängliche Metallteile der Leuchtenhalterungen müssen geerdet werden. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Metallteile mit doppelter Isolierung, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Der Zugang zum Inneren von Leuchten, die in einer Höhe von weniger als 3 m über dem Boden oder in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert sind, erfordert den Einsatz von Spezialwerkzeugen.

Alle Metallkonstruktionen, die einen Abstand von weniger als 2 m zu den Metallteilen der Außenbeleuchtung aufweisen, müssen durch Potentialausgleich miteinander verbunden werden.

Es ist zu prüfen, ob diese metallischen Elemente gefährliche Spannungen an entfernte Orte (z.B. Zäune) übertragen können. In diesem Fall sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern, z.B. durch:

  • Isolation einer Partei
  • Verwendung von Isolierstützen
  • Erdung separater Metallkonstruktionen
  • Sonstige erforderliche Maßnahmen

Wenn die Leuchten der Schutzklasse I entsprechen, muss die Erdung mit dem Erdungspunkt der Halterung über ein einpoliges, isoliertes Kabel (Nennspannung 450/750V, gelb-grün ummantelt) mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² erfolgen.

Erdung

Maximaler Erdungswiderstand

Der maximale Erdungswiderstand muss so bemessen sein, dass über die gesamte Lebensdauer der Anlage und zu jeder Jahreszeit keine Berührungsspannungen von über 24 V an den zugänglichen Metallteilen des Systems (z.B. Leuchtengehäuse, Metallkästen) entstehen können.

Erdung der Halterungen & Netzwerke

Die Erdung der Halterungen kann durch die Vernetzung zu einer gemeinsamen Erdungsanlage für alle Leitungen erfolgen, die vom selben Verteilerpunkt für Schutz, Messung und Steuerung ausgehen.

In Erdungsnetzen ist mindestens eine Masseelektrode pro 5 Leuchtenhalterungen zu installieren, und immer an der ersten und letzten Halterung jeder Leitung.

Anforderungen an Erdungsleiter

Der Leiter des Erdungsnetzes, der die Elektroden verbindet, muss folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Blanker Kupferleiter, Mindestquerschnitt 35 mm², wenn er Teil des eigenen Erdungsnetzes ist; in diesem Fall außerhalb der Rohre von Stromkabeln zu verlegen.
  • Isoliertes Kabel mit einer Nennspannung von 450/750V, gelb-grün ummantelt, mit Kupferleiter von mindestens 16 mm² Querschnitt für Erdleitungen, und im selben Querschnitt wie die Phasenleiter für oberirdische Netze; in diesem Fall darf es innerhalb der Rohre von Stromkabeln verlegt werden.

Der Leiter, der jede Halterung mit der Elektrode oder dem Erdungsnetz verbindet, muss ein einpoliges, isoliertes Kabel (Nennspannung 450/750 V, gelb-grün ummantelt) mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer sein.

Verbindungen der Erdungsanlage

Alle leitfähigen Verbindungen der Erdungsanlage müssen durch Klemmen, Schrauben, Schweißen oder andere geeignete Methoden hergestellt werden, die einen guten Kontakt gewährleisten und gegen Korrosion geschützt sind.

Verwandte Einträge: