Übersicht über spanische Unternehmensformen

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL/SRL)

  • Anzahl der Gesellschafter

    1 oder mehr. Kann eine natürliche oder juristische Person sein.

  • Haftung

    Beschränkt auf das Gesellschaftskapital.

  • Kapital

    Mindestens 3.005,06 €, eingeteilt in Geschäftsanteile. Dieses Kapital kann in Geld, Sachwerten oder Rechten eingebracht werden.

  • Firmenname

    Handelsname + „Sociedad Limitada“ oder die Abkürzung (SRL oder SL).

  • Steuern

    Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, IAE.

  • Gründung

    Erfolgt durch notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Die Satzung muss in der Gründungsurkunde enthalten sein.

  • Organe

    • Gesellschafterversammlung: Alle Gesellschafter; zuständig für die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Verwendung der Gewinne, die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie Satzungsänderungen.
    • Geschäftsführer: Die Geschäftsführung kann einem oder mehreren Geschäftsführern oder einem Aufsichtsrat anvertraut werden.
  • Sonstiges

    Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Gesellschaft der neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SLNE)

  • Anzahl der Gesellschafter

    1-5 natürliche Personen. Eine Erhöhung der Gesellschafterzahl ist nach der Gründung möglich.

  • Haftung

    Beschränkt.

  • Kapital

    Das Stammkapital kann zwischen 1.012 € und 120.202 € liegen. Die Gewinne werden gemäß den Anteilen und der Satzung verteilt.

  • Firmenname

    Der Firmenname setzt sich aus dem Vor- und Nachnamen eines der Gründungsgesellschafter, gefolgt von einem alphanumerischen Code, zusammen. Dieser wird bei der Gründung elektronisch oder schriftlich eingereicht. Abkürzungen wie SLME sind möglich.

  • Steuern

    Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, IAE.

  • Gründung

    Erfolgt mittels eines Einheitlichen Gründungsdokuments (DUE), das alle relevanten Informationen zur Gesellschaft enthält.

  • Organe

    • Gesellschafterversammlung: Alle Gesellschafter.
    • Geschäftsführer: Ein oder mehrere.
  • Sonstiges

    Schnelle und einfache Gründung für kleine Unternehmen mit geringeren Gründungskosten.

Aktiengesellschaft (SA)

  • Anzahl der Aktionäre

    1 oder mehr. Aktionäre können natürliche oder juristische Personen sein. Die Übertragung von Aktien ist grundsätzlich frei.

  • Haftung

    Beschränkt.

  • Kapital

    Mindestens 60.101,21 €. Kein Höchstbetrag. Das Kapital ist in Aktien eingeteilt.

  • Steuern

    Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, IAE.

  • Organe

    • Hauptversammlung: Aktionäre.
    • Vorstand: Ein oder mehrere.
    • Aufsichtsrat.

    Die Hauptversammlung kann ordentliche und außerordentliche Sitzungen abhalten.

  • Gründung

    Die Gründung kann simultan oder sukzessiv erfolgen:

    • Bei der simultanen Gründung werden die Aktien zum Zeitpunkt der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt.
    • Bei der sukzessiven Gründung werden die Aktien nach und nach gezeichnet und eingezahlt.

    Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mindestens 25 % des Nennbetrags jeder Aktie eingezahlt sein. Die Gründung erfolgt durch notarielle Beurkundung. Die Satzung muss bei der Gründung erstellt werden. Das Kapital muss teilweise sofort und der Rest zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden.

  • Sonstiges

    Große Unternehmen (mit vielen Aktionären und hohem Kapital).

  • Aktionäre

    • Allgemeine Rechte: Als Mitglied der Gesellschaft haben Aktionäre Rechte in Bezug auf ihre Aktien. Sie sind berechtigt, an den Hauptversammlungen teilzunehmen und (sofern sie stimmberechtigte Aktien besitzen) ein Stimmrecht auszuüben.
    • Besondere Rechte: Aktionäre haben ein Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien (Vorkaufsrecht). Es können auch Leistungen zwischen bestehenden Aktionären vereinbart werden. Gesetzliche Rücklagen müssen gebildet werden (mind. 10 % des Gewinns oder auf freiwilliger Basis). Wenn ehemalige Aktionäre keine neuen Aktien kaufen möchten, erhalten sie eine finanzielle Abfindung.
  • Aktien

    Aktien sind Anteile, in die das Kapital eines Unternehmens unterteilt ist und die durch Wertpapiere oder Bucheinträge repräsentiert werden.

    • Arten von Aktien:
      • Nach Rechten:
        • Stammaktien: Haben keine besonderen Rechte.
        • Vorzugsaktien: Haben bestimmte Privilegien, z. B. eine garantierte Mindestdividende.
      • Nach Eigentum:
        • Namensaktien: Enthalten den Namen des Eigentümers.
        • Inhaberaktien: Der Besitz der Aktie begründet das Eigentum.
      • Nach Einlage:
        • Nennwertaktien: Vollständig in Geld eingezahlt.
        • Sachkapitalaktien: Als Gegenleistung für Sachleistungen ausgegeben.
        • Freie Aktien: Aktien, die unter Vorbehalt oder in ihrer Gesamtheit ausgegeben werden.

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