Technische Vorschriften zur Verlegung von Gasleitungen
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Verbotene Installationsorte für Gasleitungen
Gasleitungen dürfen nicht an folgenden Orten verlegt werden:
- In Schornsteinen oder Abgasanlagen (für Verbrennungsprodukte).
- In Müll- oder Abfallschächten.
- In Aufzugsschächten oder Hebebühnen.
- In Räumen mit Transformatoren.
- In Räumen, die Behälter für flüssigen Kraftstoff enthalten.
- In Leitungen oder Kanälen, mit Ausnahme von Belüftungs- oder Entlüftungskanälen, die zur Belüftung lokaler Einrichtungen (z. B. Computerräume) dienen, sofern das Gas selbst geliefert wird.
Verlegung und Verbindung von Rohren
Richtungsänderungen
Richtungsänderungen bei Stahlrohren können wie folgt realisiert werden:
- Durch Formstücke aus Stahl mit entsprechender Krümmung, die an das Rohr geschweißt werden.
- Durch kalt gebogene, nahtlose Stahlrohre mit einem Durchmesser von 2 Zoll (ca. 50 mm) oder mehr.
Richtungsänderungen bei Kupferrohren (hart) und Edelstahl-Zubehör erfolgen durch Kapillarschweißnähte am Rohr.
Anforderungen an Ummantelung und Schutz
Kontinuität der Ummantelung
Leitungen in einem Mantel oder Kanal (Conduit) müssen kontinuierlich sein oder verschweißt werden. Die Ummantelung oder der Kanal darf an keiner Stelle Öffnungen aufweisen.
Mechanischer Schutz an Außenwänden
Kupferrohre, die durch Außenwände verlaufen, müssen mechanisch geschützt werden (durch Hüllen oder Kanäle) bis zu einer Höhe von mindestens 1,8 m vom Boden. Dies gilt insbesondere, wenn die Leitungen vor versehentlichen Stößen geschützt werden müssen oder durch Bereiche mit Fahrzeugverkehr oder Parkplätzen führen.
Zum mechanischen Schutz von Rohrleitungen können neben der Ummantelung auch Metallkonstruktionen oder Profile verwendet werden.
Dieser Schutz wird typischerweise durch ein U-förmig gebogenes Stahlrohr (Außendurchmesser nicht weniger als 40 mm) realisiert, das mit seinen Enden in die Wand eingelassen wird, um Schutzbögen zu bilden.
Belüftung von Rohrleitungen
Keller, in denen Gasleitungen mit einem Druck von mehr als 50 mbar verlegt sind (vorausgesetzt, das Gas ist leichter als Luft), müssen ausreichend belüftet sein. Dies erfordert mindestens zwei Öffnungen zur direkten Kommunikation mit der Außenwelt, wobei jede Öffnung mindestens 200 cm² groß sein muss.
Auch örtliche Gasrohre, die nicht im Lieferumfang enthalten sind, können diese Anforderungen betreffen.
Anforderungen an Hüllen und Kanäle
Die Hüllen (Mäntel) müssen durchgehend sein und mithilfe von Befestigungselementen gesichert werden.
- Metallische Hüllen: Wenn die Hülle aus Metall ist, darf sie nicht in Kontakt mit den metallischen Strukturen des Gebäudes oder mit anderen Rohrleitungen stehen. Sie muss mit dem Rohrmaterial kompatibel sein, um Korrosion zu vermeiden.
- Metallische Kanäle: Wenn der Kanal aus Metall ist, darf er nicht in Kontakt mit der Gebäudestruktur oder anderen Rohrleitungen stehen und muss mit dem Rohrmaterial kompatibel sein, um Korrosion zu vermeiden.
Wenn der Kanal zur Belüftung dient, müssen die Enden des Kanals mit der Außenseite des Gehäuses kommunizieren.
Rohre, die in einem Kanal geführt werden, müssen von der Gasleitung getrennt werden, falls sie diese berühren könnten.
Erdverlegte Leitungen
Erdverlegte Leitungen dürfen nicht direkt im Boden des Innenbereichs von Wohngebäuden oder für gewerbliche und industrielle Anwendungen installiert werden.
Die Mindesttiefe für erdverlegte Rohrleitungen beträgt 0,5 m.
Die erforderliche Tiefe der Ummantelung hängt von der oberen Mantellinie ab.
Wenn die Tiefe von 0,5 m nicht eingehalten werden kann, muss eine Betonplatte oder Metallplatte platziert werden, die dazu dient, die Belastungen auf das Rohr zu reduzieren.
Kreuzungen
Bei der Kreuzung mit anderen Leitungen muss ein Abstand von 20 cm zur Leitung der Kreuzung eingehalten werden. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, muss eine Metallplatte platziert werden.