Technische Richtlinien für elektrische Flächenheizungen

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1. Zweck und Anwendungsbereich

Diese Vorschrift bezieht sich auf die Installation von elektrischen Heizkabeln und Heizfolien für Spannungen von 300/500 V, die in oberen Etagen und Dachplatten eingebettet sind. Die Norm UNE 21.155-1 gibt die Arten von Heizleitungen an, die verwendet werden dürfen. In jedem Fall müssen diese Heizfolien und -kabel den Anforderungen der Richtlinien entsprechen, wie in Artikel 6 der Niederspannungs-Elektroverordnung festgelegt.

2. Anwendungsgrenzen

Diese Installationen dürfen nicht in Bereichen mit Kaltwasserbädern oder in Schutzbereichen installiert werden. Das Heizelement darf nicht unterhalb von Wasserversorgungs- oder Abwasserleitungen verlegt werden.

3. Installation

3.1 Versorgungsstromkreis

Der Versorgungsstromkreis muss den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, insbesondere hinsichtlich:

  • Rohrleitungen und Mindestquerschnitte der Leiter
  • Überstromschutz, Überspannungsschutz und Schutz bei indirektem Kontakt.

Darüber hinaus sollten Steuerungen und Schalter allpolig abschalten, wobei Geräte wie Thermostate davon ausgenommen sein können.

3.2 Elektrische Installation

Der Heizkreis wird gemäß den Kriterien der ITC-BT-25 in Stromkreise unterteilt, abhängig von der gleichzeitigen Nutzung, Entfernung und anderen Sicherheitskriterien, mit einem Maximum von 25 A pro Phasenstromkreis. Jeder Stromkreis wird durch einen automatischen allpoligen Schutzschalter geschützt. Ein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) mit hoher Empfindlichkeit (30 mA) ist für jeden Heizkreis (Heizkabel oder Heizfolie) zwingend erforderlich.

Wenn das Heizkabel eine Abschirmung oder der Thermostat ein Metallgehäuse besitzt, müssen beide über einen Schutzleiter mit dem Erdungssystem verbunden werden, dessen Querschnitt dem der Phasenleiter entspricht.

Das Netzkabel zum Thermostat (die Phase) muss denselben Querschnitt wie die Klemmstellen haben und in einem Rohr geeigneten Durchmessers untergebracht werden.

Vor dem Verlegen des Heizelements sollte die Durchgängigkeit des Stromkreises überprüft werden. Nach dem Verlegen der Kabel und vor dem Aufbringen des Estrichs ist die elektrische Isolierung zum Boden zu prüfen; der Widerstand muss gleich oder größer als 250.000 Ohm sein.

3.2.1 Kaltleiterverbindungen

Die Anschlüsse der Heizleitungen oder Heizfolien mit Kaltleitern sollten so ausgeführt und angeordnet werden, dass die Wärmeübertragung zu diesen Verbindungen und Leitern innerhalb bestimmter Grenzen bleibt, die die maximal zulässige Temperatur für den Dauerbetrieb gemäß UNE 20.460-5-523 nicht überschreiten. Kaltleiterverbindungen sollten, außer im Falle eines Defekts, werkseitig hergestellt sein, sofern die Ausführung vor Ort nicht ausdrücklich zugelassen ist.

Die einzelnen Abschnitte der Kaltleiter werden durch die maximal zulässigen Ströme für den Dauerbetrieb gemäß ITC-BT-19 bestimmt.

Das Rohr oder der Schlauch muss mindestens 0,20 m vom Kabelanschluss bis zum Heizende reichen. Die Verbindung muss vollständig in der Betonmasse eingebettet sein.

3.3 Platzierung von Heizleitungen

Bei der Platzierung eines Heizelements oder Heizkabels auf dem Dach oder dem Boden wird empfohlen, die Schleifen parallel zu der Wand mit den größten Wärmeverlusten anzuordnen.

Auf diese Weise können Streifen von 0,5 m bis 0,6 m, die dem Rand am nächsten liegen, verstärkt werden, indem der Verlegeabstand verringert wird, ohne dabei die maximal zulässige Kabeltemperatur zu überschreiten.

Es wird empfohlen, die Heizkabel, insbesondere im Bodenbereich, wenn möglich, mindestens 0,6 m von Innenwänden entfernt zu verlegen, wo die Installation von Möbeln vorgesehen sein könnte.

Das Heizkabel muss schließlich von einem Material umschlossen werden, das ein relativ guter Wärmeleiter ist, wie Gips, Zement, Kalk usw., um die Wärmeübertragung zu fördern.

