Überblick über städtische Planungssysteme und Bodenrecht

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Planungssysteme

Urban Plan: Konzepte, Grundsätze, Typologie

Alle Regelungen der Planung zielen darauf ab, die unkontrollierte Entwicklung des städtischen Wachstums zu verhindern und versuchen daher, Rahmenbedingungen zu definieren, um die Erarbeitung und Umsetzung eines koordinierten Ganzen zu ermöglichen.

Die in den Plänen vorgesehenen Maßnahmen und Bestimmungen müssen spezifisch sein; nicht alles ist gestattet. Die Pläne basieren auf der Anwendung und Entwicklung des Bodenrechts und dürfen keine Regelungen außerhalb der Bauvorschriften dieses Gesetzes enthalten.

Landrecht und Planungsebenen

Wenn wir einen städtebaulichen Plan erstellen, benötigen wir eine pyramidenförmige Struktur. Eine nationale Entscheidung, wie der Bau einer Straße oder die Verlegung einer Wasserleitung, kann eine Gemeinde beeinflussen. All dies kann sich auch auf benachbarte Gemeinden auswirken.

  • Die erste Ebene ist die staatliche Planungsebene, die als übergeordnete Planung bezeichnet wird. Diese Pläne betrachten in der Regel einen recht umfangreichen Horizont, sodass ihre Schätzungen oft Gefahr laufen, von der Realität überholt zu werden.
  • Die zweite Ebene ist die Ebene der Autonomen Gemeinschaften.
  • Die dritte Ebene umfasst die rechtlichen Regelungen, die den kommunalen Betrieb betreffen, genannt kommunale Pläne oder Stadtentwicklungspläne.
  • Die vierte Ebene, die entfallen kann, wenn ein kommunaler Plan existiert (da dieser sich in eigenen Plänen entfaltet), bezieht sich auf kleine Gebiete und deren spezifische Umstände.

Die Bodengesetze sehen folgende Pläne vor:

  • Nationaler Raumordnungsplan (PNO) (1. Ebene)

Dieser Plan ist nie zustande gekommen. Es gab 1993 eher einen Masterplan für Infrastruktur, der jedoch keine offizielle Genehmigung erhielt.

  • Territorialer Koordinierungsplan (PDTC) (2. Ebene)

Es handelt sich um einen konsolidierten Text, in dem die Anforderungen der Regionalentwicklung, Leitlinien für die Planung, der physische Rahmen, innerhalb dessen sich die Prognosen des zu entwickelnden Plans bewegen, und das territoriale Modell, das sie beeinflusst, integriert werden.

Dieser Plan wurde dreimal beantragt, scheiterte jedoch bereits vor der Errichtung der Autonomen Gemeinschaften, sodass dieser Plan ad acta gelegt wurde.

  • Allgemeiner Stadtentwicklungsplan (PGOU) (3. Ebene)

Dies ist die komplexeste Figur der Stadtplanung (OU), der das Bodenrecht die meiste Aufmerksamkeit widmet. Eine der wichtigsten Aufgaben des allgemeinen Plans ist es, das Gemeindegebiet in folgende Kategorien oder Bodentypen zu unterteilen: Städtisches Land (SU), Programmierbares städtisches Land (SUP), Nicht geplantes entwickelbares Land (SUNP) und Nicht bebaubares Land (SNU).

Innerhalb des PGOU gibt es weitere Regeln:

  • Ergänzende Normen (NNSS): Diese Regeln versuchen, die städtebauliche Entwicklung von Gemeinden mittlerer Komplexität zu regeln. Sie teilen das Gemeindegebiet tendenziell in drei Kategorien: Städtisches Land, Entwickelbares Land und Nicht entwickelbares Land.
    • Abgrenzung städtischer Grundstücke (DSU): Dieses Werkzeug ist für Gemeinden ohne allgemeinen Plan gedacht. Die DSU enthält einen Entwurf mit der Kennzeichnung des Umfangs des städtischen Landes; der Rest des Bodens wird als nicht bebaubares Land (SNU) klassifiziert.

