Technologische Verträge & Vertraulichkeit: Workshop 2 Zusammenfassung

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Workshop 2: Technologische Verträge und Vertraulichkeitsvereinbarungen

ZUSAMMENFASSUNG DER FRAGEN

1. Definition: Technologische Verträge

Technologische Verträge sind Vereinbarungen, deren Gegenstand das gesamte technische Wissen umfasst, das industriell und kommerziell verwertbar ist. Dazu gehören:

  • Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Lizenzierung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Know-how-Transfer
  • Verträge über technische Unterstützung
  • Ingenieurverträge (Engineering-Verträge)

2. Definition: Vertraulichkeitsvereinbarungen

Vertraulichkeitsvereinbarungen (oder Zusicherungen der Vertraulichkeit) stellen eine spezielle Form der vertraglichen Bindung zwischen den Parteien dar, die deren Gegenstand und Beendigung definiert. Als solche unterliegen sie den allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen.

3. Gomez Segade: Voraussetzungen für Geschäftsgeheimnisse

Nennen Sie die drei Bedingungen, die laut Gomez Segade für die Existenz eines Geschäftsgeheimnisses erfüllt sein müssen:

  1. Geheimhaltung der Kunst (Hidden Art)
  2. Geheimhaltungswille (Subjektives Element)
  3. Interesse an der Geheimhaltung (Objektives Element)

4. Definition: Vertraulichkeit

Vertraulichkeit ist die Eigenschaft des Adjektivs vertraulich. Es bedeutet, dass etwas im gegenseitigen Vertrauen oder in Sicherheit zwischen zwei oder mehr Personen geschehen oder gesagt wurde.

5. Definition: Geheimnis (Secret)

Das Wort Secretum stammt aus dem Lateinischen und hat verschiedene Bedeutungen:

  • Etwas, das reserviert ist und sorgfältig verborgen wird (Reserve, Geheimhaltung).
  • Wissen, das nur jemand besitzt.
  • Die Eigenschaft oder das Verfahren einer Sache, die in der Medizin, Wissenschaft, Kunst oder im Handwerk nützlich ist.

6. Definition: Technologietransfer

Technologietransfer wird als vertragliche Vereinbarung definiert, bei der Wissen übertragen wird. Dieses Wissen kann patentierbar oder nicht patentierbar sein, rechtlich geschützt (z. B. durch Institute des geistigen Eigentums) oder als Geschäftsgeheimnis vorliegen.

7. Maßnahmen zur Effizienz von Vertraulichkeitsvereinbarungen

Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist nicht die einzige Schutzform für geheimes technologisches Wissen. Damit eine Vertraulichkeitsvereinbarung effizient ist, muss der Inhaber (Arbeitgeber) eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um dieses Wissen zu schützen:

  1. Identifizierung des geheimen Wissens: Es muss klar definiert werden, welche Informationen oder welches Wissen geheim ist. Nicht alles, was geheim ist, kann übertragen werden.
  2. Interne Sicherheitspolitik: Einführung einer internen Sicherheitspolitik, die Maßnahmen für Mitarbeiter umfasst, die zwangsläufig mit diesen Daten in Kontakt kommen, sowie Maßnahmen, um den Zugang für Unbefugte zu verhindern. Dies beinhaltet die Nutzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitern.
  3. Technische Maßnahmen: Einsatz technischer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung (z. B. Dokumenten-Tracking-Technologie und effiziente Sicherheitsvorkehrungen).
  4. Externe Sicherheitspolitik: Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Dritten (externe Sicherheitspolitik), die Vertraulichkeitspakte einschließt.

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