Der Teilzeitvertrag: Definition, Rechte und Vertragsarten

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Definition und Merkmale des Teilzeitvertrags

Ein Teilzeitvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Arbeitnehmer seine Dienste für eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr erbringt. Diese Stundenzahl ist geringer als die der Vollzeitbeschäftigung, die im jeweiligen Tarifvertrag oder, falls nicht vorhanden, durch die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit festgelegt ist.

Bedarf

Es ist kein spezifischer Bedarf seitens des Unternehmens oder des Arbeitnehmers erforderlich.

Vertragsform

Schriftlich.

Probezeit

Die Probezeit darf 6 Monate für qualifizierte Fachkräfte, 3 Monate für Arbeitnehmer in Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern und 2 Monate für alle übrigen Arbeitnehmer nicht überschreiten.

Vertragsdauer

Der Teilzeitvertrag kann unbefristet oder befristet sein.

Ein Teilzeitvertrag wird als unbefristeter Vertrag behandelt, wenn:

  • Er die Durchführung von regelmäßigen, festen Tätigkeiten im normalen Geschäftsbetrieb vorsieht.
  • Er die Arbeit als fest und diskontinuierlich einordnet, die sich nicht an bestimmten Tagen wiederholt.

Mögliche Vertragsarten für Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitverträge können in folgenden Vertragsarten abgeschlossen werden:

  • Zur Durchführung einer bestimmten Aufgabe oder Dienstleistung.
  • Aus Gründen der Produktion und des Marktes, die eine Anhäufung von Arbeitsaufträgen oder Überbestellungen verursachen.
  • Zur Einstellung von förderfähigen Arbeitskräften (z.B. im Rahmen von Förderprogrammen).
  • Praktikumsverträge.
  • Ausbildungsverträge.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmerrechte

  • Effektive Beschäftigung während der Arbeitszeit.
  • Förderung und Weiterbildung am Arbeitsplatz (z.B. durch Schulungen und Anpassungsmaßnahmen).
  • Nichtdiskriminierung beim Zugang zu einer Arbeitsstelle.
  • Körperliche Unversehrtheit und Schutz der Privatsphäre.
  • Pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  • Alle weiteren im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte.

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Erfüllung der spezifischen Aufgaben der Stelle nach den Grundsätzen von Treu und Glauben sowie Sorgfalt.
  • Einhaltung der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers im Rahmen seines Direktionsrechts.
  • Keine Entwicklung der gleichen Tätigkeit für ein anderes Unternehmen (Wettbewerbsverbot, falls vereinbart).
  • Beitrag zur Steigerung der Produktivität.
  • Alle weiteren im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten.

Arten von Arbeitsverträgen im Überblick

Arbeitsverträge lassen sich grundsätzlich in unbefristete und befristete Verträge unterteilen.

Zur ersten Gruppe gehören unbefristete Teilzeitverträge (wenn das Arbeitsverhältnis nicht befristet ist) sowie reguläre unbefristete Verträge und Verträge zur Beschäftigungsförderung. Die zweite Gruppe umfasst alle anderen befristeten Vertragsarten.

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