Bodentypen und Klassifizierung

Das Gesetz erfordert manchmal die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), bei der festgestellt wird, wie integriert das geplante Gebäude oder die Infrastruktur in die Umgebung ist. Es gibt mehrere Bodentypen:

  • Für die Bebauung ungeeignetes Land: Es muss von Bebauung freigehalten werden und hat einen erheblichen Schutzwert.
  • Besonderes Schutzgebiet innerhalb ungeeigneten Landes: Dies sind Gebiete, in denen aufgrund ihrer Natur jede Nutzung, die eine Umwandlung bedeutet, verboten ist.
  • Nicht bebaubares Land (SNU): Dies ist Boden, der aus städtischer Sicht eine sehr begrenzte Nutzung haben muss. Um seine Besonderheiten zu wahren, ist nur die minimal notwendige Erschließung zulässig. Bebauung ist nur erlaubt, wenn sie absolut notwendig ist, und dies immer unter Bedingungen, die eine bestmögliche Integration und Harmonisierung mit den Merkmalen der ländlichen Landschaft gewährleisten.
  • Beschränkungen auf Privatgrundstücken: Das Wasserhaushaltsgesetz oder Küstengesetz verhindert jede Art von Bebauung in einem bestimmten Abstand zu Gewässern oder Küstenlinien.
  • Nicht geplantes entwickelbares Land (SUNP): Diese Kategorie ist vergleichbar mit dem nicht bebaubaren Land (SNU). Ein grundlegender Unterschied ist jedoch ihr Entwicklungspotenzial. Hier gibt es Möglichkeiten, über bestimmte Mechanismen und Verfahren bebaut zu werden. In der überarbeiteten Fassung des Gesetzes wird festgelegt, dass Flächen, für die kein Stadtentwicklungs- und Aktivitätsprogramm (PAU) genehmigt wurde, als SUNP klassifiziert werden, vorbehaltlich der für SNU geltenden Beschränkungen.

Nicht geplante entwickelbare Flächen (SUNP)

Diese Art von Boden ersetzt die 'städtische Reserve' in früheren Rechtsvorschriften. Während städtisches Land (SU) bereits bebautes (urbanisiertes) Land ist und programmierbares städtisches Land (SUP) die Fläche ist, die in den nächsten 8 Jahren erschlossen (geordnet, entwickelt und bebaut) werden soll, um den wachsenden Bedarf der Stadt in dieser Zeit zu decken, stellen wir fest, dass der Rest des Gemeindegebiets, mit Ausnahme der als SNU ausgewiesenen Flächen, SUNP wäre, dessen Umwandlung und Urbanisierung bei Bedarf erfolgen kann.

Die Funktion des SUNP ist es, eine Landreserve für die Entwicklung bereitzustellen, die (nach Erstellung eines PAU) in städtisches Land umgewandelt werden kann, wenn dies zweckmäßig oder notwendig ist.

Obwohl es sich um SUNP handelt, gelten minimale Bauvorschriften, wie z.B. das Verbot inkompatibler Nutzungen (z. B. Bauernhof mitten im Dorf, Industrien, die Abfälle und Gerüche produzieren, etc.). Hauptnutzungen (z.B. Wohnen) können durch sekundäre, kompatible Nutzungen ergänzt werden (z.B. Geschäfte, Bars, Restaurants und Büros im Erdgeschoss).

Planungsaktionsprogramm (PAU) (4. Ebene)

Ein Planungsaktionsprogramm muss mindestens die Flächen definieren, die für verschiedene Nutzungen vorgesehen sind, sowie die Zeitplanung, Dienstleistungen und Ausstattungen dafür. Diese Parameter dienen als Grundlage für Maßnahmen.

Um auf programmierbarem städtischem Land (SUP) zu agieren, muss vorab ein PAU erstellt werden. Dessen städtische Entwicklung erfolgt durch die lokale Verwaltung über Bauprogramme, für deren Konzeption und Umsetzung Angebote eingeholt werden. Die Wettbewerbsregeln sehen geeignete Flächen für Maßnahmen vor.

