Territoriale Gliederung und Wirtschaft im Baskenland
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 2,6 KB
Territoriale Gliederung und das Wirtschaftsabkommen
5.1.1 Lurralde Artikulation: Territoriale Struktur
Die Projekte zur gemeinsamen Verteilung erstrecken sich auf Navarra sowie die Baskische Autonome Gemeinschaft, bestehend aus den Provinzen Álava, Guipúzcoa und Vizcaya. Diese bilden die gemeinsamen Institutionen der Regierung. Neben der Teilnahme am baskischen Parlament (Legebiltzarra) und der Regierung verfügt jede historische Provinz über eigene Organe: die Generalversammlungen (Juntas Generales) und die Provinzialräte (Aldundiak).
Durch die wiederhergestellte Foralität verfügen diese Institutionen über wesentliche Eigenkompetenzen, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Diese besondere Situation hat in der Vergangenheit zu verschiedenen Konflikten geführt. Das Gesetz über die Beziehungen zwischen den gemeinsamen Organen der Autonomen Gemeinschaft und den historischen Territorien (Ley de Relaciones entre Instituciones Comunes y Órganos Forales) definiert und regelt die Befugnisse und Aufgaben der verschiedenen Organisationen. In der Praxis liegt das Hauptgewicht theoretisch bei den Generalversammlungen, doch ihre reale Macht steht oft im Schatten der Räte, da sie nicht immer über die tatsächliche Kapazität zur wirtschaftlichen Kontrolle verfügen.
5.1.2 Kontzertu Ekonomikoa: Das Wirtschaftssystem
Wie bereits erwähnt, wurde nach der Aufhebung des foralen Systems im Jahr 1876 das Wirtschaftsabkommen (Concierto Económico) begründet. In Álava und Navarra blieb dieses System ohne Unterbrechung bestehen, sogar während der Jahre der Franco-Diktatur. Innerhalb dieses Systems legt jeder Provinzialrat praktisch seine eigenen Steuerkriterien fest und erhebt die Steuern selbst (obratzen dituena).
Unter Berücksichtigung des Pro-Kopf-Einkommens und anderer Faktoren wird ein Teil der eingenommenen Mittel an die baskische Regierungsabteilung abgeführt. Die finanziellen Entscheidungen werden im Baskischen Finanzrat getroffen, in dem die baskische Regierung jedoch nicht ohne eine Mehrheit entscheiden kann. Ein Teil der Einnahmen muss als fester Betrag, der sogenannte Cupo (Quote), an die Zentralregierung abgeführt werden, um die staatlichen Leistungen abzugelten. Die Berechnung des Cupo erfolgt durch eine gemischte Kommission, die aus Vertretern der Regionalräte, des Staates und der Verwaltung besteht. Diese Beträge werden regelmäßig durch gesetzliche Anpassungen aktualisiert.