Umfassende Dienste und Zentren für Menschen mit Behinderung in Andalusien
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Landesreferenzzentren für Menschen mit Behinderung
Diese Zentren sind Schlüsselelemente für die Förderung, den Austausch von Wissen, die Ausbildung von Fachkräften und die Bereitstellung von hoch qualifiziertem Personal.
Schwerpunkte der Betreuung
- Persönliche Betreuung, Gesundheit, Kost und Logis, Verpflegung oder Tagespflege.
- Rehabilitation: medizinisch-funktionelles Training zur persönlichen Autonomie und psychosoziale Rehabilitation.
- Familien- und Gemeinschaftsrehabilitation sowie soziale Wiedereingliederung.
Aufgaben als Referenzpunkt
- Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Ausbildungspläne für Spezialisten.
- Innovation und Entwicklung.
- Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen/Bewegungen.
Zentren für Bewertung und Orientierung (EVOS)
Diese Zentren sind zuständig für die Bewertung von Beeinträchtigungen sowie die Bestimmung ihrer Art und ihres Ausmaßes. Die Anerkennung eines Grades der Behinderung erfolgt nach einer Beratung und der Bewertung durch die Zentren für Evaluation und Orientierung (EVOS), die auch Empfehlungen für spezielle Hilfsmittel aussprechen.
Strukturell und funktionell unterstehen diese Zentren der jeweiligen Provinzialdelegation des Ministeriums für Gleichstellung und Soziales (gemäß Dekret 258/2005 vom 29. November über die Organisation und Aufgaben der Zentren für Evaluation und Beratung behinderter Menschen in Andalusien).
Wohnzentren für Menschen mit Behinderung
Wohnzentren sind als umfassende Betreuungsressourcen für Personen konzipiert, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrem familiären Umfeld unterstützt werden können.
Aufenthalt für Schwerstbetroffene
Diese Einrichtungen bieten stationäre Betreuung für Menschen mit so schwerwiegenden Behinderungen, dass sie für alltägliche Aktivitäten die Hilfe einer anderen Person benötigen und nicht in ihrem familiären Umfeld unterstützt werden können.
Wohnheime für Erwachsene
Konzipiert für die Förderung der Pflege und das Wohnen, vorübergehend oder dauerhaft, für Menschen mit Behinderungen, die ein gewisses Maß an persönlicher Autonomie besitzen, aber aus familiären Gründen Schwierigkeiten bei der Integration in das Familien- und Sozialleben haben.
Betreutes Wohnen
Für Menschen mit Behinderungen, die ein ausreichendes Maß an persönlicher Autonomie besitzen. Es besteht aus kleinen Wohneinheiten in Standardgebäuden oder -bereichen, ausgestattet mit den notwendigen Einrichtungen für Unterkunft, Verpflegung und soziale Unterstützung der Bewohner (max. 10 Personen).
Rehabilitationszentren für Körperbehinderte (CRMF)
Diese Zentren unterstehen dem IMSERSO. Sie bieten stationäre und ganztägige Rehabilitations- und psychosoziale Betreuung, kulturelle, berufliche, Arbeits- und Freizeitaktivitäten für Menschen mit körperlichen Behinderungen, die einige oder alle dieser Dienste zur Genesung und/oder sozialen Integration benötigen.
Wohnzentren für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Diese Zentren richten sich an Personen unter 60 Jahren, die mit einer Psychose diagnostiziert wurden und von psychiatrischen Einrichtungen behandelt werden. Dazu gehören:
Pflegedienste / Stationäre Einrichtungen
Dies sind stationäre Einrichtungen und Wohnmöglichkeiten für Personen ab 18 Jahren mit geringer persönlicher Autonomie aufgrund einer psychischen Erkrankung. Sie dienen als Ersatz für das familiäre Zuhause, entweder vorübergehend oder dauerhaft.
Betreutes Wohnen
Wohneinheiten in Standardgebäuden oder -bereichen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die ein ausreichendes Maß an persönlicher Autonomie besitzen, sodass nicht zwingend 24 Stunden spezifisches Personal erforderlich ist.
Trägerschaft
Wohnzentren können zentral, regional oder lokal sowie privat sein, wobei die meisten öffentlich gefördert werden.
Antragstellung
- Dauerhafte öffentliche Plätze oder nach Vereinbarung: Provinzialdelegationen des ICSW.
- Private Plätze: Direkte Anfrage bei den Einrichtungen.
- Plätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen: Die Zuweisung erfolgt durch psychosoziale Zentren des SAS. Die Andalusische Stiftung für die soziale Integration psychisch Kranker (FAISEM) bietet Informationen zu diesen Zentren.
Nutzerbeitrag
Der Nutzerbeitrag beträgt 75% des jährlichen Nettoeinkommens (ohne Prämien).
Tageszentren
Tageszentren sind Betreuungsplätze für Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung vorübergehend oder dauerhaft nicht in ein standardisiertes Arbeitsumfeld integriert werden können, ständige Aufmerksamkeit benötigen und tagsüber nicht von ihrer Familie betreut werden können.
Tagespflegeeinrichtungen
Diese Einrichtungen sind auf die Halbtagesbetreuung von Menschen mit so schwerwiegenden Behinderungen ausgerichtet, dass sie für grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens auf andere angewiesen sind und tagsüber nicht von ihrem Haushalt versorgt werden können.
Zentren für geschützte Arbeit
Zentren, die eine sinnvolle Tätigkeit anbieten und die soziale Integration von Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter fördern, die aufgrund ihrer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung keinen Zugang zu regulären oder speziellen Arbeitsplätzen haben. Sie sollen die persönliche und soziale Anpassung sowie das Arbeitsverhalten fördern und ihr Leben normalisieren.
Vorberufliche und vielseitige Werkstätten
Zentren für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen, die keinen Zugang zu regulären Arbeitsplätzen oder Ausbildungen haben und von psychosozialen Einrichtungen zugewiesen und betreut werden.
Soziale Zentren
Zentren zur Förderung des Wohlergehens von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die auf Koexistenz, Partizipation, Solidarität und die Nutzung von Freizeit abzielen. Sie fördern die Integration in die Gemeinschaft und ein möglichst autonomes Funktionieren. Ihre Aktivitäten orientieren sich an der Aneignung eines standardisierten Lebensstils: Zeitpläne, Freizeitgestaltung, Sport, Handwerk, kulturelle und bildende Aktivitäten.
Trägerschaft und Antragstellung
Tageszentren können zentral, regional oder lokal sowie privat sein, wobei die meisten öffentlich gefördert werden. Informationen zu Tageseinrichtungen erhalten Sie bei der Provinzialdelegation des ICSW.
- Plätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen: Die Zuweisung erfolgt durch psychosoziale Zentren des SAS. Die Andalusische Stiftung für die soziale Integration psychisch Kranker (FAISEM) bietet Informationen zu diesen Zentren.
Nutzerbeitrag
- Für Tagespflegeeinrichtungen beträgt der Nutzerbeitrag 25% des jährlichen Nettoeinkommens (ohne Prämien).
- Für Zentren für geschützte Arbeit liegt der Beitrag zwischen 15% und 25%, abhängig von den erbrachten Leistungen.