Inhalt des PAU

  • Die unentgeltliche Übertragung von Land für öffentliche Einrichtungen an die lokalen Behörden.
  • Der Bau des gesamten Straßennetzes des Aktionsgebiets sowie der Netze für Wasserversorgung, Elektrizität, Kanalisation, Straßenbeleuchtung usw.
  • Errichtung notwendiger Anschlüsse außerhalb des Aktionsgebiets an die im vorherigen Absatz genannten Netze.
  • Antizipation und Umsetzung entsprechender Vorschriften je nach Maßstab. Bei Wohnnutzung bedeutet dies mindestens die Schaffung von Schulen sowie sozialen und geschäftlichen Einrichtungen.
  • Die Übertragung des Grundstücks, dessen Nutzung der Verwaltung zusteht (Aprovechamiento Urbanístico) und das über die im Landgesetz vorgesehenen Pflichten hinausgeht.
  • Die maximalen Miet- oder Pachtpreise für Gebäude, falls dies in den Grundlagen festgelegt wird.
  • Das PAU muss einen Wirtschaftsplan enthalten, der die Gesamtkosten der gesamten Maßnahme (Bebauung, Lizenzen, Schriftverkehr, Enteignung, Projekte) festlegt, sowie einen Zeitplan mit Fristen für die gesamte Durchführung.

Lasten (Grundstücke oder andere Dinge, die abgetreten oder bereitgestellt werden müssen, wie Grünflächen, Straßen usw.) sind bei dieser Art von Boden recht hoch. Aber das Bodenrecht ermöglicht den Wettbewerb verschiedener Bauträger, die sich über das PAU für die Umsetzung bewerben können, wodurch ein Wettbewerb zwischen ihnen gefördert wird.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Landesgesetze zwischen der Entwicklung dieser Art von Land und dem Eigentum am Nutzungsrecht unterscheiden, wobei die Leistung auch von einem Dritten übernommen werden kann.

Das PAU kann durch zwei Systeme umgesetzt werden: Das Ausgleichssystem (Sistema de Compensación), bei dem die Eigentümer das Land behalten, oder durch das Enteignungssystem (Sistema de Expropiación).

  • Ausgleichssystem: Durchführung durch eine 'Junta de Compensación' (Ausgleichsausschuss), die von den Eigentümern gebildet wird, eine Satzung erstellt und sich selbst organisiert.
  • Enteignungssystem: Durch Enteignung der Grundstücke gegen Entschädigung.

Die Planung ist das Instrument, dessen Aufgabe es ist, SUP in SU (städtisches Land) umzuwandeln. Der Inhalt wird daher ähnlich sein, d.h.:

  • Abgrenzung der Sektoren, die durch Teilbebauungspläne entwickelt werden.
  • Allgemeine Definition von Management-Parametern, insbesondere maximale Bebaubarkeit, Verbindungen aller Art (intern: zwischen verschiedenen Sektoren; extern: mit dem städtischen Land (SU) und dem restlichen SUP).

Das PAU sollte eine Finanz- und Wirtschaftsstudie sowie ein Programm der für seine Entwicklung notwendigen Investitionsphasen enthalten, ebenso wie der allgemeine Plan, den es vervollständigt und ergänzt.

Programmierbares städtisches Land (SUP)

Dieses Land soll innerhalb der ersten acht Jahre der Planlaufzeit erwartet, entwickelt und bebaut werden und dient neuen städtebaulichen Entwicklungen. Der Detaillierungsgrad der Ordnung, die der Allgemeine Stadtentwicklungsplan (PGOU) für diese Art von Boden vorsehen muss, sollte wesentlich höher sein als der, den wir für das SUNP gesehen haben. Allerdings darf diese Ordnung nicht zu detailliert sein, da dies Aufgabe des Planungsinstruments namens Teilbebauungsplan ist, der jeden der in dieser Bodenart ausgewiesenen Bereiche detailliert ordnen muss. Die Vorgaben sind wesentlich detaillierter als beim SUNP.

Der allgemeine Plan sollte für das SUP im Allgemeinen Folgendes festlegen:

  • Die Abgrenzung der Gebiete.
  • Eine Definition dessen, was in jedem Gebiet geschehen soll, bezüglich maximaler Bebaubarkeit und globaler Nutzungen.
  • Die Verbindung der verschiedenen Gebiete untereinander.

Und mit dem städtischen Land (SU):

  • Den Bedarf an Infrastruktur antizipieren und definieren.
  • Festlegung großer Ausstattungen und Einrichtungen, die nicht individuell für jeden Sektor vorgesehen sind.

