Übersicht der Prozessarten im Rechtssystem

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Ordentliche Prozesse (T-20)

T-20 - Ordentliche Prozesse beziehen sich auf Verfahren, die den Streit zwischen Parteien regeln, mit Ausnahme jener Angelegenheiten, die durch ein spezielles Verfahren behandelt werden müssen. Sie sind durch die Fülle ihrer Erkenntnis gekennzeichnet. Es muss die Gesamtheit der rechtlichen Beziehung in der Diskussion geprüft werden. Urteile, wie sie ergehen, genießen alle wesentlichen Auswirkungen der Rechtskraft, insbesondere die negativen oder ausschließenden Effekte. Dies bedeutet die Unfähigkeit zur Wiederholung des Konflikts in einem späteren Prozess, sobald eine endgültige Entscheidung in einem gerichtlichen Verfahren vorliegt, unter Berücksichtigung aller drei Identitäten der Rechtskraft. Schließlich unterscheidet sich der reguläre Prozess von besonderen und summarischen Verfahren durch die größte Verstärkung der Garantien der Parteien sowie die erweiterten Möglichkeiten der Argumentation, Beweisführung und Berufung.

Besondere Prozesse

Das primäre Merkmal solcher Verfahren liegt in der Spezialität des Objekts. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Verfahren, bei denen jede Art von Streitfall gerichtlich geklärt werden kann, kann in besonderen Verfahren nur das Juristische und Materielle diskutiert werden, für das der besondere Schutz entstand.

Summarische Prozesse

Summarische Prozesse sind primär durch eine Erkenntnis beschränkt auf einen einzigen Aspekt oder einen Teil der diskutierten materiellen Beziehung gekennzeichnet. Daher haben die Parteien beschränkte Mittel des Angriffs und vor allem der Verteidigung. Auch die Beweismittel können begrenzt sein. Als Folge dieser Beschränkung der Kognition erzielen Urteile in einem summarischen Verfahren nicht die materiellen Auswirkungen der Rechtskraft; genauer gesagt, sie sind auf das im summarischen Verfahren diskutierte Rechtsverhältnis begrenzt.

Materieller Prozess und Klassifizierungen

Der Prozess ist ein Instrument des Gerichts für die Anwendung des objektiven Rechts auf Einzelfälle. In einer ersten Einstufung können Regeln die Prozesse für die Durchführung des öffentlichen Rechts von jenen des privaten Rechts unterscheiden.

A) Das Strafverfahren

Die Basis des Strafanspruchs ist der Antrag auf Anwendung einer Strafe gegen den Beklagten wegen der angeblichen Begehung einer Straftat. Die Ansprüche zielen immer auf eine strafrechtliche Verurteilung ab; wesentliche Elemente sind die Straftat und die Identität des Täters. Dem Strafanspruch, der von den verfolgenden Parteien eingereicht wird, steht die Verteidigung gegenüber. Diese besteht aus zwei Teilen: dem Angeklagten und seinem Verteidiger. Deren Aufgabe im Prozess ist es, das Grundrecht auf Freiheit durchzusetzen, das jedem Bürger zusteht, der als unschuldig gilt, solange keine Verurteilung vorliegt.

Gewöhnliche Prozesse werden wie folgt unterteilt:

  • Reguläre Zusammenfassung: Verbrechen mit Strafen über neun Jahren, mit Untersuchung durch einen Richter und Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht.
  • Strafverfahren mit Zusammenfassung: Zuständigkeit beim Untersuchungsrichter für die Untersuchungshaft und Testphase durch Strafgerichte (Strafen bis zu fünf Jahren) oder Bezirksgerichte (fünf bis neun Jahre).
  • Verfahren bei Verfehlungen: Diese werden vor den Gerichten erster Instanz verhandelt.
  • Verfahren vor dem Schwurgericht: Für relevante Straftaten und schnelle Prüfungen bei Ordnungswidrigkeiten (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren), die tendenziell Unsicherheit produzieren.

B) Das Verwaltungsverfahren

Nach dem Gesetz der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1956 wurde das System der „Gerichtsbarkeit“ eingerichtet. Hierbei sind öffentliche Gerichte keine Regierungskörper, sondern Organe, welche die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit kontrollieren und sicherstellen.

C) Der Verfassungsprozess

Prozesse, die vor den Verfassungsgerichtshof (TC) gebracht werden können, sind durch die Verfassung geregelt. Sie basieren auf den Grundsätzen der Schriftlichkeit und der einzigen Instanz. Es gibt zwei Gruppen:

  • a) Schutz der Grundrechte: Die Funktion des Schutzes der Grundrechte wird durch den TC mittels der Verfassungsbeschwerde (Amparo) ausgeübt. Hierbei können nur die tatsächlichen Grundrechte geltend gemacht werden.
  • b) Kontrolle der verfassungsmäßigen Legalität: Diese Rolle dient der Sicherstellung der Unterwerfung aller Regierungszweige unter die Verfassung. Dies geschieht durch drei Verfahren:
    • Kompetenzstreitigkeiten: Diese können vom Staat, den Autonomen Gemeinschaften oder lokalen Gebietskörperschaften zur Verteidigung ihrer Autonomie erhoben werden.
    • Verfassungsmäßigkeitsklagen: Kontrolle der Verteilung von Befugnissen durch die Verfassung und die Autonomiestatute. Diese Funktion wird durch „Konstitutionsmittel“ ausgeübt, die innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes von 50 Abgeordneten, 50 Senatoren, dem Bürgerbeauftragten, dem Staatsanwalt, dem Ministerpräsidenten oder Organen der CCAA gegen Gesetze und Verordnungen mit Gesetzeskraft eingelegt werden können. Der TC kann diese Gesetze bei Verstößen annullieren.
    • Konkrete Normenkontrolle: Findet ohne Frist statt, basierend auf der „Frage der Verfassungswidrigkeit“. Ein Richter oder Gericht kann während eines Prozesses die Verfassungsmäßigkeit eines anwendbaren Gesetzes hinterfragen. In diesem Fall muss das Gericht das Urteil aussetzen und die Frage dem TC zur Entscheidung vorlegen.

D) Der Arbeitsprozess

Das Arbeitsverfahren ist durch das Königliche Gesetzesdekret (RDL) vom 7. April geregelt, das ordentliche und verschiedene spezielle Prozesse umfasst. Der Arbeitsprozess findet vor den Sozialgerichten (erste Instanz), den Kammern für Soziales der TSJ (zweite Instanz) und der Kammer des TS (Kassationshof) statt. Diese Organe sind spezialisierte ordentliche Gerichte. Das ordentliche Verfahren ist geprägt durch offizielle Untersuchung, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Schnelligkeit und Zweistufigkeit. Es ist ein einfaches und kostengünstiges Modell, das die Beurteilung der materiellen Wahrheit ermöglicht. Das Hauptmerkmal ist die mündliche Verhandlung.

E) Das Zivilverfahren

Das Zivilverfahren ist durch die Zivilprozessordnung (1/2000 vom 7. Januar) sowie durch materielles Recht geregelt. Zivilverfahren beginnen vor den Richtern der ersten Instanz, welche die deklarative Phase leiten. Berufungen werden vor den Landesgerichten und dem Zivilsenat des Obersten Gerichtshofs (TS) verhandelt.

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