Überblick über Sozial- und Privatversicherungen

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Dienstleistungen des INFS/INPS

  • Auszahlung von Renten (Alters-, Dienstalters-, Invaliditätsrente, etc.)
  • Rentenberechnungen
  • Zahlung von Familiengeld
  • Zahlung von Mutterschafts- und Krankengeld
  • Auszahlung von Arbeitslosengeld
  • Ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Invalidität

Versicherungswert und Versicherungssumme

Versicherungswert

  • Wert des Versicherungsobjekts zum Zeitpunkt des Schadens.

Versicherungssumme

  • Betrag, mit dem das Versicherungsobjekt versichert ist.

Folgen der Unterscheidung

  • Ist die Versicherungssumme gleich dem Versicherungswert, wird der gesamte Schaden ersetzt.
  • Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert: Unterversicherung.
    • Die Versicherung bezahlt nicht den gesamten Schaden, sondern nur den versicherten Teil.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

  • Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug mit Motor.
  • Mindestdeckungssumme: ca. 775.000 €
    • Je kleiner die Deckungssumme, desto niedriger die Prämie.
  • Prämie halbjährlich oder ganzjährlich zahlbar.
  • Wird das Fahrzeug nicht mehr benötigt, kann der Versicherungsvertrag stillgelegt werden.
  • Die Versicherung muss nicht zwingend vom Fahrzeugeigentümer abgeschlossen werden.

Bonus-Malus-System

  • Die Prämie ändert sich, sobald ein Unfall verursacht wird (steigt), andernfalls sinkt sie.
  • Das System umfasst 18 Klassen.
  • Der Einstieg erfolgt in Klasse 14.
  • Die Klasse sinkt jedes Jahr um eine Stufe, sofern kein Unfall verursacht wird.
  • Je niedriger die Klasse, desto niedriger die Prämie.
  • Bei einem verursachten Unfall steigt man um 2 Klassen; bei zwei Unfällen steigt man entsprechend mehr.

Selbstbehalt

  • Der Versicherte verpflichtet sich, der Versicherungsgesellschaft bei jedem verursachten Unfall einen Fixbetrag zurückzuerstatten.
  • Die Höhe wird in der Polizze (Versicherungsschein) festgelegt.
  • Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.
  • Beispiel: 216 € Selbstbehalt verringern die Prämie um ca. 5 %.

Kapitallebensversicherung

Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, ein einmaliges Kapital oder eine Rente auszuzahlen, falls die versicherte Person zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt am Leben ist.

Arten der Auszahlung

  • Zeitlich verzögerte Rente/Kapital: Kapital bzw. Rente wird erst nach bestimmten Jahren ausgezahlt.
  • Direkte Rente: Eine einmalige Prämie wird einbehalten; die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich vertraglich, die festgelegte Rente auszuzahlen.

Gemischte Versicherungsverträge

Diese Verträge sind eine Kombination aus Kapitallebensversicherung und Ablebensversicherung.

Die Versicherung verpflichtet sich nicht nur, eine Rente oder ein Kapital auszuzahlen, sondern auch einen Betrag bereitzustellen, wenn die versicherte Person während der vertraglichen Laufzeit stirbt.

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