Die Gemeinde wird die Entwicklung des Landes planen und organisieren, um Probleme zu vermeiden.

Bezüglich der Lasten und Abtretungen lässt sich sagen, dass diese sich für die Gemeinden in der Ausweisung von Flächen für öffentliche Einrichtungen und der Übertragung von Land niederschlagen, dessen Nutzung der Verwaltung zusteht (Aprovechamiento Urbanístico). Die Eigentümer sind auch verpflichtet, die Erschließung zu finanzieren und umzusetzen.

Städtisches Land (SU)

Anders als die anderen Bodentypen, die in allen Fällen unbebautes Land sind, d.h. frei von Bebauung, zeichnet sich städtisches Land (SU) in der Regel durch das Gegenteil aus. Dies ist Land, das bereits bebaut ist oder über Erschließung und Infrastruktur verfügt, oder Grundstücke, die von Flächen umgeben sind, die einige dieser Merkmale aufweisen. Bei dieser Art von Boden ist der allgemeine Management-Plan aus drei Hauptgründen komplexer und strenger:

a) Weil es sich um bebautes Land handelt, das konsolidiert wurde, was Handlungen in diesem Bereich sehr schwierig oder teuer macht.

b) Weil dieses Land im Allgemeinen eine detaillierte Planung erfordert, da es keine zwischengeschalteten Planungsinstrumente zwischen dem allgemeinen Plan und der Ausführung gibt und die Bestimmungen des allgemeinen Stadtentwicklungsplans die endgültige Regelung darstellen. Rohbauland ist Land, das gekauft und mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden muss. Die Regelung des allgemeinen Stadtentwicklungsplans betrifft das endgültige Baugrundstück ('solar'). Städtisches Land ist endgültiges Baugrundstück, aber auch nicht programmierbares städtisches Land kann zu endgültigem Baugrundstück werden.

c) Weil städtischer Boden oft und in bestimmten Bereichen eine Vielzahl von Problemen aus früheren Epochen birgt.

Bewirtschaftungspläne für städtische Teilbereiche

Teilbebauungsplan

Es ist ein Planungsinstrument der 4. Ebene. Dieser Plan muss die räumliche Ordnung bis zu dem Detaillierungsgrad festlegen, der jeweils erforderlich ist, um die gesamte städtische Gestaltung, die verwirklicht werden soll, zu definieren. Die städtische Regelung entscheidet, ob ein Teilbebauungsplan oder ein PAU anzuwenden ist. Der überarbeitete Text legt fest, dass die Teilbebauungspläne darauf abzielen, Land, das als programmierbar oder entwickelbar klassifiziert ist, durch detaillierte Planung zu entwickeln.

Er muss die folgenden Details und Bestimmungen enthalten:

a) Zuweisung und relative Gewichtung der detaillierten Nutzungen und Bautypen.

b) Definition der Zonen, in die das Gebiet aufgrund der Nutzungen und Bebauung unterteilt ist, sowie die Einteilung in Ausführungseinheiten.

c) Ausweisung von Flächenreserven für Parks, Gärten, Erholungsgebiete usw. im angemessenen Verhältnis zu den kollektiven Bedürfnissen. Die Fläche für diese Reserven sollte mindestens 18 m² pro Wohnung oder pro 100 m² Wohnbaufläche betragen, wenn die Anzahl der zu bauenden Wohnungen nicht explizit festgelegt wurde. Diese Reserve darf nicht weniger als 10% der Gesamtfläche des geordneten Gebiets betragen.

d) Festlegung von Flächenreserven für Kultur- und Bildungszentren. Minimum von 10 m² pro Wohnung oder pro 100 m² Wohnbaufläche.

e) Standorte reserviert für Kirchen, Gesundheitseinrichtungen und andere öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen von sozialem Interesse.

f) Anordnung und Merkmale des Kommunikationsnetzes unterhalb des allgemeinen Systems, Fluchtlinien und Kennzeichnung von Parkplätzen mit mindestens einem Stellplatz pro 100 m² Gebäudefläche.

g) Merkmale und Anordnung der Netze für Wasserversorgung, Kanalisation, Elektrizität, Telefon, Gas usw.

h) Wirtschaftliche Bewertung der Durchführung von Dienstleistungen und Bauvorhaben.

i) Phasenplan für die Entwicklung der Planbestimmungen, der Fristen für die Erfüllung der Pflichten zur Abtretung, gerechten Verteilung und Erschließung innerhalb der Ausführungseinheiten festlegt, sowie für die Beantragung einer Baugenehmigung, sobald das Recht zur städtischen Nutzung erworben wurde.

