Überblick über Menschenrechte: Generationen, Schutz und Pflichten

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Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens verpflichten sich zur Achtung und vollen Gewährleistung der anerkannten Rechte und Freiheiten für alle Personen, die ihrer Gerichtsbarkeit unterliegen. Dies muss ohne jegliche Diskriminierung erfolgen, insbesondere nicht aufgrund von Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Status.

Das Recht auf Leben und Schutz vor Willkür

Jeder hat das Recht auf Leben. Dieses Recht wird gesetzlich geschützt, in der Regel ab dem Zeitpunkt der Empfängnis. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.

Schutz der Ehre, Würde und Privatsphäre

Jeder hat das Recht auf Achtung seiner Menschenwürde, Ehre und Reputation. Niemand darf willkürlichen oder missbräuchlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr ausgesetzt werden, noch rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Reputation.

Freiheit des Gewissens und der Religion

Jeder hat das Recht auf Freiheit des Gewissens und der Religion. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung privat beizubehalten oder zu ändern, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen und zu verbreiten, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privaten.

Spezifische Grundrechte (Artikel-Auszüge)

  • Artikel 14: Recht auf Arbeit, Reisefreiheit, Petitionsrecht an Behörden, freie Religionsausübung (Gottesdienst), Unterricht und Lernen.
  • Artikel 15: Abschaffung der Sklaverei.
  • Artikel 16: Vorrechte/Privilegien.

Bürgerliche und Politische Rechte (Erste Generation)

Diese Rechte umfassen:

  • Das Recht auf Leben, physische und psychische Unversehrtheit.
  • Freies Denken und Sprechen.
  • Die freie Teilnahme an der Regierung seines Landes.
  • Das Recht, nicht ohne rechtliche Grundlage festgehalten zu werden.
  • Das Recht auf ein unparteiisches Verfahren mit Garantien.

Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (Zweite Generation)

Diese Rechte tragen zur Sicherung der individuellen Freiheit bei und zielen auf die Gleichheit aller Menschen ab (einschließlich Frauen). Dazu gehören:

  • Das Recht auf Beschäftigung und faire Löhne.
  • Das Recht auf Wohnen, Gesundheit und Bildung.
  • Das Recht auf Kultur.
  • Spezielle Pflege und Mutterschaftsbetreuung.

Rechte der Solidarität (Dritte Generation)

Die Begünstigten dieser Rechte sind nicht nur Einzelpersonen, sondern Völker, Nationen, ethnische Gemeinschaften und die gesamte Menschheit. Ihre Erfüllung erfordert gegenseitige Achtung und internationale Zusammenarbeit zwischen den Nationen.

Globale Probleme wie Umweltverschmutzung oder Krieg können nur durch das Engagement jedes einzelnen Landes gelöst werden.

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