Übersicht der EU-Politiken: Ziele und Maßnahmen

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Die Politik der Europäischen Union: Ziele und Grundlagen

Die Europäische Union (EU) hat eigene Richtlinien entwickelt, die als Grundlage ihrer Wirtschaftsunion dienen und ihre Unterstützung für die politische und soziale Struktur artikulieren. Bereits der Römische Vertrag von 1957 legte den Grundstein für eine gemeinsame Politik, um die wirtschaftliche und politische Integration zu erreichen. Ursprünglich auf Landwirtschaft, Handel, Transport und Wettbewerb ausgerichtet, wurden diese durch die Gemeinschaftsinstitutionen um weitere Politiken und Maßnahmen ergänzt.

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist seit dem Römischen Vertrag ein Eckpfeiler der europäischen Wirtschaftseinheit. Sie verfolgt zwei Hauptziele:

  • Die Produktion zu steigern, um die Nachfrage der europäischen Bevölkerung zu decken.
  • Ein angemessenes Einkommens- und Lebensniveau für die Agrarbevölkerung zu sichern.

Im Rahmen der GAP wurden Maßnahmen etabliert, die darauf abzielen, den Agrarsektor zu modernisieren und seine strukturellen Ungleichgewichte zu beheben.

Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)

Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zielt auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen ab. Sie legt eine maximale Fangmenge für die verschiedenen Arten fest und verteilt diese auf die Mitgliedstaaten. Zudem werden Quotenvereinbarungen mit Drittländern ausgehandelt, damit die europäische Fischereiflotte auch in deren Gewässern fischen kann.

Sozialpolitik und Bürgerrechte

Fortschritte im sozialen Bereich wurden durch die EU-Politik langsamer vorangetrieben als in anderen Marktbereichen. Zwei zentrale Säulen der Sozialpolitik sind die Charta der Grundrechte der EU und der Europäische Sozialfonds (ESF). Dessen politische Impulse und finanzielle Unterstützung haben zahlreiche Initiativen in Europa ermöglicht, insbesondere im Hinblick auf die hohe Arbeitslosigkeit, die eine der größten Herausforderungen für die europäische Politik darstellt.

Die Charta der Grundrechte der EU beruht auf den Prinzipien der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Unionsbürgerschaft und Gerechtigkeit. Sie erkennt die Rechte der EU-Bürger an, darunter:

  • Freizügigkeit und das Recht auf Aufenthalt.
  • Das Wahlrecht und das Recht, bei Kommunal- und Europawahlen gewählt zu werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz.

Gemeinsame Handelspolitik

Eine exklusive Kompetenz der Union ist die Zollunion. Sie hat die Zölle im Handel innerhalb der EU-Mitgliedstaaten abgeschafft und regelt Handelsabkommen mit Drittländern. Die Union legt alle erforderlichen Zolltarife fest und vereinbart eine gemeinsame Export- und Importpolitik.

Regionalpolitik

Die Bedeutung der Regionalpolitik, die bereits im Römischen Vertrag zum Ausdruck kam, spiegelt den Wunsch wider, die Unterschiede zwischen den Regionen und den Rückstand der weniger begünstigten Gebiete zu verringern. Die aktuellen Ziele dieser Politik sind Konvergenz und regionale Wettbewerbsfähigkeit.

Zur Finanzierung ihrer Politiken und Maßnahmen dienen die Strukturfonds:

  • Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
  • Der Kohäsionsfonds.
  • Der Solidaritätsfonds.

Die frühere Lissabon-Strategie konzentrierte sich auf die Wissensökonomie, Forschung, Entwicklung und Innovation, Humankapital und Unternehmensentwicklung.

Transportpolitik

Der Gemeinsame Markt und der freie Verkehr von Waren erforderten von Beginn an eine gemeinsame Transportpolitik. Sie legt gemeinsame Vorschriften für alle Verkehrsträger fest, die ihren Ursprung in einem Mitgliedstaat haben und durch das Gebiet der Union führen. Dies umfasst auch Verkehrsleistungen bundesweit.

Wettbewerbspolitik

Die Wettbewerbspolitik sorgt für das reibungslose Funktionieren eines europäischen Wirtschaftsraums auf der Grundlage fester Gesetze. Sie artikuliert sich in fünf Hauptachsen:

  1. Verbot von Praktiken zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern oder verfälschen.
  2. Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
  3. Kontrolle staatlicher Beihilfen an Unternehmen oder Sektoren, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
  4. Präventive Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen europäischer Dimension.
  5. Die Liberalisierung von Sektoren, in denen öffentliche Unternehmen oder Unternehmen mit konkurrierenden Interessen tätig sind.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfasst die Festlegung einer langfristigen Sicherheitspolitik, die gemeinsame Werte und grundlegende Interessen der Mitgliedstaaten widerspiegelt und zur Erhaltung und Stärkung des Friedens beiträgt. Diese Politik beinhaltet die Teilnahme an humanitären Einsätzen weltweit und stellt Streitkräfte für das Krisenmanagement bereit, wobei die wichtigsten Mitgliedstaaten Mittel zuweisen, Aktionen festlegen und gemeinsame Standpunkte vertreten.

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik der Union konzentriert sich auf vier Schlüsselbereiche:

  1. Klimawandel.
  2. Natur und Artenvielfalt.
  3. Umwelt und Gesundheit.
  4. Die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Abfälle.

Das Vorsorgeprinzip leitet die Umweltpolitik. Die Europäische Umweltagentur ist eine verlässliche Informationsquelle. Die globale Dimension von Umweltproblemen und deren Bedeutung hat zur Prägung des Begriffs der nachhaltigen Entwicklung geführt, der die Umweltpolitik maßgeblich beeinflusst.

Bildungspolitik

Die Schaffung des Europäischen Hochschulraums zielt darauf ab, die Konvergenz der Hochschulbildung zu fördern und die Anerkennung sowie die Mobilität von Studierenden und Fachkräften zu erleichtern. Es gibt auch spezifische Programme für die Mobilität von Lernenden und Lehrenden, wobei das bekannteste das Erasmus-Programm ist. Weitere Politikbereiche umfassen die Politik für Forschung und technologische Entwicklung sowie die Politik der Zusammenarbeit.

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