Tourismusrecht und -planung: Schiedsverfahren, Konfliktlösung und strategische Entwicklung

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Tourismus-Schiedsverfahren: Konfliktlösung für Reisende

Funktion und Rechtsnatur des Schiedsspruchs

Das Tourismus-Schiedsverfahren (manchmal als „Action and Arbitration Act Planner“ bezeichnet) dient der Lösung von Konflikten zwischen Touristen/Nutzern und Anbietern. Der Schiedsspruch, der in der Regel ergeht, ist endgültig und einer gerichtlichen Verfügung gleichzusetzen. Er wirkt wie eine Strafe. Es handelt sich um ein schnelles Verfahren, das im Rahmen von Gerichtsverfahren verwendet werden kann und für den Nutzer kostenlos ist.

Zusammensetzung des Schiedsgerichts

Das Schiedsgericht, das die Lösung des Konflikts herbeiführt, setzt sich aus drei Personen zusammen:

  • Ein Präsident, der der öffentlichen Verwaltung (Admon) angehört.
  • Ein Vertreter der Arbeitgeber.
  • Ein Vertreter der Nutzer/Verbraucher.

Die Lösung des Konflikts erfolgt durch Mehrheitsentscheidung nach Beratung. Das Verfahren kann auf nationaler oder regionaler Ebene stattfinden.

Freiwilligkeit und regionale Unterschiede (Andalusien)

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Schiedsverfahren zu akzeptieren. In diesem Fall kann der Konflikt nur durch einen Richter behoben werden, sofern der Nutzer dies entscheidet.

In Andalusien gibt es derzeit kein spezifisches administratives Schiedsverfahren für den Tourismus. Konflikte zwischen Arbeitgebern und Verbrauchern werden dort von den allgemeinen Verbraucherschutzorganen gelöst.

Abgrenzung: Schiedsverfahren, Mediation und Konkiliation

Es ist wichtig, zwischen den verschiedenen Formen der Konfliktlösung zu unterscheiden:

  • Schiedsverfahren: Trifft eine *bindende* Entscheidung (Schiedsspruch).
  • Mediation: Schlägt eine Vereinbarung zur Lösung vor, trifft aber keine bindende Entscheidung.
  • Konkiliation (Gütliche Einigung): Die Parteien lösen den Konflikt selbst, ohne die Notwendigkeit eines Schiedsrichters.

Verfahrensablauf und Fristen

Ein Konflikt wird durch das Beschwerdeformular des Nutzers initiiert. Nachdem der Nutzer das Formular ausgefüllt hat, muss er 10 Tage warten, um eine Antwort vom Arbeitgeber zu erhalten. Wenn eine Vermittlung (Mediation) akzeptiert wird, wird das Formular bei der Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens-Verwaltung (Admon) eingereicht.

Im Rahmen des Mediationsverfahrens wird der Nutzer gefragt, ob er eine Mediation wünscht oder direkt ein Schiedsverfahren einleiten möchte. Beide Aktivitäten sind sowohl für den Nutzer als auch für den Arbeitgeber freiwillig.

Meldung von Verstößen und Disziplinarverfahren

Ein weiteres Ziel des Beschwerdeformulars ist es, Verstöße anzuprangern, die von touristischen Einrichtungen begangen wurden. Dies dient der Information der Öffentlichkeit und der Verwaltung (Admon).

Wenn die Verwaltung die gemeldeten Ereignisse als Vergehen einschätzt, kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.

Falls das Unternehmen keine Beschwerdeformulare bereitstellt, können Nutzer Forderungen direkt bei den zuständigen Verwaltungsbehörden im Bereich des Verbraucherschutzes einreichen, entweder mithilfe bereitgestellter Formulare oder in einem eigenen Schreiben des Nutzers.

Tourismusplanung: Strategische Entwicklung der CCAA

Ziele und Genehmigung von Planungsprogrammen

Die Tourismusplanung umfasst Aktivitäten, deren Hauptzweck darin besteht, die Bedürfnisse und Wünsche der Autonomen Gemeinschaften (CCAA) zu analysieren. Dabei werden Ziele zur Verbesserung der touristischen Qualität festgelegt.

Programme zur Erreichung dieser Ziele werden eingerichtet und müssen vom Regierungsrat der CCAA genehmigt werden.

Spezifische Planungsinstrumente

Ergänzend zu den Hauptprogrammen können weitere spezifische Maßnahmen (Mini-Maßnahmen) eingesetzt werden, die in den Artikeln 16, 17 und 18 geregelt sind. Dazu gehören:

  • Umschulungsprogramme für Reiseziele.
  • Bevorzugte Zonen für die touristische Entwicklung.
  • Besondere touristische Programme.

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