Technische Spezifikationen für Außenbeleuchtungsanlagen

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Geltungsbereich

Für Außenbeleuchtungsanlagen, die Bereiche des privaten oder öffentlich zugänglichen Raums beleuchten, wie Autobahnen, Straßen... Ausgeschlossen sind: Beleuchtung von Brunnen und Becken sowie Signalanlagen.

Anschluss

Der Anschluss kann über Erd- oder Freileitungen erfolgen und muss den detaillierten Anforderungen der Versorgungsunternehmen entsprechen. Der Anschluss endet im allgemeinen Fall nach den Schutz- und Messgeräten.

Dimensionierung der Anlage

Die Scheinleistung (in VA) der Versorgungsleitungen zu Glühlampen oder Leuchtstoffröhren wird als das 1,8-fache der Wirkleistung von Entladungslampen angesetzt. Der Leistungsfaktor an jedem Lichtpunkt sollte auf mindestens 0,9 korrigiert werden. Der maximale Spannungsabfall darf 3% nicht überschreiten. Erwartete Einsparungen durch unterschiedliche Beleuchtungssysteme.

Schutz-, Mess- und Kontrollsysteme

Abgänge sind nach einem Schutzschema ausgeführt und individuell geschützt. Lastleitungen, allpolige Trennung, Überstromschutz (Überlast und Kurzschluss), Schutz gegen Erdschlussströme und Überspannungsschutz; automatische Wiedereinschaltung kann vorgesehen sein, max. 300mA. Erdungswiderstand max. 30 Ohm. Optoelektronische Zeitschaltuhren oder manuelle Schalter stehen unabhängig zur Verfügung.

Gehäuse

IP55 und IK10. Mindesthöhe 2,0 m, Mehrfachausführung 0,3 m.

Kabel für Versorgungsnetze

Mehr- oder Einleiterkabel mit Kupferleiter und Nennspannungen 0,6/1 kV. Der Neutralleiter darf nicht für andere Stromkreise verwendet werden.

Typen (Erdkabel)

Rohre können im Graben einbetoniert werden oder nicht. Rohre werden 0,4 m unter Bodenniveau verlegt (unterhalb der Grabensohle). Signalisierungsband 0,25 m unter Bodenniveau und 0,1 m über dem Rohr. Kreuzungen von Straßen werden betoniert und erhalten mindestens ein Reserve-Rohr.

Querschnitte und Verbindungen (Erdkabel)

Querschnitt Neutralleiter min. 6 mm2 für Phasenleiterquerschnitt über 6 mm2. Spleiße und Abzweigungen sollten sich in geeigneten Klemmkästen befinden, min. 0,3 m über dem Boden.

Freileitungen

Kabel werden an der Wand oder auf Stützen gespannt. Freitragende Kabel mit tragendem Neutralleiter oder Stahlseil. Mindestquerschnitt inkl. Neutralleiter 4 mm2. Bei Drehstrom-Vierleiter-Systemen Neutralleiter min. 10 mm2 oder die Hälfte des Phasenleiterquerschnitts, je nachdem, welcher Wert größer ist.

Steuer- und Hilfsleitungen

Mindestquerschnitt 2,5 mm2.

Leuchtenmaste/Ständer

CAREC: Schutzelemente und Bedienelemente min. 0,30 m über dem Boden, IP44, IK10. Tür oder Klappe für Elektroinstallation im Inneren. Leiterquerschnitt min. 2,5 mm2. Nennspannung 0,6/1 kV.

Kabeleinführung und Anschluss (Maste)

  • An den Einführungspunkten der Leitungen in die Maste muss das Kabel einen zusätzlichen Schutz (Isolierung) haben.
  • Die Verbindung zu den Klemmen muss so ausgeführt werden, dass der Leiter keiner Zugkraft ausgesetzt ist und nicht verformt wird.

Leuchte

Der Anschluss erfolgt über flexible Kabel. Es muss genügend Spielraum vorhanden sein, um zu verhindern, dass Schwingungen schädliche Beanspruchungen des Kabels verursachen. Die Aufhängung der Leuchten erfolgt über korrosionsgeschützte Stahlseile. Ein mechanischer Sicherheitsfaktor von mindestens 3,5. Mindesthöhe über dem Boden 6 m.

Elektrische Ausrüstung der Lichtpunkte

Elektrische Betriebsmittel für den Außenbereich, mindestens IP54, IK8. Mindesthöhe über dem Boden 2,5 m. Ein- und Ausgänge. Leistungsfaktor (cos φ).

Schutz gegen direkte und indirekte Berührung

Leuchten der Schutzklasse I oder Schutzklasse II. Zugang zu unterirdischen Teilen min. 3 m unter der Erde.

Vorschaltgeräte (Ballasts)

Nennspannung 450/750V, Querschnitt min. 2,5 mm2.

Erdung

In Freileitungsnetzen wird alle 5 Maste geerdet, immer am ersten und letzten Mast der Leitung. Erdungsleiter: blanker Kupferleiter min. 35 mm2.

Kabel (Erdnetze)

Isolierte Kabel Nennspannung 450/750V mit Kupferleiter, min. 16 mm2 Querschnitt, installiert in Erdnetzen (Einleiterkabel).

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