Umfassende Leistungen und Soziale Dienste für Menschen mit Behinderung
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Leistungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen zur Förderung des Wohlergehens von Menschen mit Behinderungen bieten Vorteile und Einrichtungen in mehreren Bereichen: Prävention von Behinderung, Rehabilitation, Bildung, Integration am Arbeitsplatz, soziale Dienste, Barrierefreiheit (körperlich) sowie sozioökonomische Unterstützung.
Bereich Soziale Dienste
In diesem Bereich werden behindertengerechte Leistungen und Dienste auf der Ebene der Grundversorgung und spezialisierte Dienste angeboten. Die Grundversorgung umfasst Leistungen wie Beratung, Information, häusliche Unterstützung, Familienberatung sowie Beratungs- und Informationsdienste für Menschen mit Behinderung und häusliche Pflege.
Das Ziel der Familienberatungsstelle ist es, Familien zu informieren und sie in der Pflege ihrer behinderten Angehörigen zu schulen. Der Orientierungs- und Informationsdienst (OI-Service) erleichtert die Kenntnis der verfügbaren Leistungen und Dienste sowie die Bedingungen für deren Zugang.
Menschen mit Behinderung erhalten Zugang zum Sozialsystem über **Beratungs-, Einstufungs- und Bewertungszentren**. Dort arbeiten Teams, die für die Bewertung und die Bereitstellung von Betreuungsinformationen zuständig sind. Diese Teams setzen sich in der Regel aus einem Arzt, einem Psychologen und einem Sozialarbeiter zusammen. Sie bewerten und legen den Grad der Behinderung auf der Grundlage einer Bewertungsskala fest, die vom zuständigen Ministerium (MLSA) definiert wird. Diese Zentren bieten auch therapeutische Frühinterventionen an, darunter Physiotherapie, Logopädie, Psychomotorik und ambulante Psychotherapie.
Diese Zentren bilden die Grundlage für personalisierte Interventionspfade, die den Betroffenen spezielle Geräte sowie therapeutische Zentren für die berufliche Rehabilitation und Naturtherapie zugänglich machen.
Spezifische Einrichtungen und Wohnformen
Je nach Grad und Art der Behinderung stehen folgende Einrichtungen zur Verfügung:
- Tagesstätten für Menschen mit geistiger Behinderung oder psychosozialen Reha-Zentren: Diese unterstützen die Entwicklung von Gemeinschaftsprogrammen und die Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Wohnzentren für Menschen mit Behinderung: Hier wird unterschieden:
- Wohnhäuser für Menschen mit schwerer und schwerster geistiger Behinderung.
- Wohnungen für weniger stark Betroffene.
- Betreute Wohnungen für Menschen, die ein höheres Maß an Autonomie entwickeln können.
- Residenzen für körperlich behinderte Menschen: Hier werden Plätze für Menschen mit hohem Abhängigkeitsgrad angeboten.
- Hinzu kommen die **IMSERSO CAMF Zentren**, die eine umfassende Betreuung für Menschen mit Behinderung anbieten, deren Genesung schwierig ist, die ernste Schwierigkeiten bei der Integration am Arbeitsplatz haben und die nicht in der Familie oder durch häusliche Therapie gepflegt werden können.
Im Jahr 1996 legte das Büro des Bürgerbeauftragten einen Bericht über die von diesen Zentren angebotene häusliche Pflege für Menschen mit Behinderung vor. Bei der Bewertung einer großen Stichprobe von Wohneinrichtungen wurde die Notwendigkeit betont, sich nicht nur auf die Unterbringung zu konzentrieren, sondern auch auf Aspekte, die Einschränkungen oder den Entzug der persönlichen Freiheit oder anderer Grundrechte beinhalten (z. B. Regelungen zu Einnahmen, Ausflügen, Besuchen, Raumnutzung, Isolationsgesetze und Ähnliches).
Im Rahmen der **LISMI** (Gesetz zur sozialen Integration von Menschen mit Behinderung) stehen Einrichtungen zur Verfügung, die Sport- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung entwickeln, einschließlich spezieller Dienste und Aktivitäten für schwere Fälle von Behinderung.