Weitere Planungsinstrumente

Sonderplan für interne Reformen (PERI)

Dieses Instrument ist analog zum Teilbebauungsplan und dient der vollständigen Ordnung eines Teils des städtischen Landes.

Stadtentwicklungsprogramm (PAU)

Planungsinstrument, dessen Funktion es ist, nicht geplantes entwickelbares Land (SUNP) in programmierbares städtisches Land (SUP) umzuwandeln. Der Inhalt ist daher ähnlich dem, was für Teilbebauungspläne erforderlich ist, d.h. die Abgrenzung der Sektoren, die durch Teilbebauungspläne entwickelt werden sollen. Allgemeine Definition von Management-Parametern, im Wesentlichen maximale Bebaubarkeit, allgemeine Definition aller Verbindungen zwischen den verschiedenen Sektoren (intern) und nach außen mit dem städtischen Land und dem restlichen nicht geplanten entwickelbaren Land.

Das PAU sollte eine Finanz- und Wirtschaftsstudie sowie ein Investitionsprogramm enthalten, das die für seine Entwicklung notwendigen Phasen festlegt, ebenso wie der allgemeine Plan, den es vervollständigt und ergänzt.

Zusätzliche Regeln

Dienen ausschließlich der Ergänzung eines bestimmten Aspekts der Planung, der durch den anderen städtischen Plan, den sie ergänzen, nicht ausreichend definiert ist.

Provinzielle Raumordnungsregeln

Ziel ist es, für die gesamte Provinz oder einen Teil davon allgemeine Regeln für den Schutz oder die Nutzung von Boden, Urbanisierung und Bebauung für Gemeinden festzulegen, die keinen allgemeinen Plan oder ergänzende kommunale Normen haben.

Detailstudie

Es ist ein Planungsinstrument (zur Analyse eines Bereichs, um zu prüfen, ob seine Bebauung mit der Umgebung harmoniert), das zur Anpassung oder Entwicklung bestimmter Gestaltungsaspekte dient, die in den übergeordneten Planungsinstrumenten nicht ausreichend definiert sind. Daher können Detailstudien allgemeine Pläne im städtischen Land (SU) entwickeln.

In der überarbeiteten Fassung heißt es, dass die Planungsbestimmungen bezüglich der Bodennutzung durch die Studie unverändert bleiben.

Die Detailstudie darf nichts ändern, was durch übergeordnete Instrumente geplant ist. Sie kann auch nicht das Projekt ändern.

Kataloge

Diese Form der Planung wurde vom Gesetzgeber vorgesehen, um alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz, der Erhaltung und Verbesserung von Denkmälern, Gärten, Parks oder bestehenden Landschaften in der Gemeinde zu bündeln und hervorzuheben (entweder als Teil der allgemeinen Pläne oder als separate Dokumente). Gleichzeitig dienen sie als Werkzeug zur Inventarisierung und Registrierung solcher Objekte.

Sonderplan

Es gibt verschiedene Typen für unterschiedliche Zwecke. Gemeinsam ist den verschiedenen Sonderplänen, dass sie darauf abzielen, ein einzelnes Thema oder einen Sektor der städtischen oder territorialen Planung umfassend zu regeln; man nennt sie daher thematische oder sektorale Pläne.

