Umfassender Leitfaden: Rechtsformen, Haftung und Besteuerung von Unternehmen
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Rechtsformen für Einzelpersonen und Personengesellschaften
Einzelunternehmen (Entrepreneur Individual)
Ein Einzelunternehmer (natürliche Person) zeichnet sich durch die totale Kontrolle des Unternehmens durch den Eigentümer aus. Der Inhaber leitet die Verwaltung persönlich und haftet gegenüber Dritten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen mit seinem gesamten Privatvermögen.
- Haftung: Unbegrenzt (mit dem gesamten Privatvermögen).
- Besteuerung: Einkommensteuer (ESt).
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Diese Gesellschaften werden von mehr als einer Person gegründet, besitzen jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit (werden steuerlich oft wie Individuen behandelt). Solche Unternehmen haben eine unbegrenzte Haftung. Es gibt keine gesetzliche Mindestkapitalgrenze für die Gründung der zivilen Partnergesellschaft.
- Haftung: Unbegrenzt und gesamtschuldnerisch.
- Besteuerung: Einkommensteuer (ESt) der Gesellschafter.
Unternehmensformen und Kapitalgesellschaften
Öffentliche Gesellschaften (Formelle Gründung)
Diese Gesellschaften haben ähnliche Ziele und Merkmale wie die private Zivilgesellschaft. Die Vereinbarungen zwischen den Partnern sind jedoch öffentlich und werden durch eine öffentliche Urkunde vor einem Notar formalisiert, wodurch die Gesellschaft eine juristische Persönlichkeit erlangt. Alle Handelsgesellschaften müssen ihre Verfassung schriftlich formalisieren.
Einteilung der Gesellschaften
Gesellschaften, die einen gemeinsamen Kapitalfonds zur Ausbeutung von Handelsgeschäften zusammenführen, können wie folgt eingeteilt werden:
- Personengesellschaften: Die Verwaltung liegt primär bei den Gesellschaftern (Socios).
- Kapitalgesellschaften: Das Wichtigste ist der Kapitalbeitrag. Die Entscheidungsbefugnisse liegen nicht primär bei den Partnern, sondern beim Kapital.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Mitgliederzahl: Mindestens 2, keine Obergrenze.
- Verwaltung: Alle beteiligten Partner sind zur Verwaltung des Unternehmens berechtigt.
- Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich für die sozialen Forderungen.
- Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
- Übertragung: Die Mitgliedschaft kann frei übertragen werden.
- Name: Der Name des Unternehmens muss die Namen aller Partner enthalten.
- Besteuerung: Körperschaftsteuer (KSt).
Kommanditgesellschaft (KG)
Es gibt zwei Arten von Partnern:
- Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter): Direkt an der Verwaltung der Gesellschaft beteiligt.
- Kommanditisten: Beteiligen sich nur durch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Kapitaleinlage).
- Mitgliederzahl: Mindestens 2.
- Kapital: Kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.
- Übertragung: Die Mitgliedschaft kann frei übertragen werden.
- Besteuerung: Immer Körperschaftsteuer (KSt).
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die Eigenschaften sind denen der Kommanditgesellschaft sehr ähnlich. Die Beteiligung der Kommanditisten wird jedoch durch Aktien repräsentiert, die zu gleichen Teilen das Kapital darstellen. Diese Regeln werden für Unternehmen angewendet.
- Mindestanzahl: Mindestens drei Kommanditisten und mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter.
- Name: Die Firma kann einen beliebigen Namen wählen, der von den Partnern ausgewählt wird.
- Besteuerung: Körperschaftsteuer (KSt).
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Partneranzahl: Ein oder mehr Partner. Wenn es nur einen Partner gibt, handelt es sich um eine Ein-Personen-Gesellschaft (unipersonal).
- Haftung: Die Haftung der Partner ist auf das eingebrachte Kapital begrenzt.
- Kapital: Das Stammkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Diese Anteile sind zu gleichen Teilen des Kapitals, nicht kumulierbar, nicht frei handelbar und die Übertragung ist beschränkt.
- Besteuerung: Körperschaftsteuer (KSt).
Gründung und Satzung der GmbH
Diese Unternehmen müssen eine Satzung (Charta) erstellen, die mindestens Folgendes enthalten soll:
- Den Namen des Unternehmens.
- Den Unternehmensgegenstand (Objekt).
- Die Adresse (Sitz).
- Das Stammkapital (Soziales Kapital).
- Den Modus der Organisation und Verwaltung.
- Die rechtswirksamen Vereinbarungen der etablierten Partner.
Organe der Gesellschaft
- Hauptversammlung der Gesellschafter.
- Geschäftsführer (Administratoren).
Rechte der Gesellschafter
- Recht auf Teilnahme an der Verteilung des Gewinns.
- Vorkaufsrecht für den Erwerb der Anteile eines ausscheidenden Partners.
- Recht auf Teilnahme an sozialen Entscheidungen.
- Recht auf Information, dargelegt in den periodischen Berichten.