Technische Richtlinien für elektrische Erzeugungsanlagen

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1. Definitionen

Erzeugungsanlagen: Anlagen, die dazu entwickelt wurden, jede Art von elektrischer Energie in elektrische Energie umzuwandeln.

Öffentliches Verteilnetz: Stromnetze, die Unternehmen gehören, deren Hauptzweck die Verteilung von Elektrizität für den Verkauf an Dritte ist.

Optionale Plug-in-Anlagen: Anlagen, die einzeln oder gemeinsam Strom für den Eigenbedarf produzieren.

2. Allgemeine Bestimmungen

Generatoren und zugehörige Einrichtungen wie Kraftstofftanks oder Rohrleitungen für Flüssigkeiten oder Gase müssen die spezifischen Verordnungen und Richtlinien erfüllen.

Bei der Erzeugung in Gebäuden oder Industrieanlagen müssen Räumlichkeiten, die ausschließlich diesem Zweck dienen, die regulatorischen Bestimmungen für den Brandschutz erfüllen.

Räumlichkeiten, in denen Verbrennungsmotoren installiert sind, müssen unabhängig von ihrer Leistung gut belüftet sein. Abluftkanäle für Verbrennungsgase müssen aus nicht brennbarem Material bestehen und direkt ins Freie oder über ein Energieabzugssystem führen.

3. Bedingungen für den Anschluss

3.1. Isolierte Erzeugungsanlagen

Die Verbindung zum Empfänger auf dem Gelände, wo keine Möglichkeit der Kopplung mit dem öffentlichen Netz besteht, erfordert die Installation eines Geräts zum Verbinden und Trennen der Last am Generatorausgangskreis. Wenn mehr als ein Generator vorhanden ist und die Verbindung eine Synchronisation erfordert, muss eine manuelle oder automatische Vorrichtung vorhanden sein. Tragbare Generatoren sollten einen allgemeinen Überstromschutz sowie Schutz gegen direkte und indirekte Kontakte beinhalten.

3.2. Unterstützte Erzeugungsanlagen

Die Innen-Einspeisung kann an mehreren Stellen erfolgen, wobei ein Umschaltsystem für alle Leiter und den Neutralleiter vorhanden sein muss. Bei geplanten Lasttransfers ohne Eingriff in die Verbindung mit dem öffentlichen Netz gelten folgende Anforderungen:

  • Lastübertragung ohne Eingriff bei Generatoren mit einer Leistung von mehr als 100 kVA.
  • Zum Zeitpunkt der Verbindung zwischen Generator und öffentlichem Netz ist der Generator-Neutralleiter von der Erde zu trennen.
  • Das Umschaltsystem sollte mit der Messapparatur des öffentlichen Verteilnetzes installiert werden.
  • Es muss ein Schutzsystem vorhanden sein, das die Einspeisung von Strom aus dem Generator in das Netz verhindert.
  • Schutzsysteme bei Generatorspannung außerhalb der Grenzwerte (Überlast, Kurzschluss) müssen die Verbindung trennen.
  • Synchronisationseinrichtungen müssen über 5 Sekunden gehalten werden.

3.3. Verbundene Erzeugungsanlagen

Die maximale Leistung von Kraftwerken, die mit einem öffentlichen Netz verbunden sind, wird durch Spannung, Kurzschlussleistung und Leitungsbelastbarkeit bestimmt.

3.3.1. Maximale Leistung bei Niederspannung

In der Regel ist die Zusammenschaltung an 3x400/230 V Netze zulässig, wenn die Summe der Generatorleistungen 100 kVA oder die Hälfte der Kapazität des Transformators nicht überschreitet. Bei 3x220/127 V Drehstrom gilt ein Limit von 60 kVA. Bei Windkraftanlagen darf die Leistung 5% der Kurzschlussleistung am Anschlusspunkt nicht überschreiten.

3.3.2. Start und Kopplung

Der Spannungsabfall bei der Verbindung darf 3% der Nennspannung nicht überschreiten. Bei Windgeneratoren liegt das Limit bei 2% für 1 Sekunde. Synchron-Generatoren müssen mit dem Stromversorger abgestimmt werden und benötigen eine Synchronisationseinrichtung.

3.3.3. Manöver- und Messtechnik

Am Ursprung der Anlage ist ein Schutzschalter zu installieren. Bei der Einspeisung in das öffentliche Netz ist ein Messgerät zur Erfassung der gelieferten Energie erforderlich. Bei Asynchrongeneratoren ist zudem ein Zähler für die Blindleistungsaufnahme vorzusehen.

3.3.4. Steuerung der Blindleistung

Bei Asynchron-Generatoren darf der Leistungsfaktor nicht unter 0,86 liegen. Synchron-Generatoren müssen einen Leistungsfaktor zwischen 0,8 und 1 halten können.

4. Anschlusskabel und Wellenform

Kabel müssen für mindestens 125% der maximalen Generatorintensität ausgelegt sein; der Spannungsabfall darf 1,5% nicht überschreiten. Die erzeugte Spannung muss nahezu sinusförmig sein.

5. Schutzmaßnahmen

Die Generatoren müssen mit spezifischen Schutzmaßnahmen gegen interne und externe Fehler ausgestattet sein. Mindestanforderungen sind:

  • Überstromschutz durch Leistungsschalter.
  • Unterspannungsschutz (Aktion < 0,5 s bei 85% Nennspannung).
  • Überspannungsschutz (Aktion < 0,5 s bei 110% Nennspannung).
  • Frequenzschutz (Aktion bei Frequenzen unter 49 Hz oder über 51 Hz).

6. Erdungseinrichtungen

Die Erdungsanlagen müssen sicherstellen, dass die Spannungen an Metallrahmen die Grenzwerte der MIE-RAT 13 nicht überschreiten. Bei isolierten Anlagen ist das Erdungsnetz unabhängig zu halten. Bei Windkraftanlagen ist die Erdung des Turms gegen Blitzschlag unabhängig von anderen Erdungen auszuführen.

7. Inbetriebnahme und Sonstiges

Vor der Inbetriebnahme ist ein Projekt bei den zuständigen Stellen einzureichen. Die Stromversorger können bei unmittelbarer Gefahr für Mensch oder Tier die Anlage vom Netz trennen.

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