Der überarbeitete Text unterscheidet drei Arten von Sonderplänen:

  • Solche, die einen Regionalplan entwickeln:
    • Entwicklung der Basisinfrastruktur für terrestrische, maritime und luftgestützte Kommunikation sowie Versorgungsinfrastruktur (Wasser, Strom usw.).
    • Ordnung von historisch-künstlerischen Ensembles, Landschaftsschutz usw.
  • Solche, die einen umfassenden Management-Plan (Generalplan) entwickeln:
    • Sie können sich auf die Entwicklung des allgemeinen Kommunikationssystems und seiner Schutzzonen, Grünflächen, Parks sowie des Systems kommunaler Einrichtungen, öffentlicher Ausstattungen und sozialer Dienste beziehen.
    • Management und Schutz von historisch-künstlerischen und architektonischen Ensembles.
    • Sanierung von Siedlungen.
    • Verbesserung der städtischen, ländlichen und natürlichen Umwelt.
  • Solche ohne vorherige übergeordnete Planung:
    • In Ermangelung eines Territorialplans, Generalplans oder wenn diese Pläne keine speziellen Regelungen enthalten, können Sonderpläne folgende Zwecke verfolgen:
      • Schaffung und Koordinierung grundlegender Infrastrukturen in Bezug auf Kommunikationssysteme, kommunale Einrichtungen und öffentliche Ausstattungen von allgemeinem Interesse sowie der notwendigen Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser usw.).
      • Schutz und Erhaltung der ländlichen und städtischen Umwelt, natürlicher Landschaften und Wege.

Verfahren, Gültigkeit und Änderung von Plänen

Jedes Planungsinstrument unterliegt einem Verfahren zur Ausarbeitung und Genehmigung. Dieser Prozess unterscheidet sich von Instrument zu Instrument und in seiner Komplexität.

Das normale Verfahren zur Bearbeitung von Plänen und Projekten besteht aus zwei Genehmigungen, zwischen denen eine Phase der öffentlichen Auslegung liegt, während der Kommentare und Einwendungen eingereicht werden können. Diese Genehmigungen werden als vorläufige Genehmigung (aprobación inicial) und endgültige Genehmigung (aprobación definitiva) bezeichnet.

Wenn die öffentliche Stelle, die den Plan genehmigen muss, eine andere ist als die, die die vorläufige Genehmigung erteilt, wird diese Genehmigung 'provisorische Genehmigung' (aprobación provisional) genannt, nach einer Phase der öffentlichen Information und der Berücksichtigung oder Ablehnung der Einwendungen. Im Falle der kommunalen Planung gibt es zusätzlich zu all diesen Phasen oft eine weitere Phase, den Planfortschritt ('avance de plan'), der ebenfalls öffentlich ausgelegt werden muss, um Feedback zu erhalten, und manchmal sogar noch frühere Phasen, die als vorbereitende Handlungen betrachtet werden können.

Die Initiative zur allgemeinen Planung kann nur öffentlich sein, ebenso liegt ihre Ausarbeitung bei der Verwaltung, auch wenn diese die Erstellung an ein externes technisches Team vergibt.

Was die Gültigkeit der Pläne betrifft, erklärt der überarbeitete Text, dass sie unbefristet ist. Die Überarbeitung der Planung ('revisión del planeamiento') ist der Prozess, durch den die Ausarbeitung einer neuen Planung beginnt, die die bestehende ersetzen wird.

Pläne können geändert werden ('modificación'), sofern sie bereits genehmigt sind. Sie unterliegen kleinen Änderungen in Abhängigkeit von der Entwicklung und den Bedürfnissen.

Planungsausführung und Eigentumsschutz

Bevor eine materielle Handlung, die Urbanisierung, stattfindet, ist es notwendig, die sogenannte rechtliche Umsetzung ('ejecución jurídica') durchzuführen. Die rechtliche Umsetzung ist verantwortlich für die Umwandlung der anfänglichen Grundstücksstruktur in eine Parzellierung gemäß der Stadtplanung (OU), die umgesetzt werden soll. Dabei muss die bestehende Grundstücksstruktur an die Planung angepasst werden und die notwendigen Grundstücksübertragungen an die Verwaltung erfolgen, damit diese in öffentliches Eigentum übergehen.

Dieser Prozess muss einer Reihe von Grundsätzen folgen und soll für die Grundbesitzer die gerechte Verteilung von Nutzen und Lasten ('equidistribución de beneficios y cargas') gewährleisten. Daher sieht die städtische Gesetzgebung verschiedene Mechanismen, Regeln und Verfahren für die Abwicklung oder Ausführung vor. Ziel ist es, dass alle Eigentümer entsprechend dem Wert ihrer ursprünglichen Grundstücke an den Lasten beteiligt werden und die Nutzen und Lasten der Planung gerecht unter ihnen verteilt werden.