3.4 Befestigung der Heizkabel

Das Heizkabel wird an den Enden, wo es seine Richtung ändert, fest durch nicht-metallische Abstandhalter fixiert.

Die Abstandhalter müssen korrosionsbeständig sein und dürfen die Kabelisolierung nicht beschädigen.

Der Biegeradius des Kabels darf nicht weniger als das 6-fache seines Außendurchmessers betragen, wenn es keine Abschirmung besitzt, und das 10-fache, wenn es eine Abschirmung besitzt.

3.5 Koexistenz mit anderen Installationen

Heizkörper sollten so weit wie möglich von Stromkabeln für die Strom- und Lichtverteilung entfernt gewählt werden, damit diese nicht durch Wärme beeinträchtigt werden. Andernfalls muss die Temperatur der Strom- und Beleuchtungsanlagen unter Berücksichtigung der vom Heizkörper abgegebenen Wärme berechnet und der entsprechende Querschnitt in Abhängigkeit von der Kabelart und gemäß UNE 20.460-5-523 gewählt werden.

4. Betrieb von Fußbodenheizkabeln

Die Temperatur der Heizkabel darf unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen die in den Bestimmungen für isolierte Drähte der UNE 21.155-1 angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

Die Wärmekapazität des Materials auf der Oberfläche der Isolierung und der wärmeabgebenden Oberfläche muss weniger als 120 kJ/m2K (29 kcal/m2°C) betragen.

4.1 Verlegung

Die auf dem Boden verlegten Kabel werden in Mörtel oder Beton eingebettet. Falls eine erste Betonschicht vorhanden ist, kann diese als Isolierung dienen. Die zweite Betonschicht, die keine Isolierung ist, muss eine Mindeststärke von 30 mm haben und die Heizkabel vollständig umschließen.

Das Aushärten des Betons darf nicht durch das Heizelement beschleunigt werden, auch nicht das Trocknen.

Zusätzlich zur Isolierung auf dem Rohbau wird um den Umfang der Räume eine Dämmung mit einer Basisdicke von mehr als 1 cm und einer Höhe, die der Schicht aus Mörtel oder Beton entspricht, in die das Heizelement eingebettet ist, angebracht.

Wenn Feuchtigkeit möglich ist, muss eine Dämmung mit einer Dampfsperre auf dem Boden angebracht werden. Bei Kondensationsgefahr ist zusätzlich eine Anti-Dampfsperre erforderlich.

Der Verlauf der Kabel sollte einen Mindestabstand von 0,2 m zu allen Außenwänden des Raumes haben.

5. Angaben zu Deckeninstallationen

Im Falle der direkten Erwärmung ist es notwendig, die Masse des durch das Kabel erwärmten Baumaterials zu reduzieren.

Das thermische Material zwischen der Oberfläche der Wärmedämmung und der wärmeabgebenden Oberfläche muss weniger als 180 kJ/m2K (43 kcal/m2°C) betragen.

5.1 Verlegung

Die minimale Raumhöhe bei Installationen dieses Systems beträgt 3,5 m.

Der Verlauf der Heizleitungen in der Decke muss einen Mindestabstand von 0,4 m zu den Außenwänden und 0,2 m zu den Innenwänden haben.

Alle Lichtpunkte in der Decke, auch Downlights, sollten einen freien Bereich von mindestens 0,1 m um sich herum haben.

Die auf dem Dach platzierten Elemente werden in die Putzschicht eingebettet, die mindestens 15 bis 20 mm dick sein sollte, und parallel zu den Kabeln verlegt. Achten Sie sehr darauf, keine Lufteinschlüsse im Putz zu hinterlassen, die mit dem Kabel in Berührung kommen könnten.

6. Steuerung

Der Thermostat zur Steuerung der Umgebungsbedingungen sollte vorzugsweise an einer Innenwand, 1,5 m über dem Boden, platziert werden. Er darf keiner direkten Strahlung (Solar, Lampen, Geräte etc.) oder Zugluft (von Türen, Fenstern oder Ventilatoren) ausgesetzt sein. Die Schaltdifferenz des Thermostats darf 1,5 K nicht überschreiten.

Wenn der Strom des Heizelements die Schaltleistung des Thermostats überschreitet oder wenn dieser ausfällt, muss der Thermostat die Spule eines Schützes ansteuern, dessen Schaltleistung ausreichend ist und das sich im nachgeschalteten Verteilerkasten befindet.

In großen Projekten kann die Platzierung von mehr als einem Thermostat gerechtfertigt sein, um den Energieverbrauch zu optimieren.

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