Überblick: Unternehmenssteuern in Spanien
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Steuern im Unternehmen
4.1 Grundlegende Steuerkonzepte
Steuerliche Einnahmen (Ingresos Fiscales) sind Zahlungen an öffentliche Einrichtungen. Sie werden gesetzlich geregelt und lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:
- Steuern (Impuestos): Dies sind Abgaben, die ohne direkte Gegenleistung gezahlt werden müssen, da keine unmittelbare Beziehung zwischen dem gezahlten Betrag und der Nutzung spezifischer staatlicher Leistungen durch den Zahlenden besteht.
- Gebühren (Tasas/Precios Públicos): Dies sind Abgaben, die als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Durchführung von Tätigkeiten durch die öffentliche Hand an die Leistungsempfänger entrichtet werden, wenn diese Dienstleistungen oder Tätigkeiten den Steuerpflichtigen direkt betreffen, begünstigen oder ihm einen besonderen Vorteil verschaffen. Beispiel: Studiengebühren, Müllabfuhrgebühren.
- Besondere Beiträge (Contribuciones Especiales): Dies sind Abgaben, die auf Eigentum erhoben werden als Ausgleich für einen Mehrwert oder besonderen Nutzen, der durch die Durchführung öffentlicher Arbeiten oder die Schaffung bzw. Erweiterung öffentlicher Dienstleistungen entsteht. Beispiel: Erschließungsbeiträge für Straßen durch die Gemeinde.
Der Großteil der Einnahmen öffentlicher Einrichtungen stammt aus Steuern. Diese können sein:
- Direkte Steuern (Impuestos Directos): Werden auf das Vermögen und das Einkommen der Steuerpflichtigen erhoben, d.h. sie besteuern direkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es sind Steuern, die von jedem Bürger unter Berücksichtigung seiner besonderen Umstände gezahlt werden. Beispiele: Einkommensteuer (IRPF), Körperschaftsteuer (IS), Vermögensteuer (IP).
- Indirekte Steuern (Impuestos Indirectos): Belasten den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen oder Vermögensübertragungen, unabhängig von den persönlichen Umständen des Steuerpflichtigen. Beispiele: Mehrwertsteuer (IVA), Zölle (Derechos de Aduana).
Wesentliche Elemente der Abgabe
- Aktives Subjekt (Sujeto Activo): Der Staat, die Autonomen Gemeinschaften und die lokalen Körperschaften als Träger der Steuerhoheit und des Rechts, die Zahlung der Abgabe zu fordern.
- Steuerpflichtiger (Sujeto Pasivo): Die natürliche oder juristische Person, die gesetzlich verpflichtet ist, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen (Hauptpflicht: Zahlung der Steuerschuld; Nebenpflichten: Erklärung, Buchführung etc.).
- Steuertatbestand (Hecho Imponible): Der im jeweiligen Steuergesetz definierte Tatbestand rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur, dessen Verwirklichung die Entstehung der Steuerschuld bewirkt.
- Steuerentstehung (Devengo): Der Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand als verwirklicht gilt und somit die Steuerpflicht entsteht.
4.2 Die Einkommensteuer (IRPF)
Die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) ist eine direkte und persönliche Steuer, die das Einkommen natürlicher Personen nach den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit, Allgemeinheit und Progressivität besteuert, unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und familiären Situation.
Merkmale der IRPF
- Direkt: Wird auf das Einkommen eines bestimmten Zeitraums (Steuerperiode), normalerweise eines Kalenderjahres, berechnet.
- Persönlich: Die Steuerpflicht knüpft direkt an eine bestimmte Person an und berücksichtigt deren individuelle Verhältnisse (z.B. Familienstand, Kinder).
- Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation: Die steuerliche Behandlung kann günstiger sein, wenn der Steuerpflichtige Teil einer Familie ist oder bestimmte persönliche Umstände vorliegen (z.B. Behinderungen).
- Progressiv: Mit steigendem Einkommen des Steuerpflichtigen erhöht sich der anzuwendende Steuersatz; wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern auf den zusätzlichen Verdienst.
- Geltungsbereich: Gilt im gesamten spanischen Hoheitsgebiet. Im Baskenland (PV) und in der Autonomen Gemeinschaft Navarra gibt es spezielle gesetzliche Regelungen (Foralregime).
Wesentliche Elemente der IRPF
- Steuerpflichtiger (Sujeto Pasivo): Die natürliche Person mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien, die Einkünfte erzielt, welche die gesetzliche Grenze zur Steuerpflicht überschreiten.
- Aktives Subjekt (Sujeto Activo): Der Staat (und gegebenenfalls die Autonomen Gemeinschaften gemäß ihren Kompetenzen).
- Steuertatbestand (Hecho Imponible): Der Bezug von steuerbarem Einkommen durch den Steuerpflichtigen, d.h. die Gesamtheit seiner Einkünfte (aus Arbeit, Kapital, wirtschaftlicher Tätigkeit) und Vermögenszuwächse.
4.3 Die Körperschaftsteuer (IS)
Die Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades, IS) ist eine direkte Steuer, die das Einkommen von Gesellschaften und anderen juristischen Personen besteuert, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Sie gilt im gesamten spanischen Hoheitsgebiet, unbeschadet der Foralregime im Baskenland und Navarra.
Wesentliche Elemente der IS
- Steuerpflichtiger (Sujeto Pasivo): Alle Arten von Körperschaften und anderen juristischen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien, unabhängig von ihrer Bezeichnung, sofern sie Rechtspersönlichkeit besitzen (z.B. AGs, GmbHs). Ausgenommen sind unter bestimmten Bedingungen zivilrechtliche Gesellschaften (sociedades civiles), die dann über die IRPF ihrer Gesellschafter besteuert werden.
- Steuertatbestand (Hecho Imponible): Der Bezug von Einkommen durch den Steuerpflichtigen, d.h. der Gewinn des Unternehmens im Besteuerungszeitraum.
- Aktives Subjekt (Sujeto Activo): Der Staat.
- Steuersatz: Der allgemeine Steuersatz beträgt 25%. Für neu gegründete Unternehmen und bestimmte Entitäten gelten reduzierte Sätze. Im Baskenland und in Navarra können abweichende Sätze gelten (z.B. 24% bzw. spezifische Regelungen). (Hinweis: Die ursprünglichen 30%/28% sind veraltet, der allgemeine Satz wurde gesenkt).
- Steuerentstehung (Devengo): Die Körperschaftsteuer entsteht am letzten Tag des Besteuerungszeitraums, der in der Regel mit dem Geschäftsjahr der Gesellschaft übereinstimmt und 12 Monate nicht überschreiten darf. Oft ist dies der 31. Dezember.
- Fristen (Plazos): Die Steuererklärung ist innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Besteuerungszeitraums einzureichen. Vorauszahlungen sind in der Regel in den ersten 20 Kalendertagen der Monate April, Oktober und Dezember zu leisten.