Dieses Bündel von Regeln, Verfahren, Kontrollen und Grundsätzen zur Sicherstellung der Umsetzung der Pläne, sowohl rechtlich als auch materiell, wird als 'Handlungssysteme' ('Sistemas de Actuación') bezeichnet. Es gibt drei solcher Systeme:

  • Kooperationssystem ('Sistema de Cooperación'): Die Eigentümer leisten die obligatorische Landabtretung, und die öffentliche Verwaltung führt die Erschließungsarbeiten auf Kosten der Eigentümer durch.
  • Enteignungssystem ('Sistema de Expropiación'): Die Verwaltung enteignet die Grundstücke, führt die obligatorischen Abtretungen durch und bezahlt die Erschließung. Der Begünstigte der Enteignung kann die Verwaltung selbst oder ein beauftragter Dritter sein.
  • Ausgleichssystem ('Sistema de Compensación'): Die Eigentümer leisten die obligatorische Landabtretung, führen die Erschließung auf eigene Kosten gemäß den Planvorgaben durch und bilden dafür einen Ausgleichsausschuss ('Junta de Compensación'), es sei denn, alle Grundstücke gehören einem einzigen Eigentümer.

Diese Systeme sind so konzipiert, dass für jede definierte Ausführungseinheit ('unidad de ejecución') die notwendigen Mechanismen zur Umsetzung der Planung gewährleistet sind, um die erforderlichen Landabtretungen an die Verwaltung zu erhalten und sicherzustellen, dass zwischen den Eigentümern eine gerechte Verteilung von Nutzen und Lasten aus der Planung gemäß der gesetzlichen Regelung für jede Bodenart erfolgt.

Teilbebauungsplan (4. Ebene)

Es ist ein Planungsinstrument der vierten Ebene. Es ist ein Plan, der die Planung bis zu dem maximalen Detaillierungsgrad konkretisieren muss, der jeweils für die Definition der gesamten städtischen Gestaltung erforderlich ist.

Die konsolidierte Fassung definiert, dass Teilbebauungspläne darauf abzielen, Land, das als programmierbar oder entwickelbar klassifiziert ist, durch detaillierte Planung zu entwickeln. Der detaillierte Teilbebauungsplan muss die folgenden Aspekte umfassen, die in den folgenden Punkten festgelegt sind:

  • Zuweisung und Gewichtung der detaillierten Nutzungen und Bautypen.
  • Definition von Zonen, in die das Gebiet aufgrund der Nutzungen und Bauformen unterteilt ist.
  • Ausweisung von Flächenreserven für Gärten, Parks, Sport und Erholung in angemessenem Verhältnis zu den kollektiven Bedürfnissen. Die Fläche für diese Reserven muss mindestens 18 m2 pro Wohneinheit oder pro 100 m2 Wohnbaufläche betragen, wenn die Anzahl der zu bauenden Wohneinheiten nicht explizit festgelegt wurde. Diese Reserve darf nicht weniger als 10% der Gesamtfläche des Gebiets betragen.
  • Festlegung von Flächenreserven für Kultur- und Bildungszentren. Mindestens 10 m2 pro Wohneinheit oder pro 100 m2 Wohnbaufläche.
  • Standorte reserviert für Kultus, Gesundheitszentren und andere Orte von öffentlichem und sozialem Interesse.
  • Anordnung und Merkmale des untergeordneten Kommunikationsnetzes im Verhältnis zum allgemeinen System gemäß dem Generalplan, Festlegung von Fluchtlinien, Niveaus und Abstandsflächen für alle Straßen sowie Bereitstellung von Parkplätzen mit mindestens einem Stellplatz pro 100 m2 Baufläche.
  • Verlauf und Merkmale der Versorgungsnetze für Wasser, Abwasser und Strom.
  • Wirtschaftliche Bewertung der Durchführung von Dienstleistungen und Bauvorhaben.
  • Phasenplan für die Entwicklung der Planbestimmungen, der Fristen für die Erfüllung der Pflichten zur Abtretung, gerechten Verteilung und Erschließung innerhalb der Ausführungseinheiten festlegt, sowie für die Beantragung einer Baugenehmigung nach Erwerb des Rechts zur städtischen Nutzung.

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