Überblick: Arten von Arbeitsverträgen (Befristet & Unbefristet)
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Arten von Arbeitsverträgen: Überblick
- Zeitverträge (Befristete Verträge)
- Unbefristete Verträge
Befristete Arbeitsverträge (Zeitverträge)
1. Ausbildungsverträge
- Zweck: Vermittlung der erforderlichen Ausbildung zur Ausführung einer Tätigkeit.
- Anforderungen:
- Alter zwischen 16 und 21 Jahren (keine Begrenzung für Behinderte).
- Keine Qualifikation für ein Praktikum vorhanden.
- Die Stelle wurde nicht länger als 12 Monate ausgeübt.
- Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre (4 Jahre für behinderte Menschen).
- Arbeitszeit: Vollzeit, mindestens 15 % der Zeit muss der theoretischen Ausbildung gewidmet sein.
- Entgelt: Gemäß Tarifvertrag, nicht weniger als der SMI (Mindestlohn) im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit.
- Besonderheit: Es besteht noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Anreize: Bei Einstellung von Behinderten erhält der Arbeitgeber eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge.
2. Praktikumsverträge
- Zweck: Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die dem Bildungsniveau entspricht.
- Voraussetzungen:
- Titel eines ausgebildeten Fachmanns (abgeschlossene Ausbildung/Studium).
- Abschluss des Studiums liegt nicht länger als 4 Jahre zurück (6 Jahre für Behinderte).
- Form: Schriftlich, mit Angabe der Qualifikationen und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Dauer: Mindestens 6 Monate bis maximal 2 Jahre. Bei einer Dauer von weniger als 2 Jahren sind Verlängerungen möglich (maximal 2 Verlängerungen, jeweils mindestens 6 Monate).
- Arbeitszeit: Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.
- Entgelt: Nicht weniger als 60 % des Gehalts im ersten Jahr; nicht weniger als 75 % im zweiten Jahr.
- Probezeit: Zuerst durch den Tarifvertrag geregelt. Falls dieser keine Regelung trifft: 1 Monat für die Durchschnittsnote, 2 Monate für höhere Besoldungsgruppen.
3. Werk- oder Dienstleistungsvertrag
- Zweck: Arbeits- oder Dienstleistungen, die unabhängig von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind, von ungewisser, aber zeitlich begrenzter Dauer.
- Form: Schriftlich. Die Arbeit oder Dienstleistung muss vollständig bestimmt werden.
- Dauer: Bis zum Abschluss der Arbeit oder Dienstleistung.
- Kündigung:
- Die Parteien müssen sich vorher ankündigen.
- Bei einer Dauer von mehr als 1 Jahr: Kündigungsfrist 15 Tage. Wenn der Arbeitgeber dies nicht einhält, muss er den Lohn für die verletzten Tage entschädigen.
- Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zulage von 8 Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (oder prozentual).
- Arbeitszeit: Voll- oder Teilzeit.
4. Vertrag bei Eventualitäten/Produktionsbedingungen
Zweck: Reaktion auf besondere Umstände des Marktes, wie z. B. zahlreiche Aufgaben (Saisonarbeit, Auftragsspitzen).
- Form: Schriftlich, wenn die Dauer 4 Wochen überschreitet. Bei kürzerer Dauer kann der Vertrag mündlich geschlossen werden, sofern er in Vollzeit erfolgt.
- Dauer: Maximal 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Durch Tarifvertrag kann die Dauer auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
- Kündigung: Nach Beendigung des Vertrages wird eine Entschädigung von 8 Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (oder prozentual) gezahlt.
- Arbeitszeit: Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.
5. Zwischenvertrag (Vertretung)
- Zweck: Ersatz eines Arbeitnehmers, der vorübergehend abwesend ist, oder Besetzung einer vorübergehend freien Stelle.
- Form: Schriftlich.
- Dauer:
- Als Ersatz: Für die Dauer der Abwesenheit des anderen Arbeitnehmers.
- Zur vorübergehenden Besetzung einer freien Stelle: Maximal 3 Monate.
- Erlöschen: Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Vertrag erlischt nicht, wenn der ersetzte Arbeitnehmer zurückkehrt, dies aber nicht mitgeteilt wird und der Ersatzmitarbeiter weiterarbeitet.
- Arbeitszeit: In der Regel Vollzeit.
6. Staffelvertrag (Relais)
- Zweck: Teilweiser Ersatz eines Arbeitnehmers, der in Altersteilzeit geht.
- Anforderungen: Muss beim INEM (Arbeitsamt) registriert sein.
- Dauer: Unbefristet oder befristet (Teilzeit), bis die ersetzte Person in den Ruhestand tritt.
- Beendigung: Am Ende wird eine Entschädigung von 8 Tagen Lohn pro gearbeitetem Jahr gezahlt.
- Arbeitszeit: Entspricht der Zeit des ersetzten Arbeitnehmers oder Vollzeit. Zwei Personen können gleichzeitig zur Arbeit gehen.
7. Teilzeitvertrag
- Konzept: Erbringung von Dienstleistungen für eine geringere Anzahl von Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr als bei einem Vollzeit-Arbeitnehmer.
- Form: Immer schriftlich.
- Besonderheit: Es dürfen keine Überstunden geleistet werden, außer wenn der Vertrag unbefristet ist. Überstunden sind auf maximal 15 % der normalen Arbeitszeit begrenzt, werden als normale Arbeitszeit bezahlt und müssen schriftlich vereinbart werden.
- Bonus: Unterschiedliche Sätze je nach Tageszeit.
8. Subventionierte befristete Verträge
In Ausnahmefällen werden befristete Verträge subventioniert, um die Einstellung von Gruppen mit schwieriger Arbeitsmarktintegration zu fördern.
Zielgruppen:
- Menschen mit Drogenproblemen.
- Minderjährige unter interner oder externer Gefängniskontrolle.
- Gefängnisinsassen.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der sozialen Gruppe ab. Die Dauer entspricht der Dauer des Vertrages.
Unbefristete Verträge
1. Gewöhnlicher unbefristeter Vertrag
Dies ist einer der wenigen Verträge, der schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden kann. Er erfordert keine besonderen Voraussetzungen für den Abschluss und kann in Teilzeit oder Vollzeit erfolgen.
2. Unterstützte unbefristete Verträge (Förderung)
Der Arbeitgeber erhält eine Reihe von Prämien und Anreizen:
- Reduzierung der an die Sozialversicherung gezahlten Gebühren.
- Reduzierung der Entschädigung bei ungerechtfertigter Entlassung aus objektiven Gründen auf 33 Tagessätze pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (mit einem Maximum von 24 Monaten).
Zielgruppen für die Förderung:
- Frauen.
- Personen über 45 Jahre.
- Jugendliche zwischen 16 und 30 Jahren.
- Arbeitslose, die mindestens 6 Monate gemeldet sind.
- Arbeitslose mit Familienangehörigen.
- Arbeitnehmer über 60 Jahre.